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# taz.de -- Entschädigung wegen Folterandrohung: 3.000 Euro für Magnus Gäfgen
> Das OLG Frankfurt bestätigt: Der Kindermörder Magnus Gäfgen, dem die
> Polizei Folter androhte, erhält 3.000 Euro vom Land Hessen.
Bild: Hat Recht bekommen: Magnus Gäfgen (links).
FRANKFURT/MAIN taz | Der Entführer und Kindsmörder Magnus Gäfgen erhält vom
Land Hessen 3.000 Euro Entschädigung. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt
lehnte in vollem Umfang die Berufung des Landes Hessen ab. Ob Gäfgen das
Geld ausbezahlt wird, ist aber noch offen.
Gäfgen hatte vor zehn Jahren den elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler
entführt und sofort getötet. Nachdem Gäfgen bei der Übergabe des Lösegeldes
festgenommen wurde, versuchte die Polizei den Aufenthaltsort des
vermeintlich noch lebenden Jungen herauszubekommen.
Als Gäfgen immer weiter log, wies der Frankfurter Polizeivizepräsident
Wolfgang Daschner einen Polizisten an, Gäfgen die Zufügung von Schmerzen
anzudrohen. Die Drohung hatte aber nur bedingt Erfolg. Gäfgen führte die
Polizisten zur Leiche des Jungen. Später wurde Gäfgen zu lebenslanger Haft
wegen Mordes verurteilt. Daschner und der Polizist erhielten eine
strafrechtliche Verwarnung.
Vor einem Jahr sprach das Landgericht Frankfurt Gäfgen 3.000 Euro
Entschädigung für die Folterdrohung zu. Das Land Hessen fand dies aber
inakzeptabel und ging in Berufung. Ohne Erfolg. Wie der Vorsitzende
OLG-Richter Ulrich Stump ausführte, hatte das OLG keine Alternative, als
die Entschädigung zu bestätigen.
## Entscheidung des Gerichtshofs für Menschenrechte
Er verwies auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte in Straßburg aus dem Jahr 2010. Dort war festgestellt
worden, dass Gäfgen eine „unmenschliche Behandlung“ erfahren hatte, die
durch das minimale Strafurteil gegen Daschner nicht aufgewogen wurde.
Deshalb müsse Gäfgen eine Entschädigung erhalten.
„Wenn wir ihm die Entschädigung verweigert, kann der Kläger erneut den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen“, erklärte Richter
Stump. „Dies ist eine symbolische Entschädigung.“
Nach derzeitigem Stand wird das Geld aber nicht an Gäfgen ausgezahlt. Weil
dieser sich 2006 für zahlungsunfähig erklärt hat, erhob der
Insolvenz-Treuhänder Anspruch auf das Geld und bekam ihn rechtskräftig
zugesprochen. Ob Gäfgen hiergegen Verfassungsbeschwerde einlegt, konnte
sein Anwalt Michael Heuchemer nach der Urteilsverkündung noch nicht sagen.
(Az. 1 U 201/11)
10 Oct 2012
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Todesstrafe
Entschädigung
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