# taz.de -- Zugeständnis an Kindsmörder: Gäfgen darf Entschädigung behalten | |
> Das Amtgericht Frankfurt hat entschieden: Kindesmörder Gäfgen darf über | |
> 3.000 Euro verfügen, die ihm wegen der Folterdrohung der Polizei | |
> zugesprochen wurden. | |
Bild: Gäfgen hatte 2002 den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und getö… | |
FRANKFURT/MAIN dpa | Der hoch verschuldete Kindsmörder Magnus Gäfgen kann | |
die 3000 Euro Entschädigung persönlich beanspruchen, die er vom Land Hessen | |
wegen einer illegalen Folterdrohung bekommt. Das hat das Amtsgericht | |
Frankfurt entschieden, wie der zuständige Richter Roland Glöckner am | |
Dienstag sagte. | |
Er bestätigte damit einen [1][Bericht der Frankfurter Rundschau]. Die | |
Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Gäfgens Insolvenzverwalter | |
könne beim Landgericht auf Auszahlung des Geldes klagen oder beim | |
Oberlandesgericht (OLG) Beschwerde einlegen. | |
Das Amtsgericht stützte sich in seiner Entscheidung auf die Auffassung des | |
OLG, wonach es sich um einen unpfändbaren und damit nicht zur | |
Insolvenzmasse gehörenden Anspruch handele. Die Forderung des | |
Insolvenzverwalters lehnte es daher ab. | |
## Folterdrohung im Verhör | |
Das Frankfurter OLG hatte Gäfgen die 3.000 Euro im Oktober 2012 wegen der | |
Folterdrohung in einem Polizeiverhör zugesprochen. Das so in zweiter | |
Instanz rechtskräftig verurteilte Land Hessen hatte den Betrag Anfang 2013 | |
bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts eingezahlt. Dort wurde die | |
Weiterleitung des Geldes an den Insolvenzverwalter verfügt. Gäfgens | |
Verteidiger hatte dagegen Einspruch eingelegt. | |
Gäfgen hatte 2002 den Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt | |
und getötet - dafür war er vom Landgericht Frankfurt zu lebenslanger Haft | |
verurteilt worden. Die Polizei hatte Gäfgen nach der Entführung im Verhör | |
Folter angedroht, um das Versteck des Jungen zu erfahren. Dass dieser schon | |
tot war, wussten der frühere Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner und | |
sein Vernehmungsbeamter nicht. | |
## Kindsmörder forderte Schadensersatz | |
Gäfgen hatte wegen der Folterandrohung 10.000 Euro Schmerzensgeld und | |
Schadenersatz in unbekannter Höhe vor dem Landgericht erstreiten wollen. | |
Dieses gestand ihm wegen „schwerer Verletzung der Menschenwürde“ und | |
Berufung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte | |
(EGMR) eine Entschädigung von 3000 Euro plus Zinsen zu. | |
Dagegen hatte das Land Hessen Beschwerde beim OLG eingelegt, ohne Erfolg. | |
Die beiden Polizeibeamten waren wegen Nötigung verurteilt worden, eine | |
Geldstrafe wurde ihnen aber nur angedroht. | |
3 Sep 2013 | |
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[1] http://www.fr-online.de/politik/mordfall-metzler-kindermoerder-gaefgen-beko… | |
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