| # taz.de -- Zugeständnis an Kindsmörder: Gäfgen darf Entschädigung behalten | |
| > Das Amtgericht Frankfurt hat entschieden: Kindesmörder Gäfgen darf über | |
| > 3.000 Euro verfügen, die ihm wegen der Folterdrohung der Polizei | |
| > zugesprochen wurden. | |
| Bild: Gäfgen hatte 2002 den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und getö… | |
| FRANKFURT/MAIN dpa | Der hoch verschuldete Kindsmörder Magnus Gäfgen kann | |
| die 3000 Euro Entschädigung persönlich beanspruchen, die er vom Land Hessen | |
| wegen einer illegalen Folterdrohung bekommt. Das hat das Amtsgericht | |
| Frankfurt entschieden, wie der zuständige Richter Roland Glöckner am | |
| Dienstag sagte. | |
| Er bestätigte damit einen [1][Bericht der Frankfurter Rundschau]. Die | |
| Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Gäfgens Insolvenzverwalter | |
| könne beim Landgericht auf Auszahlung des Geldes klagen oder beim | |
| Oberlandesgericht (OLG) Beschwerde einlegen. | |
| Das Amtsgericht stützte sich in seiner Entscheidung auf die Auffassung des | |
| OLG, wonach es sich um einen unpfändbaren und damit nicht zur | |
| Insolvenzmasse gehörenden Anspruch handele. Die Forderung des | |
| Insolvenzverwalters lehnte es daher ab. | |
| ## Folterdrohung im Verhör | |
| Das Frankfurter OLG hatte Gäfgen die 3.000 Euro im Oktober 2012 wegen der | |
| Folterdrohung in einem Polizeiverhör zugesprochen. Das so in zweiter | |
| Instanz rechtskräftig verurteilte Land Hessen hatte den Betrag Anfang 2013 | |
| bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts eingezahlt. Dort wurde die | |
| Weiterleitung des Geldes an den Insolvenzverwalter verfügt. Gäfgens | |
| Verteidiger hatte dagegen Einspruch eingelegt. | |
| Gäfgen hatte 2002 den Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt | |
| und getötet - dafür war er vom Landgericht Frankfurt zu lebenslanger Haft | |
| verurteilt worden. Die Polizei hatte Gäfgen nach der Entführung im Verhör | |
| Folter angedroht, um das Versteck des Jungen zu erfahren. Dass dieser schon | |
| tot war, wussten der frühere Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner und | |
| sein Vernehmungsbeamter nicht. | |
| ## Kindsmörder forderte Schadensersatz | |
| Gäfgen hatte wegen der Folterandrohung 10.000 Euro Schmerzensgeld und | |
| Schadenersatz in unbekannter Höhe vor dem Landgericht erstreiten wollen. | |
| Dieses gestand ihm wegen „schwerer Verletzung der Menschenwürde“ und | |
| Berufung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte | |
| (EGMR) eine Entschädigung von 3000 Euro plus Zinsen zu. | |
| Dagegen hatte das Land Hessen Beschwerde beim OLG eingelegt, ohne Erfolg. | |
| Die beiden Polizeibeamten waren wegen Nötigung verurteilt worden, eine | |
| Geldstrafe wurde ihnen aber nur angedroht. | |
| 3 Sep 2013 | |
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