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# taz.de -- Reaktionen auf Gäfgen-Urteil: Ja schon, aber ..
> Magnus Gäfgen bekommt 3000 Euro Schmerzensgeld. Der SPD-Politiker
> Wiefelspütz verteidigt das Urteil, aus der CDU und der Polizei hingegen
> kommt Kritik.
Bild: Jakob von Metzler wurde nur 11 Jahre alt.
BERLIN dpa/dapd/taz | Die Deutsche Polizeigewerkschaft hat mit
Unverständnis auf das [1][Urteil] reagiert, wonach der verurteilte
Kindesmörder Magnus Gäfgen Schmerzensgeld wegen Folterandrohungen im
Polizeiverhör bekommt. "Das Urteil lässt die eigentliche ungeheuerliche Tat
- die Ermordung des Kindes - in den Hintergrund treten", sagte
Gewerkschaftschef Rainer Wendt. Er betonte aber, dass Folterandrohungen und
Folter keine Mittel sein dürften, um mutmaßliche Täter zu Geständnissen zu
bringen.
Etwas differenzierter äußerte sich die konkurrierende Gewerkschaft der
Polizei. Das zugeteilte Schmerzensgeld für Gäfgen sei zwar "emotional nur
sehr schwer erträglich", meinte GdP-Chef Bernhard Witthaut. "Diese dicke
Kröte müsse jedoch unter dem Gesichtspunkt der Rechtsstaatlichkeit
geschluckt werden." Allerdings dürfe das Urteil nicht zur Folge haben, dass
die Polizei bei Vernehmungen nicht mehr "intensiv nachfragen" könnte.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz,
verteidigte das Urteil: "Wenn das Gericht die Androhung der Folter als
erwiesen ansieht, ist das Urteil in Ordnung", sagte er dem Tagesspiegel.
"Falls die Androhung von Folter in Deutschland zulässig wäre, hätten wir
keinen Rechtsstaat."
Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach erklärte hingegen, er habe für die
Entscheidung des Landgerichts Frankfurt kein Verständnis. Der betroffene
Polizist habe geglaubt, dies sei die letzte Chance, das Leben des
entführten Jakob von Metzler zu retten. "Das war eine Maßnahme zur
Gefahrenabwehr. Die Gefahr wurde von dem Täter selbst heraufbeschworen.
Dass er dafür noch Schmerzensgeld bekommt, ist für mich nicht
verständlich", sagte Bosbach dem Sender n-tv.
Veit Schiemann vom Opferverband Weißer Ring sagte der Nachrichtenagentur
dapd, bei allem Respekt vor den Regeln eines modernen Rechtsstaates dürfe
nicht übersehen werden, dass der Begriff "Todesangst", auf den sich Gäfgen
berufen habe, viel stärker mit dem ermordeten Kind zu tun haben sollte.
Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer begrüßte das Urteil. Es sei ein "Signal
für die Menschenrechte". Der Vertreter Hessens sprach von einem "sehr
ausgewogenen" Urteil. Beide Seiten beraten noch, ob sie Berufung einlegen.
4 Aug 2011
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[1] /Urteil-nach-Schadenersatzklage-/!75711/
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