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# taz.de -- Bundestag zu Ehegattensplitting: Steuerehe bleibt hetero
> Der Bundestag lehnt das Ehegattensplitting für homosexuelle Paare ab.
> Grüne und FDP betonen das Verfassungsgebot zur Gleichstellung.
Bild: Haben grad nicht so viel Grund zum Feiern – D'Schwuhlplattler beim CSD …
BERLIN taz | „Homosexuelle bleiben Bürger zweiter Klasse.“
Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck reagierte enttäuscht auf den
Ausgang der Abstimmung zum Ehegattensplitting. Am Donnerstag beschloss der
Bundestag in einer namentlichen Abstimmung, das Ehegattensplitting nicht
auf die Homoehe auszuweiten.
Demnach werden Homosexuelle, die in eingetragener Partnerschaft leben, bei
der Einkommensteuer weiterhin wie Alleinstehende behandelt, während
heterosexuelle Ehepaare steuerliche Vergünstigungen genießen. Beim
Ehegattensplitting wird das Gesamteinkommen zu gleichen Teilen auf beide
Partner umgelegt. Vor allem Paare mit sehr ungleichen Einkommen oder einem
Alleinverdiener profitieren von dieser Regelung.
SPD und Grüne wollten die steuerliche Ungleichbehandlung abschaffen und
stellten im Bundestag einen Antrag auf Änderung des Jahressteuergesetzes
2013. Zuvor war bereits der Bundesrat mit dem Versuch gescheitert, die
steuerliche Gleichbehandlung der Lebenspartnerschaft gesetzlich zu
verankern. Die Debatte über die Gleichstellung von Ehe und eingetragener
Partnerschaft war nach mehreren Urteilen des Bundesverfassungsgerichts
entbrannt, in denen die Ungleichbehandlung der Partnerschaften für
verfassungswidrig erklärt wurde.
Dem gingen Beschlüsse einiger Finanzgerichte voraus, die besagten, dass
Homosexuelle in eingetragener Partnerschaft bis zu einem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts bei der Lohn- und Einkommensteuer vorläufig wie
Ehepaare behandelt werden können. Diese Urteile schlossen auch das
Ehegattensplitting mit ein. Noch im Sommer hatten sich Teile der FDP für
eine Angleichung ausgesprochen. Auch 13 Bundestagsabgeordnete der CDU
traten, unterstützt von Familienministerin Kristina Schröder, für die
Rechte der Homosexuellen ein.
## „Auf Sommerfrische folgt Herbstdepression“
Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hingegen sah keine Notwendigkeit,
das Ehegattensplitting auf homosexuelle Paare auszuweiten, solange ein
weiteres Urteil des Bundesverfassungsgerichts aussteht. Das Urteil wird
voraussichtlich erst 2013 gefällt werden. Grünen-Fraktionsgeschäftsführer
Volker Beck zeigte sich am Donnerstag desillusioniert.
Während des Sommerlochs hätten FDP und CDU das Publikum noch mit
Überlegungen zur Gleichstellung unterhalten. „Auf die Sommerfrische folgt
für homosexuelle Paare nun die Herbstdepression“, so Beck. Er hofft darauf,
dass der Bundesrat das Jahressteuergesetz nicht passieren lässt. Die
Länderkammer habe bereits zweimal die Gleichstellung im Jahressteuergesetz
angemahnt.
Das Ehegattensplitting ist neben dem Adoptionsrecht eine der letzten großen
Baustellen in puncto Gleichbehandlung homosexueller Paare. In anderen
Bereichen wie dem Erb- oder Sozialrecht ist die Homoehe der Heteroehe
mittlerweile gleichgestellt. 2010 verkündete das Bundesverfassungsgericht
in Karlsruhe, Homosexuelle dürften nach dem Tod ihres Lebenspartners in
Bezug auf Freibetrag und Steuersatz nicht schlechter gestellt werden als
Ehepartner. Sozialrechtlich gesehen haben homosexuelle Partner die gleichen
Rentenansprüche wie Eheleute. Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung
gelten die gleichen Voraussetzungen.
26 Oct 2012
## AUTOREN
Franziska Haack
## TAGS
Homosexuelle
Ehegattensplitting
Bundestag
Schwerpunkt Volker Beck
Bundesverfassungsgericht
Vermittlungsausschuss
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