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# taz.de -- Gleichstellung von Homo-Paaren: Justizministerin fordert Adoptionsr…
> Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will Homo-Paare auch
> beim Adoptionsrecht gleichstellen. Es sei wunderbar, wenn mehr
> gleichgeschlechtliche Paare Kinder hätten.
Bild: Noch dürfen sie kein Kind adoptieren.
BERLIN rtr | Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
möchte homosexuelle Paare auch beim Adoptionsrecht gleichstellen. „Wenn
mehr gleichgeschlechtliche Paare Kinder haben, ist das wunderbar. Neben der
bereits jetzt möglichen Stiefkindadoption, wird sich die volle Adoption
Bahn brechen“, schrieb Leutheusser-Schnarrenberger in einem Beitrag für den
Stern. „Wenn zwei Menschen des gleichen Geschlechts ein Paar werden, sollte
die Politik sie nach Kräften unterstützen“, fügte die FDP-Politikerin
hinzu.
Verwundert zeigte sich die Ministerin über die Debatte darüber, ob das
Ehegattensplitting im Steuerrecht auf gleichgeschlechtliche Paare
übertragen werden sollte. Im Südwestrundfunk betonte sie, es gebe auch in
diesem Sommer wieder Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die
deutlich machten, dass es im Steuerrecht eine Ungleichbehandlung zwischen
eingetragenen Lebenspartnern und der Ehe gebe.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich der Forderung der FDP nach einer
raschen Lösung widersetzt. Sie plädiert stattdessen dafür, erst auf der
Basis eines Urteils der Karlsruher Richter zu handeln, mit dem 2013
gerechnet wird. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa
für den stern sprechen sich 75 Prozent der Bundesbürger für ein
Ehegattensplitting bei homosexuellen Paaren aus. Nur 23 Prozent seien
dagegen, und zwei Prozent der Befragten hätten keine Meinung dazu.
Beim Ehegattensplitting werden Ehepartner steuerlich gemeinsam veranlagt.
Diese Regelung begünstigt Familien mit nur einem Verdiener ebenso wie
solche mit großen Einkommensunterschieden. Nach Angaben des
Finanzministeriums beträgt die Steuerersparnis für Ehegatten mit der
Regelung knapp 20 Milliarden Euro. Eine Ausdehnung auf die rund 23.000
eingetragenen Lebenspartnerschaften würde rund 30 Millionen Euro kosten.
15 Aug 2012
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Bundesverfassungsgericht
Homosexuelle
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