| # taz.de -- Homo-Rechte vor Verfassungsgericht: Bei Adoption hört Gleichstellu… | |
| > Homosexuelle können die adoptierten Kinder ihrer Lebenspartner nicht | |
| > adoptieren – verheiratete Heteros schon. Jetzt wird entschieden, ob das | |
| > verfassungswidrig ist. | |
| Bild: Als schwules Paar gemeinsam zu adoptieren ist nicht einfach: Szene aus de… | |
| KARLRUHE epd | Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt am | |
| Dienstag über das Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartnerschaften. Zwar | |
| können Homosexuelle das leibliche Kind ihres Lebenspartners adoptieren, | |
| nicht aber ein von diesem adoptiertes Kind. Gegen eine entsprechende | |
| Regelung im Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) wehren sich zwei Paare vor | |
| dem Bundesverfassungsgericht. | |
| Sie sehen darin einen Verstoß gegen den Schutz der Familie und den | |
| Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Bei Ehepaaren ist dies anders | |
| geregelt. Diese können bei der sogenannten Sukzessivadoption das vom | |
| Ehegatten angenommene Kind adoptieren. | |
| Die Beschwerdeführerin des ersten Verfahrens hat im Jahr 2005 eine | |
| Lebenspartnerschaft begründet. Ihre Lebenspartnerin hatte zuvor ein in | |
| Bulgarien geborenes Kind adoptiert. Im Jahr 2008 stellte die | |
| Beschwerdeführerin einen Antrag auf Adoption des Kindes ihrer | |
| Lebenspartnerin, was zuletzt das Oberlandesgericht Hamm ablehnte. | |
| Die Richter begründeten dies damit, dass eingetragene Lebenspartnerschaften | |
| hinsichtlich des Adoptionsrechts nicht mit den gleichen Rechten | |
| ausgestattet seien wie Ehen zwischen Mann und Frau. Bringe jemand ein | |
| adoptiertes Kind in eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit, so könne der | |
| Partner das im gemeinsamen Haushalt lebende Kind nicht auch noch | |
| adoptieren. In einem Eheverhältnis stehe die elterliche Sorge hingegen Mann | |
| und Frau gemeinsam zu. | |
| Anderer Auffassung war dagegen das Hanseatische Oberlandesgericht in einem | |
| anderen Fall. In einer Lebenspartnerschaft zweier Männer hatte einer kurz | |
| zuvor ein in Rumänien geborenes Kind adoptiert, das der Lebenspartner | |
| ebenfalls adoptieren möchte. Nach Ansicht der Hamburger Richter ist die | |
| diesbezügliche Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener | |
| Lebenspartnerschaft nicht gerechtfertigt und verstößt gegen das | |
| Grundgesetz. Sie setzten das Verfahren aus und legten dem | |
| Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vor. | |
| Das höchste deutsche Gericht wird nach eigenen Angaben dagegen nicht | |
| darüber verhandeln, ob Lebenspartner gemeinschaftlich ein Kind adoptieren | |
| können. Dies sei nach dem Gesetz ebenfalls nicht möglich. | |
| 18 Dec 2012 | |
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