# taz.de -- Homo-Rechte vor Verfassungsgericht: Bei Adoption hört Gleichstellu… | |
> Homosexuelle können die adoptierten Kinder ihrer Lebenspartner nicht | |
> adoptieren – verheiratete Heteros schon. Jetzt wird entschieden, ob das | |
> verfassungswidrig ist. | |
Bild: Als schwules Paar gemeinsam zu adoptieren ist nicht einfach: Szene aus de… | |
KARLRUHE epd | Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt am | |
Dienstag über das Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartnerschaften. Zwar | |
können Homosexuelle das leibliche Kind ihres Lebenspartners adoptieren, | |
nicht aber ein von diesem adoptiertes Kind. Gegen eine entsprechende | |
Regelung im Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) wehren sich zwei Paare vor | |
dem Bundesverfassungsgericht. | |
Sie sehen darin einen Verstoß gegen den Schutz der Familie und den | |
Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Bei Ehepaaren ist dies anders | |
geregelt. Diese können bei der sogenannten Sukzessivadoption das vom | |
Ehegatten angenommene Kind adoptieren. | |
Die Beschwerdeführerin des ersten Verfahrens hat im Jahr 2005 eine | |
Lebenspartnerschaft begründet. Ihre Lebenspartnerin hatte zuvor ein in | |
Bulgarien geborenes Kind adoptiert. Im Jahr 2008 stellte die | |
Beschwerdeführerin einen Antrag auf Adoption des Kindes ihrer | |
Lebenspartnerin, was zuletzt das Oberlandesgericht Hamm ablehnte. | |
Die Richter begründeten dies damit, dass eingetragene Lebenspartnerschaften | |
hinsichtlich des Adoptionsrechts nicht mit den gleichen Rechten | |
ausgestattet seien wie Ehen zwischen Mann und Frau. Bringe jemand ein | |
adoptiertes Kind in eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit, so könne der | |
Partner das im gemeinsamen Haushalt lebende Kind nicht auch noch | |
adoptieren. In einem Eheverhältnis stehe die elterliche Sorge hingegen Mann | |
und Frau gemeinsam zu. | |
Anderer Auffassung war dagegen das Hanseatische Oberlandesgericht in einem | |
anderen Fall. In einer Lebenspartnerschaft zweier Männer hatte einer kurz | |
zuvor ein in Rumänien geborenes Kind adoptiert, das der Lebenspartner | |
ebenfalls adoptieren möchte. Nach Ansicht der Hamburger Richter ist die | |
diesbezügliche Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener | |
Lebenspartnerschaft nicht gerechtfertigt und verstößt gegen das | |
Grundgesetz. Sie setzten das Verfahren aus und legten dem | |
Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vor. | |
Das höchste deutsche Gericht wird nach eigenen Angaben dagegen nicht | |
darüber verhandeln, ob Lebenspartner gemeinschaftlich ein Kind adoptieren | |
können. Dies sei nach dem Gesetz ebenfalls nicht möglich. | |
18 Dec 2012 | |
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