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# taz.de -- Adoptionen durch Homosexuelle: Gleichstellung scheint wahrscheinlich
> In der Verhandlung über Adoptionen durch Homosexuelle haben sich Experten
> gegen eine Benachteiligung ausgesprochen. Auch die Richter scheinen
> überzeugt.
Bild: Zwei Papas? Kein Problem.
KARLSRUHE dapd/dpa | Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich das
Recht homosexueller Partner stärken, Kinder zu adoptieren. Das wurde am
Dienstag bei einer mündlichen Verhandlung des Ersten Senats in Karlsruhe
deutlich. Mehrere Richter deuteten an, dass sie das bisherige Verbot für
Homosexuelle, ein Adoptivkind ihres eingetragenen Lebenspartners ebenfalls
zu adoptieren, für grundgesetzwidrig halten.
In der Verhandlung sprachen sich Experten gegen eine rechtliche
Benachteiligung von Lebenspartnern aus. „Es dient dem Wohl des Kindes, wenn
eine faktische Beziehung auch rechtlich abgesichert wird“, sagte Nina
Dethloff von der wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht.
Psychologen betonten, dass Kinder in „Regenbogenfamilien“ sich genauso gut
entwickeln wie in anderen Familienformen.
Die Karlsruher Richter prüfen, ob das Verbot der sogenannten
Sukzessivadoption mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Nach derzeitiger
Rechtslage können Ehegatten das Kind des Anderen auch dann adoptieren, wenn
der es vorher selbst adoptiert hatte. Schwule oder lesbische Lebenspartner
können das nicht.
Der Vorsitzende der Kinderrechtekommission des Deutschen
Familiengerichtstags, Michael Coester, betonte, eine doppelte Adoption
bringe dem Kind rechtliche Vorteile. So seien zwei Elternteile
unterhaltspflichtig. Die Frage einer gleichzeitigen, gemeinsamen Adoption
durch ein homosexuelles Paar ist nicht Gegenstand der Verhandlung. Mit
einer Entscheidung ist erst im kommenden Jahr zu rechnen.
18 Dec 2012
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Schwerpunkt Frankreich
Homo-Ehe
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