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# taz.de -- Kommentar Adoptionsrechte: Ein Recht auf beide Elternteile
> Die Gegner der Gleichstellung von Homosexuellen bei der Adoption
> argumentieren mit einem „Wirrwarr an Elternrechten“. Doch wichtiger sind
> die Rechte der Kinder.
Bild: Diese beiden Frauen waren die Beschwerdeführerinnen in Karlsruhe.
GegnerInnen der Zweitadoption – also der Adoption eines vom eingetragenen
Lebenspartner adoptierten Kindes – begründen ihre Ablehnung vielfach mit
dem Argument, dass ein „Wirrwarr an Elternrechten“ verhindert werden müsse.
Damit meinen sie, dass es neben den sozialen Eltern noch die leiblichen
Eltern gebe, die nicht übergangen werden dürften.
Das ist formal zwar richtig. Aber geht es bei Adoptionsfragen nicht weniger
um Elternrechte, sondern vielmehr darum, was das Beste für die Kinder ist?
Wenn Adoptivkinder in einer friedlichen Familie aufwachsen, wenn sie dort
gewollt sind und wenn sie Eltern haben, die sich um sie kümmern, dann
sollten die Kinder auch das Recht auf beide Elternteile haben – ganz
gleich, ob die aus Mutter und Vater oder Mutter und Mutter beziehungsweise
Vater und Vater bestehen.
Die ablehnende Haltung mancher „FamilienschützerInnen“ gegenüber
homosexuellen Eltern verwundert umso mehr, da es vielfach die gleichen
Leute sind, die beim Sorgerecht darauf drängen, dass Väter ohne jede
Einschränkung den vollen „Zugriff“ auf ihre Kinder bekommen sollen. Dabei
ist es egal, ob Mutter und Vater zusammen sind und ob sich beide
gleichermaßen um das Kind kümmern.
In nicht wenigen Sorgerechtsstreits werden Kinder benutzt, um Macht und
Kontrolle über einen Elternteil auszuüben. Das bezwecken Homo-Eltern mit
einer Zweitadoption wohl kaum. Und Kinder bekommen dadurch doppelte
Sicherheit.
Bei Hetero- und Homosexuellen wird mit zweierlei Maß gemessen. Pflichten
wie Unterhalt muss ein Partner nämlich selbstverständlich leisten, wenn der
andere dazu nicht mehr in der Lage ist. Auch für die Kinder des anderen
muss er in einem solchen Fall aufkommen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob
die Kinder adoptiert sind oder nicht. Diese Ungerechtigkeit haben die
Experten, die am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
debattierten, deutlich erkannt.
18 Dec 2012
## AUTOREN
Simone Schmollack
## TAGS
Homosexualität
Gleichstellung
Kinderrechte
Eltern
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Adoption
Homosexualität
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Bundesverfassungsgericht
Homo-Ehe
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