# taz.de -- Streit um digitale Verkäufe von Musik: Eminem und Universal schwei… | |
> Wie werden digitale Verkäufe von Songs bewertet? Um diese | |
> Millionen-Dollar-Frage streitet die Industrie. Eminem hätte für ein | |
> Grundsatzurteil sorgen können. | |
Bild: Hat sich mit Universal geeinigt: Eminem. | |
Als Rapper ist Eminem zwar ein Schnellsprecher, aber momentan gibt er sich | |
recht wortkarg. Nicht einmal die für seine Fans so freudige Nachricht, dass | |
er in absehbarer Zeit ein neues Album herausbringen wird, verkündete er in | |
einem Interview oder einem Videostatement. Stattdessen ist im Online-Shop | |
[1][auf seiner Website] neuerdings ein „Eminem Baseball Tribute Hat“ zu | |
erwerben: Auf der Baseball-Kappe sind die Erscheinungsjahre aller | |
Eminem-Alben aufgeführt und die Liste endet mit „2013“. Findige Anhänger | |
schlossen messerscharf: Album Nummer Acht erscheint im kommenden Jahr. | |
Auch zu einer anderen Angelegenheit, die nicht nur Eminem-Fans, sondern die | |
ganze Musikindustrie erschüttern könnte, äußert sich der 40-jährige | |
Wortakrobat aus Detroit nicht offiziell. Vor wenigen Tagen wurde bekannt, | |
dass ein Rechtsstreit um Einnahmen aus digitalen Verkäufen von Eminem-Songs | |
außergerichtlich beendet wurde. Die von dem Verfahren erwartete | |
Grundsatzentscheidung blieb damit aus, das Zittern bei den Plattenfirmen | |
geht weiter. | |
Nicht Eminem selbst, sondern einige seiner frühen Produzenten hatten | |
Aftermath Records, ein Sub-Label des Branchenführers Universal Music, | |
verklagt. Die Produktionsfirma FBT forderte höhere Tantiemen aus den | |
digitalen Verkäufen. Die entscheidende Frage, die das Gericht dabei hätte | |
klären müssen: Wie werden nichtphysische Verkäufe eines Songs in | |
Download-Shops wie iTunes oder als Klingeltöne bewertet? | |
Wie herkömmliche CD- oder Vinyl-Verkäufe, bei denen die Künstler | |
üblicherweise zehn bis 20 Prozent vom Ladenpreis bekommen? Oder wie eine | |
Lizensierung für Werbung, von denen den Kreativen gewöhnlich 50 Prozent | |
zustehen? | |
## Problem Altverträge | |
In einem ersten Verfahren 2009 entschied ein Gericht zugunsten von | |
Universal, das die digitalen Umsätze von Eminem wie gewöhnliche Verkäufe | |
behandelt hatte. Ein Jahr später allerdings entschied eine höhere Instanz | |
zugunsten der Kläger: FBT Productions stünde die Hälfte der Einnahmen zu. | |
In neueren Verträgen zwischen Musikern und Plattenfirmen ist die Verteilung | |
der digitalen Profite natürlich eindeutig definiert. Das gilt aber nicht | |
für das Gros der Abmachungen, die geschlossen wurden, bevor das | |
Online-Geschäft Ende der Neunziger Jahre substantielle Ausmaße erreichte. | |
Für diese Altverträge sollte das Eminem-Verfahren eigentlich zum | |
Präzedenzfall werden, denn längst haben viele andere renommierte Musiker | |
ähnliche Klagen eingereicht, darunter Kenny Rogers, James Taylor, Weird Al | |
Yankovic, Chuck D, Toto, Sister Sledge, The Temptations und Rob Zombie. | |
## Gang vor Gericht vermeiden | |
Mit dem außergerichtlichen Vergleich, über dessen Einzelheiten beide Seiten | |
Stillschweigen vereinbart haben, wird dieses Grundsatzurteil nun vorerst | |
verschoben, bis es in einem der anderen Fälle tatsächlich zu einem | |
Gerichtsprozess kommt und ein Richter eine Entscheidung fällt. Dann | |
allerdings könnten erhebliche Nachzahlungen auf die Plattenfirmen zukommen: | |
FBT Productions bezifferten ihre Forderungen an Universal, bevor der | |
geheime Vergleich geschlossen wurde, auf ungefähr 1,5 Millionen Dollar. | |
Kein Wunder, dass die Entertainment-Größe den Fall lieber außergerichtlich | |
beilegte. Auch die Konkurrenz von Sony hat sich schon vor einigen Monaten | |
dazu durchgerungen, einigen ihrer Künstler insgesamt acht Millionen Dollar | |
auszuzahlen, um einen Gang vor Gericht zu vermeiden. | |
Nicht bekannt ist es, ob in Deutschland ähnliche Verfahren anhängig sind. | |
Allerdings ist die Rechtslage auch nicht identisch mit der in den USA. | |
Hierzulande treten die Musiker die Verwertungsrechte selten länger als 15 | |
Jahre an die Plattenfirmen ab. Die allermeisten Verträge, in denen die | |
digitale Verwertung noch nicht explizit geregelt wurde, dürften also | |
bereits ausgelaufen sein. | |
3 Nov 2012 | |
## LINKS | |
[1] http://www.eminem.com/ | |
## AUTOREN | |
Thomas Winkler | |
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