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# taz.de -- Streit um digitale Verkäufe von Musik: Eminem und Universal schwei…
> Wie werden digitale Verkäufe von Songs bewertet? Um diese
> Millionen-Dollar-Frage streitet die Industrie. Eminem hätte für ein
> Grundsatzurteil sorgen können.
Bild: Hat sich mit Universal geeinigt: Eminem.
Als Rapper ist Eminem zwar ein Schnellsprecher, aber momentan gibt er sich
recht wortkarg. Nicht einmal die für seine Fans so freudige Nachricht, dass
er in absehbarer Zeit ein neues Album herausbringen wird, verkündete er in
einem Interview oder einem Videostatement. Stattdessen ist im Online-Shop
[1][auf seiner Website] neuerdings ein „Eminem Baseball Tribute Hat“ zu
erwerben: Auf der Baseball-Kappe sind die Erscheinungsjahre aller
Eminem-Alben aufgeführt und die Liste endet mit „2013“. Findige Anhänger
schlossen messerscharf: Album Nummer Acht erscheint im kommenden Jahr.
Auch zu einer anderen Angelegenheit, die nicht nur Eminem-Fans, sondern die
ganze Musikindustrie erschüttern könnte, äußert sich der 40-jährige
Wortakrobat aus Detroit nicht offiziell. Vor wenigen Tagen wurde bekannt,
dass ein Rechtsstreit um Einnahmen aus digitalen Verkäufen von Eminem-Songs
außergerichtlich beendet wurde. Die von dem Verfahren erwartete
Grundsatzentscheidung blieb damit aus, das Zittern bei den Plattenfirmen
geht weiter.
Nicht Eminem selbst, sondern einige seiner frühen Produzenten hatten
Aftermath Records, ein Sub-Label des Branchenführers Universal Music,
verklagt. Die Produktionsfirma FBT forderte höhere Tantiemen aus den
digitalen Verkäufen. Die entscheidende Frage, die das Gericht dabei hätte
klären müssen: Wie werden nichtphysische Verkäufe eines Songs in
Download-Shops wie iTunes oder als Klingeltöne bewertet?
Wie herkömmliche CD- oder Vinyl-Verkäufe, bei denen die Künstler
üblicherweise zehn bis 20 Prozent vom Ladenpreis bekommen? Oder wie eine
Lizensierung für Werbung, von denen den Kreativen gewöhnlich 50 Prozent
zustehen?
## Problem Altverträge
In einem ersten Verfahren 2009 entschied ein Gericht zugunsten von
Universal, das die digitalen Umsätze von Eminem wie gewöhnliche Verkäufe
behandelt hatte. Ein Jahr später allerdings entschied eine höhere Instanz
zugunsten der Kläger: FBT Productions stünde die Hälfte der Einnahmen zu.
In neueren Verträgen zwischen Musikern und Plattenfirmen ist die Verteilung
der digitalen Profite natürlich eindeutig definiert. Das gilt aber nicht
für das Gros der Abmachungen, die geschlossen wurden, bevor das
Online-Geschäft Ende der Neunziger Jahre substantielle Ausmaße erreichte.
Für diese Altverträge sollte das Eminem-Verfahren eigentlich zum
Präzedenzfall werden, denn längst haben viele andere renommierte Musiker
ähnliche Klagen eingereicht, darunter Kenny Rogers, James Taylor, Weird Al
Yankovic, Chuck D, Toto, Sister Sledge, The Temptations und Rob Zombie.
## Gang vor Gericht vermeiden
Mit dem außergerichtlichen Vergleich, über dessen Einzelheiten beide Seiten
Stillschweigen vereinbart haben, wird dieses Grundsatzurteil nun vorerst
verschoben, bis es in einem der anderen Fälle tatsächlich zu einem
Gerichtsprozess kommt und ein Richter eine Entscheidung fällt. Dann
allerdings könnten erhebliche Nachzahlungen auf die Plattenfirmen zukommen:
FBT Productions bezifferten ihre Forderungen an Universal, bevor der
geheime Vergleich geschlossen wurde, auf ungefähr 1,5 Millionen Dollar.
Kein Wunder, dass die Entertainment-Größe den Fall lieber außergerichtlich
beilegte. Auch die Konkurrenz von Sony hat sich schon vor einigen Monaten
dazu durchgerungen, einigen ihrer Künstler insgesamt acht Millionen Dollar
auszuzahlen, um einen Gang vor Gericht zu vermeiden.
Nicht bekannt ist es, ob in Deutschland ähnliche Verfahren anhängig sind.
Allerdings ist die Rechtslage auch nicht identisch mit der in den USA.
Hierzulande treten die Musiker die Verwertungsrechte selten länger als 15
Jahre an die Plattenfirmen ab. Die allermeisten Verträge, in denen die
digitale Verwertung noch nicht explizit geregelt wurde, dürften also
bereits ausgelaufen sein.
3 Nov 2012
## LINKS
[1] http://www.eminem.com/
## AUTOREN
Thomas Winkler
## TAGS
Musik
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Schwerpunkt Urheberrecht
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