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# taz.de -- Klagerecht der Verbände: Bessere Chancen für Umweltprozesse
> Von Artenschutz bis Grenzwerte: Umweltorganisationen dürfen in mehr
> Fällen vor Gericht gehen. Das könnte auch den Bau von Stromtrassen
> betreffen.
Bild: Klagen gegen den Bau neuer Stromtrassen sind nun einfacher
FREIBURG taz | Der Bundestag hat die Klagerechte von Umweltverbänden
erweitert. Zugleich schränkte es allerdings die Klagerechte der Bürger im
Interesse der Wirtschaft ein. Die Reform des Umwelt-Rechtsbehelfs-Gesetzes
(UmwRG) hat das Parlament am späten Donnerstagabend mit der schwarz-gelben
Mehrheit gegen die Stimmen der Opposition beschlossen.
Die Ausweitung der Rechte von Umweltverbänden geht auf ein Urteil des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von Mai 2011 zurück. Anlass war eine Klage
des Umweltverbandes BUND gegen die Pläne des Stadtwerkeverbunds Trianel in
Lünen für ein Kohlekraftwerk. Das Oberverwaltungsgericht Münster fand die
BUND-Klage berechtigt, konnte ihr aber nicht stattgeben, weil der Verband
dagegen gar nicht klagen durfte. Deshalb legte das OVG den Fall beim EuGH
vor.
Hintergrund ist die deutsche Rechtstradition, dass Bürger nur dann wegen
Verstößen gegen das Umweltrecht klagen können, wenn sie zum Beispiel
unmittelbar und persönlich vergiftet werden können. Die Einhaltung von
Grenzwerten, die nur aus Vorsicht erlassen wurden, können sie nicht
juristisch einfordern.
Seit der Einführung des UmwRG 2006 dürfen Umweltorganisationen auch diese
direkten Rechte der Bürger einklagen, darüber hinaus sind ihnen aber die
Hände gebunden. Das beanstandete der EuGH in seinem Trianel-Urteil: Die
Umweltverbände müssen das gesamte Umweltrecht auf dem Klagewege
kontrollieren können.
## Gegen Offshore-Windparks und Stromtrassen
Dem kam die Bundesregierung jetzt nach. Umweltverbände können nun auch auf
Einhaltung des Artenschutzes und die Beachtung von Vorsorge-Grenzwerten
klagen. Ebenso würden Klagen gegen Offshore-Windparks, den Bau neuer
Stromtrassen oder Pumpspeicherwerke erleichtert, sagte der CDU-Abgeordnete
Thomas Gebhart.
Dabei war der Koalition aber offenbar nicht wohl. „Wir wollen Vorhaben
verwirklichen, nicht ausbremsen“, erklärte die FDP-Abgeordnete Judith
Skudelny. Deshalb wird vor allem der Eil-Rechtsschutz eingeschränkt.
Ein Projekt kann vom Verwaltungsgericht nur noch dann bis zum Urteil
gestoppt werden, wenn „ernstliche Zweifel“ an dessen Rechtmäßigkeit
bestehen. So etwas wie der Stopp der Elbvertiefung, den das
Bundesverwaltungsgericht Mitte Oktober anordnete, wäre damit künftig nicht
mehr möglich, erklärte Skudelny. Diese Einschränkung des Klagerechts gilt
für Verbände und Bürger.
9 Nov 2012
## AUTOREN
Christian Rath
Christian Rath
## TAGS
Klagerecht
Offshore-Windpark
Strom
Stromtrassen
EuGH
Umwelt
Windkraft
Netzausbau
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