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# taz.de -- Bundesverwaltungsgericht entscheidet: Umweltverbände können klagen
> Die Deutsche Umwelthilfe erstreitet ein Klagerecht für Verbände im
> Bereich des gesamten EU-Umweltrechts. ist das eine „Zeitenwende“?
Bild: Ist die Luft sauber genug?
FREIBURG taz | Umweltverbände können künftig generell auf Einhaltung von
EU-Umweltrecht klagen. Das entschied am Donnerstag das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. „Das ist eine Zeitenwende im deutschen
Umweltrecht“, sagte Anwalt Remo Klinger, der das Urteil für die Deutsche
Umwelthilfe (DUH) erstritten hat.
Konkret ging es um einen Luftreinhalteplan für die Stadt Darmstadt, den die
DUH für unzureichend hielt. Die Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxid
würden bei den drei am stärksten belasteten Straßenzügen auf absehbare Zeit
nicht eingehalten. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden verpflichtete die Stadt
deshalb, den Luftreinhalteplan zu verschärfen und dabei zum Beispiel eine
Umweltzone in der Innenstadt zu prüfen. Diese Entscheidung bestätigte nun
das Bundesverwaltungsgericht.
Umstritten war in dem Verfahren vor allem, ob die DUH überhaupt klagen
konnte. Bisher haben Umweltverbände nur ein begrenztes Verbandsklagerecht,
wenn es um Naturschutz und die Genehmigung von Anlagen geht. Verbandsklagen
gegen unzureichende Luftreinhaltepläne waren im deutschen Recht bisher
nicht vorgesehen.
Das Bundesverwaltungsgericht stützte sich nun auf eine Entscheidung des
Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom März 2011. Dort erstritt ein
slowakischer Umweltverband das Klagerecht, wenn es um den Abschuss von
Braunbären in der Hohen Tatra geht. Der EuGH nahm dies zum Anlass, ganz
generell die Mitgliedsstaaten und ihre Gerichte aufzufordern,
Umweltverbänden ein Klagerecht gegen jede mögliche Verletzung von
EU-Umweltrecht einzuräumen.
Das Land Hessen argumentierte allerdings, dass der EuGH im
Braunbären-Urteil seine Kompetenzen überschritten habe. Dem folgte aber
weder das Verwaltungsgericht Wiesbaden noch jetzt das
Bundesverwaltungsgericht. Künftig können Umweltverbände also immer klagen,
wenn EU-Umweltrecht betroffen ist.
5 Sep 2013
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Umwelt
Klagerecht
Justiz
Schwerpunkt Klimawandel
Feinstaub
umweltverbände
Klagerecht
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