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# taz.de -- Kommentar Umweltklagen: Ein echter Fortschritt
> Das Bundesverwaltungsgericht gibt Umweltverbänden das Recht, die
> Einhaltung von EU-Umweltvorschriften einzuklagen. Danke, Europa!
Bild: Gut entschieden: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Das europäische Umweltrecht ist besser als sein Ruf. Während viele glauben,
es senke hohe deutsche Standards ab, ist das Gegenteil richtig. Immer
wieder setzen EU-Gremien positive Impulse, die in Deutschland bislang nicht
durchsetzbar waren.
Auch die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht, das deutschen
Umweltverbänden ein generelles Klagerecht zur Durchsetzung von
EU-Umweltvorschriften gab, wäre ohne ein entsprechendes mutiges Urteil des
Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg nicht möglich gewesen.
ie EU weiß, dass ihre anspruchsvollen Umweltvorgaben von nationalen
Behörden gerne im Interesse der heimischen Industrie ignoriert werden.
Deshalb ist es aus ihrer Sicht naheliegend, die Umweltverbände zu stärken.
Sie helfen schließlich bei der Durchsetzung des EU-Umweltrechts. Und dabei
geht es nicht nur um einige wenige Nischen, vielmehr ist mit Blick auf den
EU-Binnenmarkt schon ein Großteil des Umweltrechts europäisch harmonisiert.
Die Erfahrung mit früheren Ausweitungen des Verbandsklagerechts zeigt, dass
es nun nicht zu einer Klageflut kommen wird. Die Ressourcen der
Umweltverbände sind schließlich begrenzt und sie wachsen auch nicht mit
jeder neuen Aufgabe und Möglichkeit.
Es geht eher um eine Stärkung der Selbstkontrolle der Verwaltung. Schon die
Möglichkeit einer Klage erhöht die Bereitschaft der Behörden, unbequemes
Recht auch anzuwenden. Zwar konnten betroffene Einzelpersonen auch heute
schon klagen. Allerdings haben Verbände einen längeren Atem.
6 Sep 2013
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
umweltverbände
Bundesverwaltungsgericht
EU
EU-Recht
Umwelt
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