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# taz.de -- taz.nord-Umfrage: „Was halten Sie vom Klagerecht für Tierschütz…
> Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer (Grüne) arbeitet an einer
> Gesetzesänderung: Künftig sollen Verbände und damit auch Tierschützer
> klagen können, wenn sie beim Bau von Großanlagen wie der Hähnchenfabrik
> in Wietze den Tierschutz gefährdet sehen.
Bild: Puten hinter Gittern: Dabei geht es diesen Tieren noch relativ gut.
BREMEN taz | In Niedersachsen sollen Tierschutzverbände in Zukunft gegen
Tierrechtsverletzungen klagen können. Die taz.nord hat betroffene
Tiernutzer und Tierschützer gefragt, was sie von dem neuen Gesetz halten.
Heinrich Dierkes, 55, Vorsitzender Interessengemeinschaft der
Schweinehalter Deutschland e.V.:
Ich bin seit 36 Jahren Schweinehalter und habe große Bedenken gegen das
Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine. So richtig wissen wir
Schweinehalter nicht, was auf uns zukommt. Wird ein Verbandsklagerecht für
ideologische Kampfführung und Profilierungsversuche der Tierschutzvereine
missbraucht oder geht es wirklich um die Sache?
Denn in puncto Tierschutz ist viel angestoßen worden. Ich sitze für die
Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands mit Vertretern der
Tierschutzverbände an vielen Tischen, unter anderem beim niedersächsischen
Tierschutzplan. Die Tierhalter bewegen sich, über den Weg des Gespräches.
Daher kann ich nicht verstehen, dass erst ein weiterer riesiger
Verwaltungsapparat aufgebaut werden soll, der außer Kosten,
Rechtsunsicherheit und Verzögerungen keinem hilft. Auch dem Tierschutz
nicht! Mit diesem Gesetz würde Tierschutzvereinen eine höhere Sachkompetenz
hinsichtlich der Tierhaltung zugesprochen als entsprechend ausgebildeten
Landwirten, Tierwirten oder Tierärzten. Für mich heißt das verkehrte Welt.
Darum ist für mich klar: Die neuen Klagemöglichkeiten werden Investitionen
für eine tiergerechtere und auch zukünftig wettbewerbsfähige
Schweinehaltung massiv erschweren.
Eckehard Niemann, 65, Vertreter der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche
Landwirtschaft (AbL) in der Koordination des Netzwerks Bauernhöfe statt
Agrarfabriken:
Wir von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL)
unterstützen das Vorhaben der rot-grünen Landesregierung nachdrücklich. Als
Mitträger des Bürgerinitiativen- und Verbände-Netzwerks „Bauernhöfe statt
Agrarfabriken“ haben wir das Verbandsklagerecht für anerkannte
Tierschutzverbände ja auch schon lange gefordert. Nur so kann der im
Grundgesetz verankerte Schutz der Tiere in der Praxis eingefordert werden,
auch in Genehmigungsverfahren für Agrarfabriken.
Es liegt im Interesse der gesellschaftlichen Akzeptanz der Landwirte, dass
so die Verstöße gegen bestehende rechtliche Tierschutzvorgaben aufgedeckt
und verhindert werden. Es liegt im Interesse einer artgerechten Tierhaltung
auf Bauernhöfen, dass die systematische Anpassung von Tieren an
agrarindustrielle Stresshaltungsbedingungen in agrarindustriellen
Dimensionen zukünftig beendet wird und damit auch die Verdrängung
mittelständisch-bäuerlicher Strukturen. Wir haben ohnehin gute Erfahrungen
gemacht mit der intensiven Diskussion, dem praxisorientierten
Erfahrungsaustausch und der Zusammenarbeit mit Tierschutzverbänden –
gemeinsam mit dem Deutschen Tierschutzbund haben wir das zukunftweisende
Neuland-Programm für artgerechte Nutztierhaltung erarbeitet.
Gabi von der Brelie, 56, Sprecherin Landvolk Niedersachsen:
Das Landvolk Niedersachsen sieht keinen Bedarf für ein Verbandsklagerecht
Tierschutz. Die Verantwortung für die landwirtschaftliche Nutztierhaltung
liegt bei unseren Landwirten. Der Gesetzgeber hat dazu ein umfangreiches
Regelwerk vom Stallbau über Tierhygiene und Fütterung bis hin zur
Gesundheitsvorsorge und Schlachtung etabliert. Hier gelten für Deutschland
im internationalen Vergleich ausgesprochen hohe Standards, denen sich
unsere Tierhalter mit ihrem Berufsethos verpflichtet fühlen.
Ein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine schwächt die Kompetenz und den
Sachverstand der zuständigen Behörden und negiert die Verantwortung des
einzelnen Tierhalters. Wir befürchten für unsere Tierhalter ein hohes Maß
an Rechtsunsicherheit. Ein Verbandsklagerecht könnte die Genehmigungspraxis
für neue Ställe verzögern und mit zusätzlichen Auflagen deutlich erschweren
oder innovative neue Lösungen ausbremsen. Es ist nicht auszuschließen, dass
auch bereits genehmigte Ställe nachträglich infrage gestellt werden. Die
Folge wäre eine Flut von gerichtlichen Auseinandersetzungen, die unnötig
Geld und Nerven kosten. Schließlich ist es juristisch umstritten, ob dem
Land Niedersachsen überhaupt die Gesetzgebungskompetenz für eine
Verbandsklage für Tierschutz zukommt.
Unsere Tierhalter möchten einen offenen Dialog über die weitere Entwicklung
der Nutztierhaltung führen, dazu haben wir im Deutschen Bauernverband ein
Leitbild erarbeitet. Das ist für uns eine Diskussionsbasis, wir sehen bei
Tierschutzvereinen keine höhere Kompetenz in Sachen Nutztierhaltung als bei
unseren Landwirten.
Eckhard Wendt, 73, Vorsitzender, Arbeitsgemeinschaft für artgerechte
Nutztierhaltung e. V.:
Die Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e. V. (Agfan)
begrüßt die durch die rot-grüne Mehrheit in Niedersachsen beabsichtigte
Einführung des Verbandsklagerechts. Es ist unerlässlich, um in Zukunft den
Schutz wehrloser Tiere zu verbessern. Das gilt insbesondere für
landwirtschaftliche Nutztiere, die derzeit oft unter Missachtung ihrer
natürlichen Bedürfnisse wie auch unter Verletzung einschlägiger Gesetze
einseitig wirtschaftlichen Interessen unterworfen und extrem ausgebeutet
werden.
Die im Zusammenhang mit der Nutztierhaltung wiederholt aufgedeckten
Skandale verdeutlichen, dass der Vollzug des Tierschutzgesetzes
unzureichend ist. Daran wird die jetzt von Minister Meyer angekündigte
Aufstockung der betreffenden Planstellen bei den Veterinärbehörden auch
nicht viel ändern können. Wir vermissen nämlich bei manchen Amtsveterinären
sogar die Bereitschaft, ihrer gesetzlichen Garantenpflicht nachzukommen.
Das Wehgeschrei des Bauernverbands und der Lobbyverbände der
Fleischindustrie ist entlarvend und offenbar Ausdruck ihres schlechten
Gewissens: Wer sich an die gesetzlichen Bestimmungen hält, braucht das
Verbandsklagerecht nicht zu fürchten. Allein schon wegen der damit
verbundenen Kosten wird kein Verband leichtfertig klagen.
Edmund Haferbeck, 56, Leiter der Wissenschafts- und Rechtsabteilung, Peta
Deutschland e. V.:
Die Pläne zur Einführung eines Verbandsklagerechts in Niedersachsen sind
überfällig und kommen leidlich spät, nachdem der Tierschutz als
Staatsschutzziel schon 2002 in die Verfassung der Bundesrepublik
Deutschland aufgenommen worden ist. Es ist bezeichnend, dass nur
fortschrittlich orientierte Bundesländer (Bremen, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz, Hamburg, Baden-Württemberg, Saarland, Niedersachsen) eine
solche Möglichkeit für Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen eröffnen,
die bislang keinerlei justiziablen Rechte haben (außer der (Straf-)Anzeige
bei Staatsanwaltschaft oder Veterinäramt).
Alle Tiernutzungsbranchen stöhnen über ihr zu Recht schlechtes Image,
welches sich aber nur durch die effektive Öffentlichkeitsarbeit vor allem
von Peta Deutschland e. V. so entwickelt hat, weil viele BürgerInnen diese
Informationen wahrnehmen und auch positiv verinnerlichen konnten. Warum
soll z. B. ein Intensivtierhaltungsstall, der unmittelbare negative
Auswirkungen auf Umwelt und Nachbarschaft hat und immer (!) mit dem Leid
der dort gehaltenen Tiere einhergeht, nicht gerichtlich auf ein Mehr an
Schutz gerichtlich überprüft werden dürfen, was im Umwelt- und
Naturschutzrecht seit Jahrzehnten bereits möglich ist?
Die Tiere haben aber seit 2002 verfassungsrechtlich gleichgezogen, nur der
Gesetzgeber hat diesen Grundgesetz-Artikel ausgebremst. Die
Auseinandersetzungen werden von der Straße und aus den undercover besuchten
Ställen auf die Gerichtsebene verlagert, dies dient dem Rechtsfrieden und
damit allen beteiligten Kontrahenten.
Stefan Treue, 49, Direktor, Deutsches Primatenzentrum Göttingen:
Für den Bereich der Tierversuchsforschung sehe ich einem Verbandsklagerecht
mit Sorge entgegen. Das gerade in Kraft getretene neue deutsche
Tierschutzgesetz erlaubt nur Tierversuche, die unerlässlich und ethisch
vertretbar sind und für die es keine Alternativmethoden gibt. Jeder
Tierversuch muss behördlich genehmigt werden, unter Beteiligung einer
Kommission, in der auch Tierschutzverbände vertreten sind. Über die
Durchführung der Tierversuche wachen staatlich vereidigte Amtstierärzte.
Diese Konstruktion ist bewährt und international vorbildlich. Sie
garantiert den Tierschutz UND ermöglicht essentielle biomedizinische
Forschung. In diesem Umfeld ist ein Verbandsklagerecht nur ein Instrument,
um Forscher und Behörden in langwierige Gerichtsverfahren zu zwingen. Dies
dient nicht dem Tierschutz, hat aber fatale Folgen für die
wissenschaftliche Wettbewerbsfähigkeit in Niedersachsen. Wie kann es hier
der Gerechtigkeit und dem Tierschutz dienen, wenn privaten Organisationen
die Entscheidung überlassen wird, wo Verstöße gegen das Tierschutzgesetz
vorliegen oder wie dieses anzuwenden ist, statt diese Aufgabe bei den dafür
zuständigen Behörden und Amtstierärzten/-innen zu lassen und diese dafür
ausreichend auszustatten?
Birgit Fischer, 59, Hauptgeschäftsführerin Verband forschender
Arzneimittelhersteller:
Der Tierschutz hat zu Recht einen hohen Stellenwert. Das spiegelt sich in
dem gerade erst erneuerten deutschen Tierschutzrecht wider, an dessen
Verordnungen und Verwaltungsvorschriften Tierschutzverbände mitgewirkt
haben – wie sie auch bei der Genehmigung von Tierversuchen mitwirken. In
der medizinischen Forschung sind Tierversuche zum Schutz der Menschen
rechtlich vorgeschrieben.
Ein Verbandsklagerecht hätte in diesen Fällen negative statt positive
Wirkungen. Vorhaben, die bereits genehmigt, vorab nach strengen Maßstäben
behördlich geprüft und als gerechtfertigt eingestuft wurden, stünden den
Klagen von Verbänden der Tierversuchsgegnerinnen und -gegnern gegenüber.
Auch wenn jede einzelne Klage viele Monate später abschlägig beschieden
würde, wäre die biomedizinische Forschung in Deutschland wesentlich
behindert und der medizinische Fortschritt beeinträchtigt. Das aber wäre
ein zu hoher Preis für das Schaffen einer juristischen Option, von der der
Tierschutz wenig hat.
Hermann Grupe, 57, agrarpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im
Niedersächsischen Landtag:
Wir lehnen ein Verbandsklagerecht ab. Die schwarz-gelbe Landesregierung hat
in Niedersachsen das Instrument des „Tierschutzplans Niedersachsen“
eingerichtet, in dem Kritik an Nutztierhaltungen aufgegriffen wurde.
Kritikpunkte sollten im Dialog mit Tierschutzorganisationen und
wissenschaftlichen Einrichtungen möglichst einvernehmlich gelöst werden.
Dieses Instrument und das Vorgehen sehen wir im Verbund mit ausreichenden
Kontrollen als die bessere Variante im Vergleich zu einem einseitigen
Klagerecht von Funktionären an. Behörden können zudem bereits heute gegen
Verstöße gegen Tierschutzregeln vorgehen. Wir brauchen keine Klageflut vor
den Gerichten, sondern eine lösungsorientierte Debatte über Transparenz und
Tierwohl in der Landwirtschaft sowie ein gesetzeskonformes Vorgehen der
staatlichen Behörden bei Verstößen. Das Klagerecht der Umweltverbände wird
unserer Meinung nach schon viel zu oft missbraucht. Ich befürchte, dass ein
Verbandsklagerecht im Tierschutz zu einer Klageflut führt, welche die
Gerichte überlasten und die Ermittlungen bei Rechtsverstößen somit eher
behindern wird.
Professor Dr. Thomas Blaha, 66, Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
(TiHo) und Vorsitzender der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V.:
Nicht gegeneinander sondern miteinander für den Tierschutz arbeiten Ein
solches Gesetz soll anerkannten, rechtsfähigen Tierschutzvereinen ein
Verbandsklagerecht einräumen, um stellvertretend Ansprüche von Tieren auch
vor Gericht einklagen zu können. Dabei geht es in erster Linie darum, dass
Tierschutzverbände gegen ein „Zuwenig“ Tierschutz bei vermeintlichen wie
echten tierschutzdefizitären Entscheidungen von Behörden klagen können. Die
Tierärztliche Hochschule ist als eine der deutschen Ausbildungsstätten für
Tierärzte, also auch der amtlichen Tierärzte, beauftragt, die tierärztliche
Ausbildung so zu gestalten, dass der tierschutzrechtliche Vollzug allen
gesetzlichen Bestimmungen entspricht und bei Einhaltung der
Rechtsstaatlichkeit im Sinne der Tiere erfolgt. Sie schließt sich der
Position der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. an, die weder
in NRW noch in Bremen die Anerkennung für das dort bereits mögliche
Verbandsklagerecht beantragt hat, da Klagen, also „vor Gericht ziehen“,
meistens nur zu einer Verhärtung der Fronten führt. Hingegen dient die
demokratisch ja mögliche, nicht-gerichtliche Einflussnahme durch eine
wissenschaftlich begründete tierschutzfachliche Zusammenarbeit mit den
Behörden den Tieren am Ende sehr viel mehr als Gerichtsprozesse.
Stefan Johnigk, 44, Diplom-Biologe und Geschäftsführer von Provieh:
Provieh erhofft sich von der niedersächsischen Regierung eine wirksame
Umsetzung des Staatsziels Tierschutz, wie er in der Landesverfassung
verankert ist. Ein Verbandsklagerecht ist längst überfällig – in
Niedersachsen wie auch auf Bundesebene. Zurzeit besteht ein rechtliches
Ungleichgewicht und behördliches Vollzugsdefizit, wenn tierschutzrechtliche
Vorschriften verletzt werden. Niedersachsen ist das Bundesland mit der
höchsten Tierbestandsdichte. Gewerblichen Tiernutzern stehen alle
Rechtswege und Klagebefugnisse offen, anerkannten Tierschutzorganisationen
als den gemeinnützigen Sachwaltern der Tiere bleiben sie verwehrt. Das muss
sich ändern, sonst bleibt Artikel 20 a des Grundgesetzes eine hohle Phrase.
Wir brauchen als bundesweit aktiver Fachverband endlich die Möglichkeit, im
Interesse der Tiere Feststellungs-, Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen
erheben zu dürfen, sowie bei Bedarf in Verwaltungsverfahren mitzuwirken.
Diese Rechte sollten – dem schleswig-holsteinischen Modell folgend – auch
fachlich versierten Verbänden eingeräumt werden, die aufgrund ihrer
Organisationsstruktur über keine regionalen Gliederungen im jeweiligen
Bundesland verfügen.
Helmut Dammann-Tamke, 51, agrarpolitischer Sprecher der
CDU-Landtagsfraktion Niedersachsen:
Diese Pläne betrachte ich überwiegend mit Sorge und verbinde damit nur sehr
wenig Hoffnung. Hoffnung dahingehend, zu einem breit getragenen
gesellschaftlichen Konsens zu kommen, dass es legitim ist, Tiere, in
welcher Form auch immer, zu nutzen. Sorge, dass einem Wirtschaftszweig die
internationale Konkurrenzfähigkeit entzogen wird. Die Erfahrung zeigt, dass
es engagierte Menschen gibt, die jede Verbesserung im Rahmen einer
Tierhaltung sofort zum Standard erklären, um dann weitergehende Forderungen
zu stellen. Fakt ist: Die Genehmigung und Überwachung von Stall- und
Tierhaltungsanlagen ist in Deutschland klar geregelt und ich sehe hier
keinen „rechtsfreien Raum“.
Das heißt nicht, dass es Situationen/Fälle gibt, in denen seitens der
Überwachungsbehörden oder der Justiz gehandelt werden muss. Dies wird sich
auch nach Einführung einer Verbandsklage nicht ändern. Minister Remmel
(NRW) hat in einem Interview in der Zeitschrift Tierrechte (2/13) zu dieser
Thematik gesagt: „Das Gesetz sollte von den Tierschutzvereinen nicht als
Aufforderung missverstanden werden, eine Struktur der Parallelüberwachung
aufzubauen.“
Wenn dem so ist, dann frage ich mich, wofür ein solches Gesetz bzw. wie
soll das in der Praxis ablaufen?
Vera Steder, 65, Vorsitzende des niedersächsischen Landesverbandes im
Deutschen Tierschutzbund:
Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Niedersachsen begrüßen
die Pläne der Landesregierung, das Verbandsklagerecht in Niedersachsen
einzuführen: Seriöse Tierschutzorganisationen erhalten auf diese Weise das
Recht, den Schutz von Tieren einzuklagen.Denn es kann nicht sein, dass
Tiernutzer ihr Recht jederzeit durchsetzen können, aber für die Tiere
bisher niemand vor Gericht das Wort erheben darf. Vor allem nicht vor dem
Hintergrund, dass der Tierschutz seit dem 1. August 2002 als Staatsziel im
Grundgesetz festgeschrieben ist. Das Klagerecht für den Tierschutz ist ein
wichtiges Instrument und logische Konsequenz, um dieses Staatsziel endlich
auch praktisch umzusetzen. Die Verbandsklage ist im Bereich des
Naturschutzes schon seit Jahren eine Selbstverständlichkeit. Da nur
Verbände, die in jahrelanger Arbeit ihre Seriosität und Fachkompetenz unter
Beweis gestellt haben, vom Staat als klageberechtigt zugelassen werden,
muss auch nicht befürchtet werden, dass eine Klageflut auf die Gerichte
zukommt. Niedersachsen kann nun auch mit dazu beitragen, um diesem
wichtigen Rechtsinstrument auch bundesweit zum Durchbruch zu verhelfen.
2 Sep 2013
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