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# taz.de -- Peiner Tierheim macht dicht: Kein Platz für gefährliche Hunde
> Das Tierheim Peine nimmt wegen zu hoher Kosten keine gefährlichen Hunde
> mehr auf. Tierschutzvereine beklagen, immer mehr Tiere seien
> unvermittelbar.
Bild: Schwer vermittelbar: Landen gefährliche Hunde im Tierheim, will sie oft …
Das Tierheim Peine macht dicht: Es nimmt keine vom Veterinäramt als
gefährlich eingestuften Hunde mehr auf. „Die sind fast nicht vermittelbar“,
sagt Tierheimleiterin Elke Maschnitza. Niemand wolle einen Hund adoptieren,
der einsam mache. Die Tiere müssten einen Maulkorb tragen und immer an der
Leine gehen. „Da kommt ihnen auf der Straße niemand mehr entgegen“, sagt
Maschnitza. Seit Einführung des neuen Hundegesetzes im Jahr 2011 stuften
die Behörden immer mehr Hunde als gefährlich ein, sagt die Tierschützerin.
Durch Zahlen des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums belegt ist
das nicht. Es gibt auch keine Vergleichswerte, nur Zahlen für 2015. Ende
Juni waren von 235.000 registrierten Hunden 189 als gefährlich eingestuft.
Doch auch Vera Steder, die niedersächsische Landesvorsitzende des Deutschen
Tierschutzbundes, hat den Eindruck, dass mehr Tiere betroffen und die
Tierschutzvereine mit den Kosten überfordert sind. Die Hunde belegten ihr
Leben lang die ohnehin überfüllten und oft unterfinanzierten Tierheime,
sagt Steder.
Schuld ist ihrer Meinung das Hundegesetz. Dieses gilt eigentlich auch unter
Tierschützern als vorbildlich, denn es macht die Gefährlichkeit von Hunden
nicht mehr an der Rasse fest. Als gefährlich gelten Hunde nun, wenn sie
eine gesteigerte Aggressivität aufweisen und etwa einen Menschen oder ein
anderes Tier gebissen haben. „Doch die Folgen des Gesetzes waren damals
nicht absehbar“, so Steder.
Bis heute gebe es zur Beurteilung der Gefahr, die von einem Tier ausgehe,
keinen genauen Kriterienkatalog für die Behördenmitarbeiter. „Nur weil ein
Hund eine Rauferei angefangen hat, ist er aber nicht gefährlich“, sagt
Steder. Und auch wenn ein Hund einen Menschen gebissen habe, müsse die
konkrete Situation bewertet werden. „Der Hund kann sich bedroht gefühlt
haben“, sagt Steder. Oftmals träfen die Behörden jedoch Fehlurteile.
Ein Sprecher des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums sieht das
anders: Die Bissigkeit eines Hundes sei in der Regel ein nicht mehr
artgerechtes Verhalten – und damit eine Gefahr für die öffentliche
Sicherheit. Dies gehe aus dem Hundegesetz hervor. Einen Kriterienkatalog
für die Behördenmitarbeiter hält der Ministeriumssprecher deshalb nicht für
notwendig.
Für die Besitzer bedeutete die Einstufung oftmals, dass sie ihren Hund
nicht mehr halten können, sagt Steder. In Niedersachsen liegt die jährliche
Hundesteuer je nach Kommune zwischen 30 und 160 Euro. Für einen
gefährlichen Hund zahlen die Halter schnell zwischen 200 und 800 Euro.
Hinzu kommen höhere Sätze bei der Haftpflichtversicherung sowie Kosten für
einen Wesenstest und die eigene Sachkundeprüfung.
Werden die Besitzer diesen Voraussetzungen nicht gerecht, beschlagnahmen
die Ordnungsbehörden oder Veterinärämter die Hunde – und müssen sie
unterbringen. „Das macht vielen Tierheimen Probleme“, sagt Steder. Nicht
immer übernähmen die Kommunen auch die entstehenden Kosten. „Das hängt ganz
von den Verträgen ab, die die Tierheime mit den Behörden schließen“, sagt
sie. In Nordheim etwa zahlt die Stadt laut Hannoverscher Allgemeiner
Zeitung nicht für die höheren Unterbringungskosten gefährlicher Hunde und
auch das Tierheim Braunschweig bleibt auf den Kosten für einen angeblich
gefährlichen Schnauzer-Mischling sitzen.
Maschnitza vom Peiner Tierheim ärgert das: „Da wird ein Gesetz beschlossen
und dann werden die privaten Tierheime damit alleingelassen.“ Auf eigene
Kosten aufnehmen will sie keine gefährlichen Hunde mehr. Jetzt müssten sich
eben die Behörden etwas ausdenken, wo sie mit den Hunden blieben.
14 Oct 2015
## AUTOREN
Andrea Scharpen
## TAGS
Tierschutz
Tierschutzgesetz
Hunde
Tierschutz
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