| # taz.de -- Deutsche Umweltgesetzgebung: Klagerechte der Bürger zu schwach | |
| > Gegen Luftverschmutzung oder Bauvorhaben können Bürger klagen. Doch die | |
| > EU-Kommission urteilt: In Deutschland ist die Position der Kläger ist zu | |
| > schwach. | |
| Bild: Klagen gegen Schlote ist meist vergebens. | |
| BRÜSSEL dpa | Bürger in Deutschland haben laut EU-Kommission zu wenige | |
| Klagemöglichkeiten bei Umweltproblemen. Die Brüsseler Behörde bringt | |
| Deutschland deshalb vor den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), wie | |
| sie am Donnerstag mitteilte. | |
| Es geht unter anderem um Beschwerden gegen das Ergebnis von | |
| Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei untersuchen die Behörden die Folgen | |
| von Bauprojekten für die Umwelt. Bürger können die Ergebnisse vor Gericht | |
| anfechten. | |
| Im Frühjahr 2011 hatten die obersten EU-Richter beim EuGH die Klagerechte | |
| von Umweltverbänden gestärkt. Deutschland hatte ein wichtiges Umweltgesetz | |
| daraufhin im vergangenen November geändert. Die EU-Kommission sieht in der | |
| deutschen Gesetzgebung aber weiterhin Mängel, weil sie nicht für Verfahren | |
| gilt, die vor einigen Jahren eröffnet oder abgeschlossen wurden. | |
| Die EU-Kommission kritisiert auch, dass Kläger zu wenig Möglichkeiten | |
| haben, sich gegen mögliche Verfahrensfehler zu wehren. Denn sie müssten | |
| nachweisen, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung ohne diese Fehler andere | |
| Ergebnisse geliefert hätte. | |
| Zudem dürften die Gerichte nach deutschem Recht nur Argumente | |
| berücksichtigen, die die Kläger frühzeitig im Verfahren angemeldet haben – | |
| auch dies sei eine unzulässige Einschränkung. Falls der EuGH die | |
| Einschätzung der Kommission teilt, droht Deutschland letztlich eine | |
| Geldbuße. | |
| 17 Oct 2013 | |
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