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# taz.de -- Deutsche Umweltgesetzgebung: Klagerechte der Bürger zu schwach
> Gegen Luftverschmutzung oder Bauvorhaben können Bürger klagen. Doch die
> EU-Kommission urteilt: In Deutschland ist die Position der Kläger ist zu
> schwach.
Bild: Klagen gegen Schlote ist meist vergebens.
BRÜSSEL dpa | Bürger in Deutschland haben laut EU-Kommission zu wenige
Klagemöglichkeiten bei Umweltproblemen. Die Brüsseler Behörde bringt
Deutschland deshalb vor den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), wie
sie am Donnerstag mitteilte.
Es geht unter anderem um Beschwerden gegen das Ergebnis von
Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei untersuchen die Behörden die Folgen
von Bauprojekten für die Umwelt. Bürger können die Ergebnisse vor Gericht
anfechten.
Im Frühjahr 2011 hatten die obersten EU-Richter beim EuGH die Klagerechte
von Umweltverbänden gestärkt. Deutschland hatte ein wichtiges Umweltgesetz
daraufhin im vergangenen November geändert. Die EU-Kommission sieht in der
deutschen Gesetzgebung aber weiterhin Mängel, weil sie nicht für Verfahren
gilt, die vor einigen Jahren eröffnet oder abgeschlossen wurden.
Die EU-Kommission kritisiert auch, dass Kläger zu wenig Möglichkeiten
haben, sich gegen mögliche Verfahrensfehler zu wehren. Denn sie müssten
nachweisen, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung ohne diese Fehler andere
Ergebnisse geliefert hätte.
Zudem dürften die Gerichte nach deutschem Recht nur Argumente
berücksichtigen, die die Kläger frühzeitig im Verfahren angemeldet haben –
auch dies sei eine unzulässige Einschränkung. Falls der EuGH die
Einschätzung der Kommission teilt, droht Deutschland letztlich eine
Geldbuße.
17 Oct 2013
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EuGH
Klagerecht
Feinstaub
Klagerecht
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