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# taz.de -- Sozialleistungen: Kein Hartz IV für Selbstständige
> Prekäre Kleinunternehmer sollen künftig keine Sozialleistungen mehr
> bekommen. Das schlägt die Bundesagentur für Arbeit vor.
Bild: Süße Versuchung für Kleinunternehmer: Mit Hartz IV das Gehalt aufbesse…
BERLIN taz | Selbstständige, die von ihrem Verdienst nicht leben können und
daher zusätzlich Hartz IV beziehen, sollen künftig keine Sozialleistungen
mehr erhalten. Das fordert Frank Weise, Vorstandschef der Bundesagentur für
Arbeit (BA). Es gebe „Überlegungen, die Regelungen für den Umgang mit
sogenannten Aufstockern nachzubessern“, sagte Weise der Nachrichtenagentur
dpa: „Da sind einige Fehlentwicklungen erkennbar.“
In Deutschland gibt es 4,4 Millionen Selbstständige. Unter ihnen sind viele
sogenannte Soloselbstständige wie BlumenhändlerInnen, mobile MasseurInnen
und FerienwohnungsbetreiberInnen. Aber auch AnwältInnen und
UnternehmerInnen mit Angestellten sollen laut BA regelmäßig im Jobcenter
entsprechende Anträge stellen.
Manche bestehen als sogenannte Kümmerexistenzen: 127.000 von ihnen bekamen
nach BA-Angaben 2012 zum selbst erwirtschafteten Einkommen zusätzlich Hartz
IV. 2007 waren es noch 50.000. Und jede und jeder vierte von den derzeit
127.000 Betroffenen soll es auf einen monatlichen Gewinn von nur 100 bis
200 Euro bringen, hatte das zur BA gehörende Institut für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung Anfang Dezember bekannt gegeben.
„Wir haben bei manchen Selbstständigen mit Hartz-IV-Bezug den Eindruck,
dass der Bezug der Grundsicherung zum Geschäftsmodell gehört“, sagte Weise.
Ein Teil des Einkommens werde selbst erwirtschaftet, der andere Teil werde
mithilfe der staatlichen Grundsicherung abgedeckt – auf längere Zeit. „Das
kann nicht sein“, so Weise.
## Selbstständige „theoretisch hilfsbedürftig“
Schon länger diskutiert man in den Jobcentern dieses Phänomen.
BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt sagte im Sommer vor einem Jahr, dass
Selbstständige „theoretisch ihr Einkommen so gestalten“ könnten, „dass …
in der Hilfebedürftigkeit bleiben“. Es gab damals aber keine konkreten
Daten, wie viele KleinunternehmerInnen das tatsächlich taten.
Wie kommt es dazu, dass jemand sich selbstständig macht, obwohl er nicht
davon leben kann? Um ein Unternehmen zu gründen, muss ein Businessplan
vorgelegt werden, der von WirtschaftsprüferInnen oder
UnternehmensberaterInnen auf Realitätstauglichkeit überprüft wird. „Das ist
ein großes Problem“, sagte ein BA-Sprecher auf taz-Nachfrage: „Was sollen
wir tun, wenn uns ein Wirtschaftsplan vorliegt, der als positiv bewertet
wird?“
Weises Idee ist daher, dass FallbetreuerInnen in den Jobcentern künftig
aufstockende Selbstständige und ihr Geschäftsmodell stärker überprüfen.
Sollte das zu kompliziert sein, sollen externe BeraterInnen hinzugezogen
werden. Unklar ist nach Aussage des BA-Sprechers derzeit, ab welcher
Einkommenshöhe die geplanten Restriktionen greifen sollen.
27 Dec 2012
## AUTOREN
Simone Schmollack
Simone Schmollack
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Hartz IV
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