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# taz.de -- Der Arbeitsmarkt unter Rot-Grün: Weniger Minijobs und Zeitverträge
> Im Fall eines Wahlsiegs will Rot-Grün den Arbeitsmarkt umkrempeln.
> Mindestlohn, Tarifverträge, Minijobs, Leiharbeit und mehr sollen geändert
> werden.
Bild: Unter Rot-Grün soll sich was ändern. Auch für die Frauen in 400-Euro-J…
Wenn Rot-Grün die nächste Bundesregierung stellt, wollen die Parteien den
Arbeitsmarkt stärker regulieren. Die wichtigsten Vorhaben:
Mindestlohn: Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto
in der Stunde soll kommen. Davon würden laut dem privaten
Wirtschaftsforschungsinstitut Prognos rund fünf Millionen Beschäftigte
profitieren – aber auch der Staat.
Er könnte ein Plus von jährlich 7,1 Milliarden Euro verbuchen, wegen
höherer Einnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen sowie reduzierten
Sozialtransfers. Ein Abbau von Arbeitsplätzen wäre hingegen nicht zu
erwarten. Das zeigen internationale Studien sowie die Untersuchung von acht
in Deutschland geltenden Branchenmindestlöhnen, die
Wirtschaftsforschungsinstitute evaluiert haben.
Tarifverträge: Die Zahl der Beschäftigten mit Tarifverträgen sinkt.
Mittlerweile fällt nur noch die Hälfte aller Arbeitnehmer im Osten unter
einen solchen, im Westen sind es 63 Prozent. SPD und Grüne wollen daher,
dass der Tarifvertrag einer Branche einfacher für allgemein verbindlich
erklärt werden kann.
Dann müssen ihn alle Arbeitgeber der Branche anwenden. Bisher kann ein
Tarifvertrag nur dann für allgemein verbindlich erklärt werden, wenn er
bereits mindestens 50 Prozent der Beschäftigten erfasst. Die Grenze könnte
auf 40 Prozent sinken.
## Weniger 400-Euro-Jobs
Minijobs: Rund 7,4 Millionen Personen, vor allem Frauen, haben einen
400-Euro-Job. Die Forschung zeigt, dass Minijobs reguläre
Arbeitsverhältnisse verdrängen und zu Altersarmut führen können. Rot-Grün
will die Anzahl der Minijobs daher einschränken. Wie genau, erarbeiten die
Parteien noch.
Leiharbeit: Für Leiharbeiter existiert ein Mindestlohn (im Westen 8,19
Euro, im Osten 7,50 Euro brutto). In der Chemie-, Metall- und
Elektroindustrie sowie in den ersten Dienstleistungssparten konnten die
Gewerkschaften 2012 Zuschläge über diese Untergrenze hinaus erstreiten. SPD
und Grünen wollen jedoch grundsätzlich die gleiche Entlohnung für
Stammbeschäftigte und Leiharbeiter vorschreiben. Auch Werkverträge könnten
strenger reguliert werden.
Arbeitslosenversicherung: Rund ein Drittel der Arbeitslosen rutscht direkt
in den Hartz-IV-Bezug. Sie haben keinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I
(ALG I), weil sie nicht oder nicht lange genug in die
Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. SPD und Grüne wollen das ändern.
Eine Idee: Für ein Recht auf ALG I müssten Arbeitnehmer künftig nicht
innerhalb der letzten zwei, sondern der letzten drei Jahre
sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
Befristungen: Auch von der Möglichkeit, Arbeitsverträge ohne Grund auf zwei
Jahre zu befristen, wollen SPD und Grüne abrücken.
5 Jan 2013
## AUTOREN
Eva Völpel
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Grün-rot
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Schwerpunkt Bundestagswahl 2025
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