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# taz.de -- Bundesregierung schreibt ab: Vorlage von der Versicherungslobby
> „Öko-Test“ enthüllt: Das Gesetz zur Auszahlungskürzung von
> Lebensversicherungen soll Passagen enthalten, die von der
> Versichungslobby stammen.
Bild: Für Lebensversicherte kann es am Ende richtig schmerzhaft werden.
BERLIN afp | Der umstrittene Gesetzentwurf zur geplanten Kürzung der
Auszahlungen von Lebensversicherungen stammt offenbar aus der Feder der
Versicherungslobby. Wie die Zeitschrift Öko-Test am Dienstag vorab aus
ihrer März-Ausgabe berichtet, stimmen mindestens zwei Passagen des von
Union und FDP eingebrachten Gesetzentwurfs vom September 2012 mit einer
Stellungnahme des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV) vom
September 2011 überein.
Bei den geplanten Kürzungen geht es um die sogenannten Bewertungsreserven
der Lebensversicherer. Dabei soll deren Pflicht zur Beteiligung der Kunden
eingeschränkt werden.
Der Bundestag hatte das sogenannte SEPA-Begleitgesetz, das Überweisungen im
Euro-Raum regelt, im November verabschiedet. Die daran angehängte Änderung
des Versicherungsaufsichtsgesetzes, in der es um die Änderungen bei
Bewertungsreserven geht, blieb zunächst weitgehend unbemerkt.
Der Bundesrat stoppte den Gesetzentwurf im Dezember und rief den
Vermittlungsausschuss an. Ob dieser eine Lösung findet, ist ungewiss.
Am Dienstag sollte eine Arbeitsgruppe nach einem Kompromiss suchen, bevor
das Thema am 26. Februar zum zweiten Mal auf der Tagesordnung des
Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat steht.
CDU-Fraktionsvize Michael Meister und der finanzpolitische Sprecher der
FDP, Volker Wissing, hatten Anfang Februar erklärt, die angestrebte
Regelung solle nicht weiter verfolgt werden. Die Pläne seien so gut wie
gescheitert.
Mit der Neuregelung wollte die Bundesregierung es den Versicherern
ermöglichen, zusätzlich Kapitalpuffer aufzubauen, indem diese zusätzliche
Teile der Gewinne einbehalten.
Das federführende Finanzministerium musste in einer Antwort auf eine
Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen im Januar jedoch einräumen, es
lägen „keine konkreten Anhaltspunkte dafür vor, dass ein bestimmtes
Versicherungsunternehmen künftig in Schwierigkeiten geraten könnte“.
Bewertungsreserven können bei Wertpapiergeschäften entstehen, die die
Versicherungskonzerne mit Kundengeldern tätigen, um Erträge zu
erwirtschaften. Bewertungsreserven bilden sich, wenn eine Kapitalanlage
aktuell mehr wert ist als der Preis, zu dem sie gekauft wurde.
Die Konzerne müssen ihre Kunden an diesen Gewinnen beteiligen, wenn ihr
Vertrag ausläuft. Laut Öko-Test ist die geplante Gesetzesänderung ein
Geschenk an die Versicherungen und ihre Aktionäre und geht auf Kosten von
Millionen Versicherten.
19 Feb 2013
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