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# taz.de -- Modifizierter Gesetzentwurf: Kompromiss zum Meldegesetz steht
> Der Bundestag hat im Juni das Meldegesetz verabschiedet. Datenschützer
> liefen Sturm dagegen. Jetzt gibt es eine Neufassung. Nächste Woche soll
> sie beschlossen werden.
Bild: Protest gegen das Meldegesetz im Sommer 2012.
BERLIN dpa | Bund und Länder haben sich auf Details beim umstrittenen
Meldegesetz verständigt. Bei einem informellen Vorgespräch am Mittwochabend
sei der monatelange Streit beigelegt worden, bestätigte der
SPD-Innenexperte Michael Hartmann, am Donnerstag. Zuvor hatte die
Hannoversche Allgemeine Zeitung darüber berichtet. Am kommenden Dienstag
soll der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat den
modifizierten Gesetzentwurf beschließen.
Die Eckpunkte stehen schon länger fest: Meldeämter dürfen Namen und
Adressen nur dann zu Werbezwecken an Firmen weitergeben, wenn die
Betroffenen dem ausdrücklich zustimmen. Hartmann sieht in der Einigung auf
der Basis des entsprechenden Bundesratsbeschlusses eine „erhebliche
Verbesserung für den Datenschutz.“ Er sagte der dpa: „Wir haben aus einem
schlechten Gesetz ein besseres bis gutes gemacht.“
Nach dem Ende Juni vom Bundestag verabschiedeten Entwurf sollten Meldeämter
die Daten ohne ausdrückliche Einwilligung der Bürger weitergeben dürfen.
Der Beschluss hatte heftige Proteste etwa bei Datenschützern ausgelöst. Für
Empörung sorgte auch die Tatsache, dass die Abstimmung im Plenum während
des Fußball-EM-Halbfinales zwischen Deutschland und Italien stattfand – bei
geringer Präsenz.
Geplant ist jetzt, dass die Bürger entweder ihre generelle Zustimmung bei
der Meldebehörde erklären oder aber das Unternehmen, das die Daten nutzen
will, das Okay der Betroffenen selbst einholt. Meldeämter sollen
stichprobenartig prüfen, ob solche Einwilligungserklärungen bei den Firmen
vorliegen. Bei Verstößen soll ein Bußgeld fällig werden.
Auch in Fragen der Zweckbindung gab es bei dem Treffen einen Kompromiss.
Empfänger von Meldedaten dürfen diese künftig ausschließlich für den Zweck
verwenden, für dessen Erfüllung sie ihnen übermittelt wurden. Danach sind
die Daten zu löschen.
Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios sollen sich unverheiratete
Soldaten, die in der Kaserne wohnen, künftig nicht mehr wie bisher mit
erstem Wohnsitz an ihrem Dienstort anmelden müssen. Diese Regelung gilt
allerdings nur, wenn die Betroffenen kürzer als zwölf Monate an den neuen
Dienstort versetzt werden. Ursprünglich hatte die Bundesregierung einen
vollständigen Wegfall des Meldezwangs geplant. Den soll es nun wegen der
drohenden Steuerausfälle der Garnisonskommunen nicht geben.
22 Feb 2013
## TAGS
Bundestag
Bundesrat
Datenschutz
Datenschützer
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