Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Tücken des Meldegesetzes: Vermieter müssen Umzug bestätigen
> Das neue Melderecht ist besser als erwartet, sagen Datenschützer.
> Probleme gebe es aber im Detail - zum Beispiel beim Wohnungswechsel.
Bild: Erst streichen, dann umziehen, dann zum Meldeamt - mit Bescheinigung vom …
BERLIN taz | Das umstrittene Meldegesetz wird kommen. Bund und Länder haben
sich im Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss geeinigt.
Datenschützer sind im Großen und Ganzen zufrieden, weil Meldeämter die
Daten von Privatpersonen demnach nur mit deren Einwilligung an
Adresshändler und Werbewirtschaft weitergeben dürfen. Die Firmen dürfen
jedoch das Okay selbst einholen, das wird nur stichprobenartig überprüft.
Das Gesetz soll ab Mai 2015 das Bundesrahmengesetz und die
Landesmeldegesetze ablösen, die teilweise deutlich weniger Datenschutz
bieten. Datenschützer haben aber weitere Kritikpunkte am Gesetz.
##
Wer umzieht, muss bei der Meldebehörde künftig eine Bescheinigung des
Vermieters vorlegen. Damit sollen Scheinanmeldungen verhindert werden, etwa
wenn sich Eltern in einem anderen Stadtteil registrieren, um ihre Kinder
auf eine bestimmte Schule schicken zu können. Die Vermieterbescheinigung
wurde 2002 im Bundesrahmengesetz abgeschafft, danach wurden die
Landesgesetze geändert. Nun wird die Vermieterbescheinigung wieder
eingeführt.
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder lehnen die Änderung
ab und kritisieren eine „Misstrauensvermutung gegenüber der Person des
Meldepflichtigen“.
##
Beherbergungsstätten wie Hotels müssen die Daten wie Anschrift,
Nationalität und Geburtsdatum von ihren Gästen aufnehmen und in einen
Meldeschein eintragen, den sie ein Jahr aufbewahren müssen. In dieser Zeit
kann die Polizei auf die Informationen zugreifen. Anschließend müssen die
Daten gelöscht werden. Faktisch ändert sich allerdings nichts: Die Regel
steht bereits im Melderechtsrahmengesetz des Bundes.
Die Datenschutzbeauftragten hatten die Abschaffung dieser Regelung im
Bundesgesetz gefordert. Hotelgäste dürften nicht als potenzielle Straftäter
angesehen werden. Sie sehen darin eine „sachlich nicht zu rechtfertigende
Vorratsdatenspeicherung“.
##
Firmen dürfen die bei der Meldebehörde eingeholten Daten über
Privatpersonen nur für den Zweck verwenden, für den die Einwilligung
erteilt wurde. Danach müssen sie die Informationen löschen. Durch die Regel
sollen große Adressensammlungen durch darauf spezialisierten Firmen
verhindert werden. Bislang können sogenannte Adressmittler im Auftrag einer
Firma die Daten einholen und sie dann auch zu anderen Zwecken nutzen.
Das Bündnis „Meine Daten sind keine Ware“ wertet die Zweckbindung als
Erfolg seines Protests. Die Grünen sind jedoch skeptisch. Sie fürchten,
Firmen könnten die Regelungen umgehen, indem sie sich auf schwächere
Bestimmungen im Bundesdatenschutzgesetz berufen.
27 Feb 2013
## AUTOREN
Felix Werdermann
## TAGS
Datenschutz
Datenschutz
Wahlkampf
Lebensversicherung
Datenschützer
Bundestag
## ARTIKEL ZUM THEMA
Geschäft mit Nutzerdaten: Mehr als nur Facebook
Alle reden über den Datenhandel bei Facebook. Dabei verkaufen auch
Adresshändler wie die Post Millionen Datensätze.
Online-Wahlkampf: Werbefalle Wahlprogramm
Parteien lassen Bürger beim Wahlprogramm mitreden. Doch das hat seinen
Preis: CDU und FDP verlangen eine E-Mail-Adresse – für Werbezwecke.
Einigung beim Meldegesetz: Kein Freibrief für's Daten-Absaugen
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat einen Kompromiss
ausgehandelt: Ohne Zustimmung der Bürger dürfen die Behörden keine Daten
rausgeben.
Handel mit Privatadressen: Behauptete Einwilligung reicht
Einigung beim umstrittenen Meldegesetz: Ämter können Privatdaten künftig
nur mit Zustimmung herausgeben – die aber dürfen die Firmen selbst
einholen.
Modifizierter Gesetzentwurf: Kompromiss zum Meldegesetz steht
Der Bundestag hat im Juni das Meldegesetz verabschiedet. Datenschützer
liefen Sturm dagegen. Jetzt gibt es eine Neufassung. Nächste Woche soll sie
beschlossen werden.
Kommentar Bundesrat: Schwarz-Rot schon jetzt
Meldegesetz, Mindestlohn, Frauenquote: Weil Merkel und ihr
Koalitionspartner nicht aus dem Quark kommen, nehmen nun die Länder die
Sache in die Hand.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.