# taz.de -- Tücken des Meldegesetzes: Vermieter müssen Umzug bestätigen | |
> Das neue Melderecht ist besser als erwartet, sagen Datenschützer. | |
> Probleme gebe es aber im Detail - zum Beispiel beim Wohnungswechsel. | |
Bild: Erst streichen, dann umziehen, dann zum Meldeamt - mit Bescheinigung vom … | |
BERLIN taz | Das umstrittene Meldegesetz wird kommen. Bund und Länder haben | |
sich im Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss geeinigt. | |
Datenschützer sind im Großen und Ganzen zufrieden, weil Meldeämter die | |
Daten von Privatpersonen demnach nur mit deren Einwilligung an | |
Adresshändler und Werbewirtschaft weitergeben dürfen. Die Firmen dürfen | |
jedoch das Okay selbst einholen, das wird nur stichprobenartig überprüft. | |
Das Gesetz soll ab Mai 2015 das Bundesrahmengesetz und die | |
Landesmeldegesetze ablösen, die teilweise deutlich weniger Datenschutz | |
bieten. Datenschützer haben aber weitere Kritikpunkte am Gesetz. | |
## | |
Wer umzieht, muss bei der Meldebehörde künftig eine Bescheinigung des | |
Vermieters vorlegen. Damit sollen Scheinanmeldungen verhindert werden, etwa | |
wenn sich Eltern in einem anderen Stadtteil registrieren, um ihre Kinder | |
auf eine bestimmte Schule schicken zu können. Die Vermieterbescheinigung | |
wurde 2002 im Bundesrahmengesetz abgeschafft, danach wurden die | |
Landesgesetze geändert. Nun wird die Vermieterbescheinigung wieder | |
eingeführt. | |
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder lehnen die Änderung | |
ab und kritisieren eine „Misstrauensvermutung gegenüber der Person des | |
Meldepflichtigen“. | |
## | |
Beherbergungsstätten wie Hotels müssen die Daten wie Anschrift, | |
Nationalität und Geburtsdatum von ihren Gästen aufnehmen und in einen | |
Meldeschein eintragen, den sie ein Jahr aufbewahren müssen. In dieser Zeit | |
kann die Polizei auf die Informationen zugreifen. Anschließend müssen die | |
Daten gelöscht werden. Faktisch ändert sich allerdings nichts: Die Regel | |
steht bereits im Melderechtsrahmengesetz des Bundes. | |
Die Datenschutzbeauftragten hatten die Abschaffung dieser Regelung im | |
Bundesgesetz gefordert. Hotelgäste dürften nicht als potenzielle Straftäter | |
angesehen werden. Sie sehen darin eine „sachlich nicht zu rechtfertigende | |
Vorratsdatenspeicherung“. | |
## | |
Firmen dürfen die bei der Meldebehörde eingeholten Daten über | |
Privatpersonen nur für den Zweck verwenden, für den die Einwilligung | |
erteilt wurde. Danach müssen sie die Informationen löschen. Durch die Regel | |
sollen große Adressensammlungen durch darauf spezialisierten Firmen | |
verhindert werden. Bislang können sogenannte Adressmittler im Auftrag einer | |
Firma die Daten einholen und sie dann auch zu anderen Zwecken nutzen. | |
Das Bündnis „Meine Daten sind keine Ware“ wertet die Zweckbindung als | |
Erfolg seines Protests. Die Grünen sind jedoch skeptisch. Sie fürchten, | |
Firmen könnten die Regelungen umgehen, indem sie sich auf schwächere | |
Bestimmungen im Bundesdatenschutzgesetz berufen. | |
27 Feb 2013 | |
## AUTOREN | |
Felix Werdermann | |
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