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# taz.de -- Einigung beim Meldegesetz: Kein Freibrief für's Daten-Absaugen
> Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat einen
> Kompromiss ausgehandelt: Ohne Zustimmung der Bürger dürfen die Behörden
> keine Daten rausgeben.
Bild: Bürger demonstrieren im vergangenen Herbst gegen das Melderecht.
BERLIN dpa | Bund und Länder haben ihren monatelangen Streit über das
Melderecht beigelegt. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat
billigte am Dienstagabend nach Angaben aus Verhandlungskreisen einen
zuletzt erzielten Kompromiss.
Im Juni 2012 hatte der Bundestag das [1][umstrittene Meldegesetz]
verabschiedet – vor leeren Parlamentsrängen während des
Fußball-EM-Halbfinales zwischen Deutschland und Italien. Die Empörung war
groß, Datenschützer liefen Sturm gegen die Pläne. Nach den überarbeiteten
Gesetzesplänen dürfen Meldeämter Namen und Adressen nur dann zu
Werbezwecken an Firmen weitergeben, wenn Betroffene dem vorher ausdrücklich
zustimmen.
Dem Ergebnis müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Der
Vermittlungsausschuss machte zugleich den Weg frei für die Umsetzung der
EU-Regeln für Banküberweisungen in Europa sowie des „[2][Unisex-Urteils]“
zu einheitlichen Versicherungstarifen für Männer und Frauen.
Geplant ist, dass Bürger entweder ihre generelle Zustimmung bei der
Meldebehörde erklären. Oder aber das Unternehmen, das die Daten nutzen
will, holt das Okay der Betroffenen ein. Meldeämter sollen stichprobenartig
prüfen, ob solche Einwilligungserklärungen bei den Firmen vorliegen. Bei
Verstößen soll ein Bußgeld fällig werden.
Auch zur Zweckbindung gab es einen Kompromiss. Empfänger von Meldedaten
dürfen diese nur für den Zweck verwenden, für dessen Erfüllung sie
übermittelt wurden. Danach sind die Daten zu löschen. Weitere Ergebnisse
des Vermittlungsausschusses:
„Unisex-Tarife“/Banküberweisungen: Beide Vorhaben sind Teil des
„Sepa-Gesetzes“ und eigentlich unstrittig. Die Umsetzung in nationales
Recht lag aber auf Eis, weil sich Bund und Länder nicht über geplante
Erleichterungen für Lebensversicherer einigen konnten.
Die waren ebenfalls Teil des „Sepa-Gesetzes“, sollen nun aber herausgelöst
und später separat gelöst werden. Mit Blick auf "Unisex-Tarife" hatten die
Versicherungswirtschaft und die Finanzaufsicht BaFin klargestellt, dass
trotz der Verzögerungen seit dem EU-weiten Stichtag 21. Dezember 2012 keine
Versicherungen mehr verkauft werden, bei denen Männer und Frauen wegen
ihres Geschlechts unterschiedliche Preise zahlen.
Lebensversicherungen: Ein Bund-Länder-Kompromiss zur Ausschüttung von
Bewertungsreserven war gescheitert. Entlastungen werden aber weiter geprüft
für Lebensversicherer, die durch die anhaltende Niedrigzinsphase Probleme
haben, Zusagen zu erwirtschaften.
Bisher war vorgesehen, dass Versicherer einen kleineren Teil ihrer stillen
Reserven auf festverzinsliche Anlagen an Kunden ausschütten müssen. Die
rot-grün geführten Länder hatten diese Pläne gestoppt. Die Branche pocht
weiter auf eine faire Neuregelung für alle Versicherten mit Härtefallregeln
für jetzt ausscheidende Kunden.
„Streubesitzdividenden“: Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern hatte sich
auf einen Kompromiss zur Besteuerung von Dividenden für
Mini-Firmenbeteiligungen verständigt. Er bedeutet Mehrbelastungen für
deutsche Firmen.
Von März 2013 an sollen in- und ausländische Aktionäre bei der
Kapitalertragsteuer aus „Streubesitz“ bei Beteiligungen von weniger als
zehn Prozent gleich behandelt werden sollen. Für Altfälle soll es nach
einem EuGH-Urteil Milliarden-Erstattungen an ausländische Firmenaktionäre
geben.
Wettbewerbsrecht: Hier wurden die Beratungen erneut vertagt und eine
Arbeitsgruppe gebildet. Die Länder wollen unter anderem verhindern, dass
die Ausweitung des Kartellrechts auf Krankenkassen die Versorgungsqualität
der Patienten beeinträchtigt und die Kassen dem europäischen
Wettbewerbsrecht unterstellt werden.
27 Feb 2013
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