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# taz.de -- Verkauf von Adressdaten: Bundesrat will Meldegesetz stoppen
> Das umstrittene Meldegesetz soll im Bundesrat keine Chance haben. Alle 16
> Bundesländer woll es in den Vermittlungsausschuss verweisen.
Bild: Umstrittenes Meldegestez: Wann dürfen Daten weitergegeben werden?
BERLIN afp | Der Bundesrat hat sich einem Bericht zufolge auf einen Stopp
des umstrittenen neuen Meldegesetzes geeinigt, das weitreichende
Möglichkeiten zum Adress-Verkauf an Privatfirmen vorsieht.
Alle 16 Länder wollten einem Antrag Nordrhein-Westfalens zustimmen und das
vom Bundestag beschlossene Gesetz in den Vermittlungsausschuss verweisen,
berichtete der Berliner Tagesspiegel (Donnerstagsausgabe). Die Neuregelung
müsse in ihrer jetzigen Form „vom Tisch“, sagte NRW-Innenminister Ralf
Jäger der Zeitung. „Meldebehörden sind keine Dienstleister für
Adresshändler.“
Mit seinem Einspruch gegen das Gesetz käme der Bundesrat einem Wunsch der
Bundesregierung nach, die sich in einem ungewöhnlichen Schritt gegen das
von der eigenen Koalition beschlossene Melderecht gestellt hatte. Das
Gesetz war am 28. Juni bei Anwesenheit weniger Abgeordneter ohne Diskussion
im Bundestag beschlossen worden. Zeitgleich hatte das
EM-Halbfinal-Fußballspiel Deutschland gegen Italien stattgefunden.
Auf Kritik aus allen politischen Lagern war die in dem Gesetz enthaltene
Regelung gestoßen, dass die Meldebehörden Einwohnerdaten nur dann nicht an
Privatfirmen verkaufen dürfen, wenn die Betroffenen ausdrücklich
widersprechen. Anstelle der kritisierten Widerspruchslösung solle eine
Zustimmungslösung treten, sagte Jäger. Sie müssen also zustimmen, dass ihre
Meldedaten an Dritte weitergegeben werden.
Der NRW-Vorschlag sieht laut Jäger Bußgelder vor, wenn Meldedaten
unrechtmäßig verwendet werden. Der Bundesrat soll am Freitag das Gesetz
stoppen, um anschließend eine neue Fassung auf den Weg zu bringen.
20 Sep 2012
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Lebensversicherung
Bundestag
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