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# taz.de -- Kommentar Prozess gegen Pfarrer König: Der Stellvertreter vor Geri…
> Dem Jenaer Jugendpfarrer Lothar König droht eine harte Strafe wegen
> Aufrufs zu Gewalt. Dabei liegt nichts Konkretes gegen ihn vor.
Bild: Lothar König im Gericht in Dresden.
Es sei besser, wenn „ein Mann stürbe für das Volk“, rät nach der biblisc…
Leidensgeschichte der Hohepriester Kajaphas dem Rat und den Ältesten. Nach
diesem Stellvertreter- oder Sündenbockmuster geht offenbar auch die
Dresdner Staatsanwaltschaft vor. In der Verfolgung der verurteilenswerten
Ausschreitungen am Rande der Dresdner Demonstrationen und Blockadeversuche
gegen den Nazi-Aufmarsch vom 19. Februar 2011 hat man bislang lediglich
zwei Gewalttäter überführen können. Sie kamen mit Bewährungsstrafen davon,
zuletzt im März ein Rechter mit 20 Monaten.
Viel härter soll es hingegen vermeintliche Rädelsführer treffen, die weder
Steine geworfen, Barrikaden angezündet noch Polizisten angegriffen haben.
„Was andere getan haben, müssen sie sich mit anrechnen lassen“, offenbarte
Amtsrichter Hlavka sein Rechtsverständnis und verurteilte den Berliner Tim
H. in erster Instanz zu 22 Monaten Freiheitsentzug.
Eine weit höhere Strafe droht im am Donnerstag ebenfalls
[1][//www.taz.de/Stadtjugendpfarrer-als-Staatsfeind/!112920/:am Dresdner
Amtsgericht beginnenden Prozess] dem Jenaer Jugendpfarrer Lothar König.
Auch ihm wirft die Anklageschrift keine konkreten Übergriffe vor. Er war
halt im Getümmel mit seinen Jenaer Jugendlichen dabei, stellte seinen
Lautsprecherwagen möglicherweise für zweifelhafte Aufrufe zur Verfügung,
beschallte – auch nach über 40 Jahren noch ein Verbrechen gegen die Ordnung
– die Szene mit den Rolling Stones.
Das reicht, um ein Exempel zu statuieren. An der Person König sowieso, die
schon in der DDR gestört hatte. Vor allem aber, um für das von Nazis
missbrauchte Dresden-Gedenken und die damit herausgeforderten Proteste eine
abschreckende Wirkung in Richtung Links zu erzielen. Richter Hlavka
bekannte sich im Tim-Urteil dazu. Eine Abschreckung, derer es nach den
friedlich verlaufenen letzten beiden Jahren im Dresdner Februar gar nicht
mehr bedürfte. Nicht zuletzt hat auch eine neue deeskalierende
Polizeistrategie zu diesem gemeinsamen Erfolg aller Demokraten beigetragen.
Streng genommen agierte dabei auch die Polizei in einer
verfassungsrechtlichen Grauzone, weil sie das Demonstrationsrecht der Nazis
nicht mit allen Mitteln durchsetzte. So wie König und die versuchten
Blockierer, die nicht wollten, dass die Braunen marschieren. Sollte sich
der originelle Pfarrer dabei tatsächlich am Rande der Legalität bewegt
haben, so sind die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft mindestens
unverhältnismäßig.
Rund 2.600 Unterzeichner einer [2][Solidaritätserklärung] sehen das nicht
anders. Wo der Prozess nun einmal unvermeidlich ist, kann er aber auch zu
einer Klärung beitragen. Lothar König sieht es selbst so, will nun wissen,
wie unbequem man in diesem Land noch sein und wie weit man sich gegen
Rechts exponieren darf. Mit Spannung wird deshalb seine Erklärung zum
Prozessauftakt erwartet.
Eine abschreckende Wirkung könnte das Verfahren gegen den Pfarrer anders
als in die geplante Richtung entfalten, wenn es bei einer Instanz außerhalb
Sachsens landet. Das ist nach bisherigen Anklagen und Urteilen in Sachsen
gerade im Zusammenhang mit den Februar-Demonstrationen nicht
auszuschließen. Der auffällige Verfolgungseifer der Dresdner
Justizbehörden, den man sich bei Urteilen gegen die Skinheads Sächsische
Schweiz oder Sturm 34 ebenso gewünscht hätte, könnte dann nämlich gezügelt
werden.
4 Apr 2013
## LINKS
[1] http://https
[2] http://test.jg-stadtmitte.de/soligruppe/solibrief/
## AUTOREN
Michael Bartsch
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Lothar König
Dresden
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Schwerpunkt Thüringen
Protest
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