# taz.de -- Prozess gegen Lothar König: „Keine direkten Aufrufe“ | |
> Polizisten sagen am zweiten Prozesstag gegen den Jugendpfarrer aus. Der | |
> ist wegen der Teilnahme an der Dresdener Anti-Nazi-Blockade vor Gericht. | |
Bild: Lothar König beim zweiten Verhandlungstag in Dresden. | |
DRESDEN taz/epd | Im Prozess gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar | |
König fällt die Anklage wegen schweren Landfriedensbruchs offenbar weiter | |
in sich zusammen: Zwei Polizeizeugen, die am Mittwochvormittag vor Gericht | |
aussagten, konnten nur die Zusammenstöße zwischen Demonstranten und der | |
Polizei vom 19. Februar 2011 schildern. | |
An diesem zweiten Hauptverhandlungstag machten sie den Pfarrer aber nicht | |
verantwortlich: „Ich habe keine direkten Aufrufe zur Gewalt vernommen“, | |
erklärte Polizeiobermeister Matthias Pfeil. König hatte an der | |
Demonstration gegen Neonazis teilgenommen, die im Februar 2011 an die | |
Zerstörung Dresdens in Zweiten Weltkrieg erinnerten und diesen Gedenktag | |
für ihre eigene Propaganda nutzen wollten. Dem evangelischen Theologen | |
wurden daraufhin schwerer Landfriedensbruch und Strafvereitelung | |
vorgeworfen. | |
In dem Prozess erklärte Einsatzführer Michael Denin, er habe wohl | |
beobachtet, dass seine Verhandlungspartner sich oft auch am | |
Lautsprecherwagen der Jenaer Jungen Gemeinde abstimmten. | |
Er hätte jedoch „keinen Sinn darin gesehen“, Maßnahmen gegen den „Lauti… | |
ergreifen, dessen Fahrer Lothar König ihm von Einsätzen in Gorleben bekannt | |
war. | |
## Deeskalierende Aufrufe | |
Auch ein völlig verwackeltes Polizeivideo, in dem der Kameramann die | |
meisten König-Äußerungen mit eigenen Kommentaren übertönt, belegte eher | |
deeskalierende Aufrufe des Pfarrers. Es zeigte vielmehr, dass auch die | |
Polizei offensiv auf stehende oder langsam gehende Demonstranten einstürmte | |
und einschlug. | |
Die für den 19. Februar 2011 angeordnete Funkzellenabfrage habe in diesem | |
wie auch in anderen Fällen nichts zur Anklage beitragen können, räumte | |
Staatsanwalt Jürgen Schär als Leiter des Staatsschutzes ein. | |
Der Verteidiger des Pfarrers, Jony Eisenberg, erinnerte am Mittwoch erneut | |
daran, dass der Bürger das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit genießt und | |
der Staat sich für dessen Einschränkungen zu rechtfertigen habe – und nicht | |
umgekehrt. | |
24 Apr 2013 | |
## AUTOREN | |
Michael Bartsch | |
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