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# taz.de -- Prozess gegen Lothar König: „Keine direkten Aufrufe“
> Polizisten sagen am zweiten Prozesstag gegen den Jugendpfarrer aus. Der
> ist wegen der Teilnahme an der Dresdener Anti-Nazi-Blockade vor Gericht.
Bild: Lothar König beim zweiten Verhandlungstag in Dresden.
DRESDEN taz/epd | Im Prozess gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar
König fällt die Anklage wegen schweren Landfriedensbruchs offenbar weiter
in sich zusammen: Zwei Polizeizeugen, die am Mittwochvormittag vor Gericht
aussagten, konnten nur die Zusammenstöße zwischen Demonstranten und der
Polizei vom 19. Februar 2011 schildern.
An diesem zweiten Hauptverhandlungstag machten sie den Pfarrer aber nicht
verantwortlich: „Ich habe keine direkten Aufrufe zur Gewalt vernommen“,
erklärte Polizeiobermeister Matthias Pfeil. König hatte an der
Demonstration gegen Neonazis teilgenommen, die im Februar 2011 an die
Zerstörung Dresdens in Zweiten Weltkrieg erinnerten und diesen Gedenktag
für ihre eigene Propaganda nutzen wollten. Dem evangelischen Theologen
wurden daraufhin schwerer Landfriedensbruch und Strafvereitelung
vorgeworfen.
In dem Prozess erklärte Einsatzführer Michael Denin, er habe wohl
beobachtet, dass seine Verhandlungspartner sich oft auch am
Lautsprecherwagen der Jenaer Jungen Gemeinde abstimmten.
Er hätte jedoch „keinen Sinn darin gesehen“, Maßnahmen gegen den „Lauti…
ergreifen, dessen Fahrer Lothar König ihm von Einsätzen in Gorleben bekannt
war.
## Deeskalierende Aufrufe
Auch ein völlig verwackeltes Polizeivideo, in dem der Kameramann die
meisten König-Äußerungen mit eigenen Kommentaren übertönt, belegte eher
deeskalierende Aufrufe des Pfarrers. Es zeigte vielmehr, dass auch die
Polizei offensiv auf stehende oder langsam gehende Demonstranten einstürmte
und einschlug.
Die für den 19. Februar 2011 angeordnete Funkzellenabfrage habe in diesem
wie auch in anderen Fällen nichts zur Anklage beitragen können, räumte
Staatsanwalt Jürgen Schär als Leiter des Staatsschutzes ein.
Der Verteidiger des Pfarrers, Jony Eisenberg, erinnerte am Mittwoch erneut
daran, dass der Bürger das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit genießt und
der Staat sich für dessen Einschränkungen zu rechtfertigen habe – und nicht
umgekehrt.
24 Apr 2013
## AUTOREN
Michael Bartsch
## TAGS
Lothar König
Dresden
Blockade
Antifaschismus
Lothar König
Sachsen
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Lothar König
Schwerpunkt Thüringen
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