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# taz.de -- Pferdefleisch aus den Niederlanden: Warnpflicht für Behörden
> Auch Deutschland wurde mit dem vermeintlichen Rindfleisch aus den
> Niederlanden beliefert. Die SPD fordert, dass eine Warnpflicht der
> Behörden eingeführt werden soll.
Bild: Niemand, wirklich niemand beabsichtigt ein Pferd zu essen.
FREIBURG afp/taz | Von [1][dem möglichen neuen Pferdefleisch-Skandal]
könnte Deutschland in großem Ausmaß betroffen sein. Der verdächtige
niederländische Schlachtbetrieb soll bundesweit 124 Betriebe beliefert
haben, wie das deutsche Verbraucherschutzministerium mitteilte. Die
Behörden überprüfen nun Händler, weiterverarbeitende Betriebe und
Metzgereien in fast allen Bundesländern.
Die niederländische Lebensmittelkontrollbehörde hatte am Mittwoch rund
50.000 Tonnen vermeintliches Rindfleisch zurückgerufen. Das an Käufer in
ganz Europa ausgelieferte Fleisch des niederländischen Herstellers Willy
Selten kann demnach auch Pferdefleisch enthalten. Die Behörden haben keine
Hinweise auf Gesundheitsgefährdungen.
Selten steht dem Verbraucherministerium zufolge im Verdacht, schon mehr als
zwei Jahre lang Rindfleisch mit Pferdefleisch vermengt und falsch
deklariert zu haben. Die niederländischen Behörden hätten aus Gründen des
vorsorgenden Verbraucherschutzes die komplette Produktion für den Handel
gesperrt und veranlasst, die Waren vom Markt zu nehmen. Bereits Anfang des
Jahres hatte es einen Skandal um Pferdefleisch gegeben. In Deutschland und
anderen europäischen Ländern waren Spuren von Pferdefleisch in Millionen
Fertiggerichten entdeckt worden.
In einem Fall aus Deutschland entschied am Donnerstag der Europäische
Gerichtshof (EuGH), dass Behörden nicht nur bei Gesundheitsgefahren die
Verbraucher warnen dürfen, sondern auch wenn das Produkt „für den Verzehr
durch den Menschen ungeeignet ist“.
## Warnung vor Ekelfleisch erlaubt
Das Passauer Veterinäramt hatte bei Kontrollen des einst größten deutschen
Wildfleischhändlers Berger Wild Ware in ekelerregendem Zustand gefunden;
auch die hygienischen Verhältnisse in den untersuchten Betriebsstätten
waren miserabel. Daraufhin informierte das Münchener
Verbraucherschutzministerium die Öffentlichkeit, dass untersuchte
Fleischproben „ranzig, stickig, muffig oder sauer rochen“. Teilweise habe
sogar schon der „Fäulnisprozess eingesetzt“.
Wenig später flüchtete sich Berger Wild in die Insolvenz und verklagte die
Landesregierung auf 22,5 Millionen Euro Schadensersatz. Die Warnung sei
rechtswidrig gewesen, weil die Behörden nur vor gesundheitsschädlichen
Produkten warnen dürften.
Der Europäische Gerichtshof kam zum Schluss, dass zwar nur bei drohenden
Gesundheitsgefährdungen eine EU-rechtliche Pflicht zur Warnung besteht.
Allerdings sei eine behördliche Warnung auch dann erlaubt, wenn der Verzehr
eines Produkts wegen Fäulnis und Verderb „inakzeptabel“ geworden ist.
Die SPD forderte nun, dass auch in solchen Fällen im deutschen Recht eine
Pflicht der Behörden zur Warnung eingeführt werden soll.
11 Apr 2013
## LINKS
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## AUTOREN
Christian Rath
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