# taz.de -- Eilantrag gegen Rundfunkbeitrag: Datenabgleich bleibt erlaubt | |
> Ein Passauer Jurist wollte den Datenabgleich zur Erfassung der | |
> Beitragszahler von ARD und ZDF kippen. Der Bayerische | |
> Verfassungsgerichtshof wies den Eilantrag zurück. | |
Bild: Seit Jahresanfang muss jeder Haushalt den Rundfunkbeitrag zahlen, egal we… | |
MÜNCHEN dpa | Der neue [1][Rundfunkbeitrag] kann weiter mit einem | |
Datenabgleich erhoben werden. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies | |
nach Angaben vom Dienstag einen Eilantrag des Passauer Juristen Ermano | |
Geuer zurück. | |
Dieser will das neue Finanzierungsmodell von ARD und ZDF kippen, weil es | |
den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verletze. Geuer hatte beantragt, | |
den Datenabgleich zur Erfassung der Beitragszahler vorerst auszusetzen. Der | |
Bayerische Rundfunk (BR) begrüßte die Entscheidung. | |
Das Gericht lehnte den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab und | |
begründete das so: „Eine Aussetzung würde zumindest vorübergehend eine | |
gleichmäßige Beitragserhebung in erheblicher Weise beeinträchtigen, und | |
zwar sowohl im Freistaat Bayern selbst als auch im Verhältnis zu den | |
übrigen Ländern mit Auswirkungen auf sämtliche den öffentlich-rechtlichen | |
Rundfunk bildenden Anstalten und Körperschaften.“ | |
Der Datenabgleich diene „der Vermeidung von Vollzugsdefiziten und einer | |
größeren Beitragsgerechtigkeit“. Seit Jahresanfang muss [2][jeder Haushalt] | |
– unabhängig von der Zahl der Empfangsgeräte – den Rundfunkbeitrag | |
entrichten. Um die Umstellung zu erleichtern, hatten die Landtage einen | |
einmaligen Meldedatenabgleich beschlossen. | |
„Die Daten werden allein für die Erhebung des Rundfunkbeitrags genutzt, | |
eine Verwendung für Werbung und Marktforschung ist gesetzlich | |
ausgeschlossen“, betonte der BR-Sprecher Christian Nitsche. „Überflüssige | |
Daten werden unverzüglich gelöscht.“ Wann im Hauptsacheverfahren über | |
Geuers Popularklage entschieden wird, steht noch nicht fest. | |
23 Apr 2013 | |
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