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# taz.de -- Eilantrag gegen Rundfunkbeitrag: Datenabgleich bleibt erlaubt
> Ein Passauer Jurist wollte den Datenabgleich zur Erfassung der
> Beitragszahler von ARD und ZDF kippen. Der Bayerische
> Verfassungsgerichtshof wies den Eilantrag zurück.
Bild: Seit Jahresanfang muss jeder Haushalt den Rundfunkbeitrag zahlen, egal we…
MÜNCHEN dpa | Der neue [1][Rundfunkbeitrag] kann weiter mit einem
Datenabgleich erhoben werden. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies
nach Angaben vom Dienstag einen Eilantrag des Passauer Juristen Ermano
Geuer zurück.
Dieser will das neue Finanzierungsmodell von ARD und ZDF kippen, weil es
den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verletze. Geuer hatte beantragt,
den Datenabgleich zur Erfassung der Beitragszahler vorerst auszusetzen. Der
Bayerische Rundfunk (BR) begrüßte die Entscheidung.
Das Gericht lehnte den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab und
begründete das so: „Eine Aussetzung würde zumindest vorübergehend eine
gleichmäßige Beitragserhebung in erheblicher Weise beeinträchtigen, und
zwar sowohl im Freistaat Bayern selbst als auch im Verhältnis zu den
übrigen Ländern mit Auswirkungen auf sämtliche den öffentlich-rechtlichen
Rundfunk bildenden Anstalten und Körperschaften.“
Der Datenabgleich diene „der Vermeidung von Vollzugsdefiziten und einer
größeren Beitragsgerechtigkeit“. Seit Jahresanfang muss [2][jeder Haushalt]
– unabhängig von der Zahl der Empfangsgeräte – den Rundfunkbeitrag
entrichten. Um die Umstellung zu erleichtern, hatten die Landtage einen
einmaligen Meldedatenabgleich beschlossen.
„Die Daten werden allein für die Erhebung des Rundfunkbeitrags genutzt,
eine Verwendung für Werbung und Marktforschung ist gesetzlich
ausgeschlossen“, betonte der BR-Sprecher Christian Nitsche. „Überflüssige
Daten werden unverzüglich gelöscht.“ Wann im Hauptsacheverfahren über
Geuers Popularklage entschieden wird, steht noch nicht fest.
23 Apr 2013
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