# taz.de -- Abgeordnetengesetz in Bayern: Cousinen dürfen nicht | |
> Die Verwandtenaffäre hat das Ansehen des bayerischen Landtags deutlich | |
> beschädigt. Nun wird das Abgeordnetengesetz drastisch verschärft. | |
Bild: Mag Bier und Familienangehörige: Freie Wähler-Chef Aiwanger. | |
MÜNCHEN dpa | Nach der Verwandtenaffäre im bayerischen Landtag soll das | |
neue Abgeordnetengesetz noch schärfer ausfallen als ursprünglich geplant. | |
Darauf verständigten sich die Spitzen von CSU, SPD, Grünen und FDP bei | |
einem Treffen im Münchner Maximilianeum am Mittwochabend. | |
Künftig sollen die Abgeordneten keine Familienmitglieder bis zum vierten | |
Verwandtschaftsgrad mehr anstellen dürfen – das betrifft Cousinen und | |
Vettern. Ursprünglich war nur ein Verbot bis zum dritten | |
Verwandtschaftsgrad geplant. | |
Allerdings ist es den insgesamt fünf Fraktionen nicht gelungen, in dieser | |
Frage mit einer Stimme zu sprechen. Freie Wähler-Chef Hubert Aiwanger geht | |
die neue Regelung zu weit. „Das wäre ein Riesenberufsverbot für sehr viele | |
Leute“, kritisierte er. Die ursprüngliche Hoffnung war, mit einer gemeinsam | |
Verabschiedung des Gesetzes an diesem Donnerstag das Ansehen des Landtags | |
wieder zu heben. | |
Auch in einem zweiten Punkt wird das neue Abgeordnetengesetz rigider als | |
geplant: Künftig dürfen die Abgeordneten nämlich auch bis zum dritten | |
Verwandtschaftsgrad keine Familienmitglieder anderer Abgeordneter mehr | |
anstellen. | |
## Lediglich zwei Verstöße | |
Insgesamt 79 Landtagsabgeordnete hatten seit dem Jahr 2000 Ehefrauen oder | |
Kinder als Bürohilfen angeheuert. Dies war nach bayerischem | |
Abgeordnetengesetz rechtens, hat aber trotzdem eine Welle der Empörung | |
ausgelöst. Nach jetzigem Kenntnisstand waren unter den 79 Abgeordneten nur | |
zwei, die möglicherweise gegen Rechtsvorschriften verstoßen haben: der | |
frühere CSU-Fraktionschef Georg Schmid und Georg Winter, der frühere | |
Vorsitzende des Haushaltsausschusses. | |
Weiter diskutiert wird über die künftigen Regeln für die Veröffentlichung | |
von Nebeneinkünften. Einigkeit besteht darin, dass Verstöße gegen die | |
Veröffentlichungspflicht künftig hart bestraft werden können. Wenn ein | |
Abgeordneter falsche Angaben über die Höhe seiner Einkünfte macht, kann ihm | |
die Hälfte seiner jährlichen Diäten gestrichen werden. Diskutiert wird | |
noch, wie genau das Einkommen künftig offen gelegt werden muss. | |
16 May 2013 | |
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