# taz.de -- Kommentar Linksradikalen-Razzia: Vergesst die Linken nicht! | |
> Die Bundesanwaltschaft stuft die RAZ, die bisher mit kleinen | |
> Brandanschlägen auffiel, als „kriminelle“ und nicht als „terroristisch… | |
> Vereinigung ein. Bravo! | |
Das Timing macht stutzig. Ausgerechnet einen Tag bevor die | |
Bund-Länder-Experten-Kommission „Rechtsextremismus“ ihren Abschlussbericht | |
vorlegt, durchsucht die Bundesanwaltschaft mit 300 Polizisten die Wohnungen | |
von mutmaßlich militanten Linksradikalen. „Vergesst die Linken nicht!“ Ist | |
das die Botschaft, die hier gesetzt werden sollte? Oder: „Wir werden nie | |
wieder etwas unterschätzen“? | |
Zunächst ist anzuerkennen, dass die BAW gelernt hat. Sie stuft die | |
„Revolutionären Aktionszellen“ (RAZ), die bisher vor allem mit kleineren | |
Brandanschlägen in Berliner Stadtteilen auffiel, als „kriminelle“ und nicht | |
als „terroristische“ Vereinigung ein. | |
In früheren Fällen, etwa beim mutmaßlichen Vorgänger „militante gruppe“ | |
(mg), musste die BAW erst vom Bundesgerichtshof (BGH) darauf aufmerksam | |
gemacht werden, dass Brandsätze gegen Gebäude und Sachen nicht geeignet | |
seien, den Staat „erheblich zu schädigen“. Diesmal wurde zu Recht auf die | |
Terror-Stigmatisierung verzichtet. | |
Trotzdem erklärte sich die Bundesanwaltschaft für zuständig – wegen der | |
besonderen Bedeutung des Falls. Angesichts der verschickten Patronenhülsen | |
– sie gingen an Innenminister Friedrich (CSU) und Vizegeneralbundesanwalt | |
Griesbaum, verbunden mit der Ankündigung, die nächsten Patronen kämen „per | |
Express“ – ist auch das nicht abwegig. Hier wird mit tödlicher Gewalt | |
zumindest gedroht. Das ist mehr als lokal relevante Propaganda mit | |
kriminellen Mitteln. | |
Ob jetzt aber wirklich gegen Verdächtige ermittelt wurde oder ob nur | |
relativ wahllos linke Wohnungen und Zentren ausgeforscht wurden, wie die | |
Betroffenen kritisieren, das wird wohl erst die spätere Überprüfung beim 3. | |
Strafsenat des BGH erweisen. Er hat die Bundesanwaltschaft schon öfter in | |
die Schranken verwiesen. Seltsames Timing von Hausdurchsuchungen ist | |
allerdings nicht verboten. | |
22 May 2013 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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