| # taz.de -- Ausweisungen religiöser Extremisten: Show für die konservative Kl… | |
| > Innenminister Friedrich will Ausweisungen religiöser Extremisten | |
| > erleichtern. Anlass sei die Bedrohung in Deutschland durch „salafistische | |
| > Aktivisten“. | |
| Bild: Türkische Polizisten eskotieren Metin Kaplan zum Gericht. Der „Kalif v… | |
| FREIBURG taz | Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will die Ausweisung | |
| „religiöser Extremisten“ erleichtern. Das hatte er bereits vorige Woche bei | |
| der [1][Innenministerkonferenz] von Bund und Ländern in Hannover | |
| angekündigt. Jetzt liegt der taz sein Referentenentwurf „zur Modernisierung | |
| des Ausweisungsrechts“ vor. | |
| Danach soll ein Ausländer zwingend ausgewiesen werden, wenn er sich „bei | |
| der Verfolgung religiöser Ziele“ an Gewalttätigkeiten beteiligt oder | |
| öffentlich zur Gewaltanwendung aufruft oder mit Gewaltanwendung droht. | |
| Bisher war dies laut Gesetz nur bei der Verfolgung „politischer Ziele“ | |
| vorgesehen. | |
| Anlass sei die zunehmende Bedrohung des friedlichen Zusammenlebens in | |
| Deutschland durch „salafistische Aktivisten“, heißt es in dem Entwurf des | |
| Bundesinnenministers. [2][Salafisten] sind besondere fundamentalistische | |
| Muslime. Nicht alle Salafisten sind gewaltorientiert. Aber die meisten der | |
| jüngst in den Terror abgeglittenen Muslime waren vorher Salafisten. | |
| Allerdings handelt es sich bei der von Friedrich vorgeschlagenen Änderung | |
| nicht wirklich um eine Verschärfung des Ausweisungsrechts. Da der religiöse | |
| Extremismus bisher als politischer Extremismus behandelt wurde, ist die | |
| ausdrückliche Nennung „religiöser Ziele“ eher eine symbolische | |
| Klarstellung. | |
| ## Regeln ohne große Bedeutung | |
| Etwas größere praktische Bedeutung haben andere Verschärfungen des | |
| Entwurfs. So soll bei gewaltorientierten extremistischen Ausländern die | |
| Ausweisung nicht mehr nur „in der Regel“, sondern zwingend erfolgen. | |
| Außerdem soll künftig zwingend ausgewiesen werden, wenn ein Ausländer zu | |
| einer einjährigen Freiheitsstrafe (ohne Bewährung) verurteilt wurde, | |
| derzeit liegt die Grenze noch bei drei Jahren Freiheitsstrafe. | |
| Für die meisten Ausländer werden diese Regeln allerdings keine große | |
| Bedeutung haben. EU-Bürger können nur ausgewiesen werden, wenn sie eine | |
| akute Gefahr darstellen. Das Gleiche gilt aufgrund eines | |
| Assoziationsabkommens auch für Türken. Andere Ausländer, die schon mehr als | |
| fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland leben, können auch nur nach einer | |
| Ermessensentscheidung ausgewiesen werden. Diese von der Rechtsprechung | |
| entwickelte Einschränkung des Ausweisungsrechts soll nun auch ausdrücklich | |
| im Gesetz erwähnt werden. | |
| Insofern ist die ständige Zunahme der Gründe für eine zwingende Ausweisung | |
| vor allem Show für die [3][konservativen Stammwähler]. Es gibt nur wenige | |
| Fälle, bei denen dieser Automatismus überhaupt anwendbar wäre, zum Beispiel | |
| bei frisch eingereisten afrikanischen Studenten, die straffällig werden. | |
| Innenminister Friedrich rechtfertigt die Verschärfungen vor allem damit, | |
| dass die Hochstufung der Ausweisungsgründe ihr Gewicht bei der Abwägung mit | |
| den Interessen des Ausländers erhöhe. | |
| Ob Friedrichs Vorschläge je im [4][Aufenthaltsgesetz] verankert werden, ist | |
| ohnehin unsicher. Er müsste erst einmal seine Regierungskollegin | |
| Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) überzeugen, dass | |
| die Änderungen notwendig sind. Sollten Bundeskabinett und Bundestag | |
| zustimmen, wäre auch noch eine Zustimmung des rot-grün dominierten | |
| Bundesrats erforderlich. Bei der Innenministerkonferenz vorige Woche legte | |
| Friedrich die Vorschläge nur als Tischvorlage vor und verärgerte damit | |
| sogar sein eigenes Lager. | |
| 29 May 2013 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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