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# taz.de -- Flüchtlinge: Vom Krankenhaus direkt ins Flugzeug
> Ein Teilnehmer des Hungerstreiks in Eisenhüttenstadt wurde am Donnerstag
> abgeschoben. Nach seiner Schilderung unter fragwürdigen Umständen.
Bild: Das Abschiebegefängnis in Eisenhüttenstadt
Ein Flüchtling und Teilnehmer des Hunger- und Durststreiks von
Asylsuchenden in Eisenhüttenstadt ist am Donnerstag direkt vom Krankenhaus
aus in sein Herkunftsland Georgien abgeschoben worden. Das bestätigte
Flüchtlingsanwältin Berenice Böhlo, die den Mann juristisch betreut, am
Freitag der taz. Der Flüchtling sei laut einem Seelsorger, der ihn noch
kurz zuvor besucht habe, in einem „schlechten Gesundheitszustand“ gewesen,
so Böhlo: „Er befand sich ja im Krankenhaus, weil Ärzte der Meinung waren,
dass er dorthin gehört.“ In Unterstützerkreisen ist deshalb von einer
„widerrechtlichen Entführung“ des Flüchtlings aus dem Krankenhaus die Red…
Der Georgier befand sich nach Auskunft seiner Anwältin seit Juni in
Deutschland. Ein erster, Bundespolizisten gegenüber geäußerter Asylantrag
sei von diesen nicht an das zuständige Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge weitergeleitet worden. Stattdessen wurde der Mann wegen
illegaler Einreise in Abschiebehaft genommen. Aus der Haft heraus konnte er
dann einen zweiten Antrag stellen – allerdings noch ohne anwaltliche Hilfe
und Beratung. Dieser sei „ganz schnell“ abgelehnt worden, so Böhlo.Trotzdem
sei aufgrund seiner gesundheitlichen Verfassung die Abschiebung ihres
Mandanten juristisch nicht einwandfrei. Denn der Kranke müsse amtlich
untersucht und ärztlich begleitet, seine Weiterbehandlung im Herkunftsland
gesichert werden, erklärt die Anwältin.
Nach Auskunft der Bundespolizei wurden alle diese Bedingungen bei der
Abschiebung erfüllt: Der Mann sei „abschließend aus dem Krankenhaus
entlassen“ und bei der Abschiebung ärztlich begleitet worden. Eine
Weiterbehandlung sei nicht nötig, da sein schlechter Gesundheitszustand
allein Folge des Hunger- und Durststreiks gewesen sei.
Böhlo, die Freitagnachmittag mit ihrem Mandanten sprechen konnte, schildert
dessen Darstellung der Abschiebung allerdings völlig anders: Bereits im
Krankenhaus sei er daran gehindert worden, um Hilfe zu rufen, habe dieser
berichtet. Im Flugzeug sei er mit zugeklebtem Mund und „einem Sack über den
Kopf“ transportiert worden, habe der Flüchtling erzählt. Er säße nun ohne
Geld und Handy in Tiflis, 600 Kilometer von seinem Heimatort entfernt.
Sollte sich die Schilderung ihres Mandanten bewahrheiten, „wäre es möglich,
ihn zurückzuholen“, so die Anwältin. Denn dann wäre die Abschiebung unter
„krass rechtswidrigen“ Umständen erfolgt. Auch der Flüchtlingsrat
Brandenburg kritisierte die Abschiebung. Sie sei skandalös und inhuman und
verstoße gegen „gängige humanitäre Standards“, heißt es in einer
Presseeerklärung.
26 Jul 2013
## AUTOREN
Alke Wierth
## TAGS
Eisenhüttenstadt
Abschiebung
Asylsuchende
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