| # taz.de -- Abschiebung ausgesetzt: Flüchtling darf vorerst bleiben | |
| > Der aus Pakistan stammende Asylbewerber Usman Manir darf vorläufig nicht | |
| > abgeschoben werden. Das hat das zuständige Verwaltungsgericht | |
| > entschieden. | |
| Bild: Überfüllt: Die Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge in Eisenhüttenstad… | |
| Der Asylbewerber Usman Manir darf vorläufig in Deutschland bleiben. Das | |
| Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat am Mittwoch beschlossen, dass der | |
| 27-jährige Pakistaner nicht abgeschoben werden darf, bevor im | |
| Hauptsacheverfahren über seine Klage gegen die Abschiebung entschieden ist. | |
| Dieses Verfahren wird sich aller Voraussicht nach über Monate hinziehen. | |
| Manir sollte eigentlich am Donnerstag abgeschoben werden. Es war bereits | |
| der dritte Versuch. Ende Juni hatte ein [1][Fluggast die Abschiebung | |
| verhindert], indem er im Flugzeug aufstand. [2][Auch ein zweiter Termin | |
| platzte kurzfristig]. Manir soll nach Ungarn abgeschoben werden, weil nach | |
| der sogenannten Dublin-II-Verordnung das EU-Land für das Asylverfahren | |
| zuständig ist, in das der Asylsuchende zuerst einreist. | |
| Manir war 2012 aus seinem Heimatland geflohen und hatte in Ungarn Asyl | |
| beantragt. Nach eigener Auskunft wurde er dort im Asylbewerberheim | |
| angegriffen und geschlagen. Er berichtet von regelmäßigen Angstattacken und | |
| befürchtet, dass er sich umbringen würde, sollte er nach Ungarn abgeschoben | |
| werden. | |
| Das Gericht argumentiert nun mit Verweis auf die Europäische | |
| Grundrechtscharta, dass ein Asylbewerber nicht in den eigentlich | |
| zuständigen Mitgliedsstaat abgeschoben werden darf, wenn dort | |
| „systematische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für | |
| Asylbewerber bestehen". Es dürfe nicht sein, dass der Antragsteller | |
| „tatsächlich Gefahr läuft, in diesem Mitgliedsstaat einer unmenschlichen | |
| oder erniedrigen Behandlung" ausgesetzt zu werden. | |
| Genau diese Gefahr aber sieht das Gericht im Falle Ungarns. In dem | |
| Beschluss, der der taz vorliegt, heißt es: „Das Gericht ist überzeugt | |
| davon, dass - zumindest derzeit - ein rechtstaatliches Asylverfahren in | |
| Ungarn nicht gewährleistet ist." Diese Ansicht vertreten auch andere | |
| Verwaltungsgerichte. Es gibt allerdings andere, die Abschiebungen nach | |
| Ungarn in jüngerer Zeit als rechtmäßig einstuften. | |
| Für Manirs Anwältin Berenice Böhlo ist es ein Skandal, dass die Abschiebung | |
| überhaupt erneut angesetzt wurde. Denn das Verwaltungsgericht Frankfurt | |
| habe dies ausdrücklich untersagt. Es habe im nun entschiedenen | |
| Rechtsschutzverfahren dem Bundesamt aufgegeben, auf die „Bundespolizei | |
| einzuwirken, dass eine Abschiebung des Antragstellers bis zu einer | |
| Entscheidung des Gerichts im vorläufigen Rechtsschutzverfahren | |
| unterbleibt“. Böhlo spricht von einer „krassen Missachtung des Gerichts". | |
| Manir war vor einer Woche [3][geschwächt von seinem Hungerstreik] ins | |
| Krankenhaus eingeliefert worden. Inzwischen isst er wieder. Am Mittwoch | |
| wurde er vom Krankenhaus zunächst wieder in die Abschiebehaft gebracht. Ein | |
| Amtsarzt hatte knapp bescheinigt, dass Manir zwar „weinerlich“ sei, aber | |
| „unverändert haft-, reise- und flugfähig“. | |
| Inzwischen ist Manir wieder in der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung in | |
| Eisenhüttenstadt untergebracht. Wie lange er dort bleiben wird, sei unklar, | |
| sagte eine Sprecherin des Brandenburger Innenministeriums am Mittwochabend | |
| der taz. Eigentlich sollen die Flüchtlinge nur drei Monate dort bleiben, | |
| bevor sie auf die Heime in den Kommunen verteilt werden. Das klappt aber | |
| nicht wie gewollt. Deswegen ist die Unterkunft in Eisenhüttenstadt mit | |
| momentan 700 Bewohnern deutlich überfüllt. | |
| 24 Jul 2013 | |
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| ## AUTOREN | |
| Sebastian Erb | |
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