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# taz.de -- Asyl: Flüchtlinge im Hungerstreik
> Vier Männer in Eisenhüttenstadt verweigern seit Freitag die Aufnahme von
> Nahrung.
Bild: Hungerstreik eines Flüchtlings - hier vor einem Jahr in Würzburg.
Auch Eisenhüttenstadt hat jetzt eine Art Flüchtlingscamp: Seit Dienstag
steht ein Zelt vor der dortigen Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge. „Damit
wollen wir die Flüchtlinge im Abschiebeknast unterstützen, die seit letzten
Freitag hungerstreiken“, sagt Camporganisator Dirk Stegemann vom „Netzwerk
gegen Lager und Abschiebung Eisenhüttenstadt“.
Aus dem Innenministerium in Potsdam hieß es, dass vier der ursprünglich
acht Hungerstreikenden am gestrigen Dienstag die Nahrungsverweigerung
fortsetzten. Sprecher Wolfgang Brandt wies zugleich die Behauptung des
Netzwerks zurück, wonach mehrere Männer auch die Aufnahme von Flüssigkeit
verweigerten. „Das war zu keinem Zeitpunkt zutreffend“, sagt Brandt. „Alle
Männer trinken ausreichend Wasser.“
## Medizinische Versorgung
Ebenso wies das Innenministerium auch die Darstellung des Netzwerks zurück,
zwei der Hungerstreikenden in Eisenhüttenstadt wären nach eigenen Angaben
an Tuberkulose erkrankt. „So eine Krankheit würden Ärzte und
Krankenschwestern sofort erkennen und die Kranken nicht inhaftieren“, sagt
Wolfgang Brandt. Eine medizinische Versorgung sei gesichert.
Mit dem Hungerstreik wollen die Männer aus Georgien und Pakistan einen
Zugang zu einem fairen Asylverfahren erwirken und gegen ihre bevorstehende
Abschiebung protestieren, sagte Berenice Böhlo, Anwältin zweier
Flüchtlinge. Alle vier Männer sollen in ein anderes EU-Land zurückgeschoben
werden, um dort ihr Asylverfahren fortzusetzen.
Im Falle des Pakistaners Usman Manir ist das zum Beispiel Ungarn, von wo er
wegen rassistischer Überfälle nach Deutschland geflohen war. Wie die taz
berichtete, war seine Rückschiebung nach Ungarn vor zwei Wochen durch
Flüchtlingsaktivisten verhindert worden.
Berenice Böhlo hält Usman Manirs Abschiebehaft jedoch für rechtswidrig:
„Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat die Abschiebung untersagt.
Abschiebehaft ist nach der Rechtsprechung aber nur zur Sicherung einer
kurzfristig anstehenden Abschiebung zulässig“, sagte sie.
Das Problem seien Behörden und Gerichte in Eisenhüttenstadt. „Die
Bundespolizei hat die Fortsetzung der Abschiebehaft beantragt. Es würde
mich überraschen, wenn das Amtsgericht Eisenhüttenstadt dem nicht
stattgeben würde.“ Das Gericht sei „äußerst behördenfreundlich und nimmt
den Flüchtlingen gegenüber problematische Positionen ein“, sagt Böhlo.
Das „Netzwerk gegen Lager und Abschiebung Eisenhüttenstadt“ kritisiert die
schlechte medizinische und psychosoziale Versorgung der Flüchtlinge vor
Ort. Diese läge nach Angaben des Flüchtlingsrates zu großen Teilen in der
Hand einer Krankenschwester, die keine Fremdsprachen spreche und zwar
großzügig Schmerzmittel verteile, eine Vorstellung bei Fachärzten aus
finanziellen Gründen aber oft verweigere. MARINA MAI
16 Jul 2013
## AUTOREN
Marina Mai
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