| # taz.de -- Shisha-Urteil in Münster: Früchte rauchen bleibt erlaubt | |
| > Das Nichtraucherschutzgesetz in NRW ist hart. Selbst einem Shisha-Café | |
| > drohte ein Bußgeld. Die Besitzerin klagte - und bekam jetzt Recht. | |
| Bild: Obstqualm soll da mal rauskommen – und das ist legal. | |
| DÜSSELDORF taz | Shisha-Cafés können aufatmen: Nicht jeder Rauch lässt sich | |
| mit dem nordrhein-westfälischen Nichtraucherschutzgesetz verbieten. Das | |
| geht aus einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung des | |
| Oberverwaltungsgerichts des Landes hervor. Danach dürfen Wasserpfeifen | |
| weiter qualmen, solange sie tabakfrei sind. | |
| Die Stadt Marl hatte das anders gesehen. In Abstimmung mit dem | |
| grün-geführten NRW-Gesundheitsministerium drohte die Gemeinde der | |
| Betreiberin eines Shisha-Cafés mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens. | |
| Auf Tabak zu verzichten, reiche nicht aus. Die von ihr angebotenen | |
| Wasserpfeifen mit getrockneten Früchten und melassebehandelten Dampfsteinen | |
| würden auch unter das rigide NRW-Nichtraucherschutzgesetz fallen. | |
| Seit dem 1. Mai 2013 ist das Rauchen in Gaststätten und Cafés in | |
| Nordrhein-Westfalen strikt verboten. Nach der Interpretation des | |
| Landesgesundheitsministeriums erstreckt sich das Verbot nicht nur auf den | |
| Konsum von Zigaretten oder anderen Tabakwaren, sondern auch die Nutzung von | |
| elektrischen Zigaretten, Kräuterzigaretten oder Shisha-Pfeifen – egal, | |
| womit sie befüllt sind. | |
| Gegen das Vorgehen der Stadt hatte die Café-Betreiberin geklagt. Sie wollte | |
| nicht einsehen, dass auch ihre tabakfreien Wasserpfeifen verboten sein | |
| sollen. Außerdem beantragte sie beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine | |
| vorläufige Regelung, um ihr Shisha-Angebot bis zur endgültigen Entscheidung | |
| über die Klage beibehalten zu können. | |
| ## Keine Schäden für Passivraucher | |
| Die Gelsenkirchener Richter wiesen ihren Antrag auf eine einstweilige | |
| Anordnung zwar noch zurück. Doch in der zweiten Instanz untersagte jetzt | |
| der 4. Senat des in Münster ansässigen Oberverwaltungsgerichts NRW per | |
| Eilbeschluss der Stadt Marl, gegen das Shisha-Café vorzugehen. Der Grund: | |
| Die Café-Betreiberin hat beste Aussichten, in der Hauptsache zu gewinnen. | |
| Nach Auffassung des Senats spricht „alles dafür“, dass der tabakfreie | |
| Gebrauch von Wasserpfeifen mit getrockneten Früchten und Shiazo-Steinen | |
| nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz fällt. Es gebe keine Erkenntnisse, | |
| dass Passivraucher durch das hierbei entstehende Verdampfungsprodukt | |
| gesundheitlich gefährdet würden, befanden die Richter. Deswegen sei es | |
| „voraussichtlich nicht gerechtfertigt“, wenn sich das Rauchverbot auch auf | |
| diese Stoffe erstrecken würde. | |
| (Aktenzeichen: 4 B 608/13) | |
| 2 Aug 2013 | |
| ## AUTOREN | |
| Pascal Beucker | |
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