# taz.de -- Shisha-Urteil in Münster: Früchte rauchen bleibt erlaubt | |
> Das Nichtraucherschutzgesetz in NRW ist hart. Selbst einem Shisha-Café | |
> drohte ein Bußgeld. Die Besitzerin klagte - und bekam jetzt Recht. | |
Bild: Obstqualm soll da mal rauskommen – und das ist legal. | |
DÜSSELDORF taz | Shisha-Cafés können aufatmen: Nicht jeder Rauch lässt sich | |
mit dem nordrhein-westfälischen Nichtraucherschutzgesetz verbieten. Das | |
geht aus einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung des | |
Oberverwaltungsgerichts des Landes hervor. Danach dürfen Wasserpfeifen | |
weiter qualmen, solange sie tabakfrei sind. | |
Die Stadt Marl hatte das anders gesehen. In Abstimmung mit dem | |
grün-geführten NRW-Gesundheitsministerium drohte die Gemeinde der | |
Betreiberin eines Shisha-Cafés mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens. | |
Auf Tabak zu verzichten, reiche nicht aus. Die von ihr angebotenen | |
Wasserpfeifen mit getrockneten Früchten und melassebehandelten Dampfsteinen | |
würden auch unter das rigide NRW-Nichtraucherschutzgesetz fallen. | |
Seit dem 1. Mai 2013 ist das Rauchen in Gaststätten und Cafés in | |
Nordrhein-Westfalen strikt verboten. Nach der Interpretation des | |
Landesgesundheitsministeriums erstreckt sich das Verbot nicht nur auf den | |
Konsum von Zigaretten oder anderen Tabakwaren, sondern auch die Nutzung von | |
elektrischen Zigaretten, Kräuterzigaretten oder Shisha-Pfeifen – egal, | |
womit sie befüllt sind. | |
Gegen das Vorgehen der Stadt hatte die Café-Betreiberin geklagt. Sie wollte | |
nicht einsehen, dass auch ihre tabakfreien Wasserpfeifen verboten sein | |
sollen. Außerdem beantragte sie beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine | |
vorläufige Regelung, um ihr Shisha-Angebot bis zur endgültigen Entscheidung | |
über die Klage beibehalten zu können. | |
## Keine Schäden für Passivraucher | |
Die Gelsenkirchener Richter wiesen ihren Antrag auf eine einstweilige | |
Anordnung zwar noch zurück. Doch in der zweiten Instanz untersagte jetzt | |
der 4. Senat des in Münster ansässigen Oberverwaltungsgerichts NRW per | |
Eilbeschluss der Stadt Marl, gegen das Shisha-Café vorzugehen. Der Grund: | |
Die Café-Betreiberin hat beste Aussichten, in der Hauptsache zu gewinnen. | |
Nach Auffassung des Senats spricht „alles dafür“, dass der tabakfreie | |
Gebrauch von Wasserpfeifen mit getrockneten Früchten und Shiazo-Steinen | |
nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz fällt. Es gebe keine Erkenntnisse, | |
dass Passivraucher durch das hierbei entstehende Verdampfungsprodukt | |
gesundheitlich gefährdet würden, befanden die Richter. Deswegen sei es | |
„voraussichtlich nicht gerechtfertigt“, wenn sich das Rauchverbot auch auf | |
diese Stoffe erstrecken würde. | |
(Aktenzeichen: 4 B 608/13) | |
2 Aug 2013 | |
## AUTOREN | |
Pascal Beucker | |
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Friedhelm Adolfs | |
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