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# taz.de -- Shisha-Urteil in Münster: Früchte rauchen bleibt erlaubt
> Das Nichtraucherschutzgesetz in NRW ist hart. Selbst einem Shisha-Café
> drohte ein Bußgeld. Die Besitzerin klagte - und bekam jetzt Recht.
Bild: Obstqualm soll da mal rauskommen – und das ist legal.
DÜSSELDORF taz | Shisha-Cafés können aufatmen: Nicht jeder Rauch lässt sich
mit dem nordrhein-westfälischen Nichtraucherschutzgesetz verbieten. Das
geht aus einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichts des Landes hervor. Danach dürfen Wasserpfeifen
weiter qualmen, solange sie tabakfrei sind.
Die Stadt Marl hatte das anders gesehen. In Abstimmung mit dem
grün-geführten NRW-Gesundheitsministerium drohte die Gemeinde der
Betreiberin eines Shisha-Cafés mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Auf Tabak zu verzichten, reiche nicht aus. Die von ihr angebotenen
Wasserpfeifen mit getrockneten Früchten und melassebehandelten Dampfsteinen
würden auch unter das rigide NRW-Nichtraucherschutzgesetz fallen.
Seit dem 1. Mai 2013 ist das Rauchen in Gaststätten und Cafés in
Nordrhein-Westfalen strikt verboten. Nach der Interpretation des
Landesgesundheitsministeriums erstreckt sich das Verbot nicht nur auf den
Konsum von Zigaretten oder anderen Tabakwaren, sondern auch die Nutzung von
elektrischen Zigaretten, Kräuterzigaretten oder Shisha-Pfeifen – egal,
womit sie befüllt sind.
Gegen das Vorgehen der Stadt hatte die Café-Betreiberin geklagt. Sie wollte
nicht einsehen, dass auch ihre tabakfreien Wasserpfeifen verboten sein
sollen. Außerdem beantragte sie beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine
vorläufige Regelung, um ihr Shisha-Angebot bis zur endgültigen Entscheidung
über die Klage beibehalten zu können.
## Keine Schäden für Passivraucher
Die Gelsenkirchener Richter wiesen ihren Antrag auf eine einstweilige
Anordnung zwar noch zurück. Doch in der zweiten Instanz untersagte jetzt
der 4. Senat des in Münster ansässigen Oberverwaltungsgerichts NRW per
Eilbeschluss der Stadt Marl, gegen das Shisha-Café vorzugehen. Der Grund:
Die Café-Betreiberin hat beste Aussichten, in der Hauptsache zu gewinnen.
Nach Auffassung des Senats spricht „alles dafür“, dass der tabakfreie
Gebrauch von Wasserpfeifen mit getrockneten Früchten und Shiazo-Steinen
nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz fällt. Es gebe keine Erkenntnisse,
dass Passivraucher durch das hierbei entstehende Verdampfungsprodukt
gesundheitlich gefährdet würden, befanden die Richter. Deswegen sei es
„voraussichtlich nicht gerechtfertigt“, wenn sich das Rauchverbot auch auf
diese Stoffe erstrecken würde.
(Aktenzeichen: 4 B 608/13)
2 Aug 2013
## AUTOREN
Pascal Beucker
## TAGS
Rauchen
Nordrhein-Westfalen
Subkultur
Kneipe
Rauchen
Rauchen
Friedhelm Adolfs
Gericht
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