# taz.de -- Urteil im Düsseldorfer Raucherstreit: Stört der Qualm, fliegt der… | |
> Die Nachbarn beschwerten sich über den Nikotingeruch aus Friedhelm Adolfs | |
> Wohnung. Die Vermieterin darf ihm nun kündigen, hat das Amtgericht | |
> Düsseldorf entschieden. | |
Bild: Und jetzt die Fenster auf! Sonst stehst Du schnell auf der Straße. | |
DÜSSELDORF dpa/afp | Belästigt ein Mieter durch Zigarettenrauch seine | |
Nachbarn, darf ihm die Wohnung gekündigt werden. Das hat das Amtsgericht | |
Düsseldorf am Mittwoch entschieden. | |
Der Vermieter eines Mehrparteienhauses müsse es nicht dulden, wenn | |
Zigarettenrauch im Treppenhaus zu einer unzumutbaren und unerträglichen | |
Geruchsbelästigung führe. Dies gelte, obwohl ein Mieter grundsätzlich in | |
seiner Wohnung rauchen dürfe. | |
Konkret ging es um den Mieter Friedhelm Adolfs, dem nach 40 Jahren die | |
Kündigung für seine einstige Dienst- und jetzige Mietwohnung zugestellt | |
worden war. | |
Die Vermieterin argumentierte, der Rauch aus seiner Wohnung belästige die | |
Hausnachbarn, weil er nicht über die Fenster, sondern in den Hausflur | |
abziehe. Der 75-jährige Mieter bestreitet die Belästigung. Außerdem könne | |
er nichts dafür, dass seine Wohnungstür undicht sei. | |
Bislang gilt das Rauchen in der eigenen Wohnung als höchstrichterlich | |
geschützte persönliche Freiheit. Das Amtsgericht entschied aber nun | |
zugunsten der Vermieterin. Die fristlose Kündigung wurde bestätigt. | |
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Adolfs kann nun dagegen Berufung | |
einlegen. (Az.: 24 C 1355/13). | |
31 Jul 2013 | |
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