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# taz.de -- Urteil im Düsseldorfer Raucherstreit: Stört der Qualm, fliegt der…
> Die Nachbarn beschwerten sich über den Nikotingeruch aus Friedhelm Adolfs
> Wohnung. Die Vermieterin darf ihm nun kündigen, hat das Amtgericht
> Düsseldorf entschieden.
Bild: Und jetzt die Fenster auf! Sonst stehst Du schnell auf der Straße.
DÜSSELDORF dpa/afp | Belästigt ein Mieter durch Zigarettenrauch seine
Nachbarn, darf ihm die Wohnung gekündigt werden. Das hat das Amtsgericht
Düsseldorf am Mittwoch entschieden.
Der Vermieter eines Mehrparteienhauses müsse es nicht dulden, wenn
Zigarettenrauch im Treppenhaus zu einer unzumutbaren und unerträglichen
Geruchsbelästigung führe. Dies gelte, obwohl ein Mieter grundsätzlich in
seiner Wohnung rauchen dürfe.
Konkret ging es um den Mieter Friedhelm Adolfs, dem nach 40 Jahren die
Kündigung für seine einstige Dienst- und jetzige Mietwohnung zugestellt
worden war.
Die Vermieterin argumentierte, der Rauch aus seiner Wohnung belästige die
Hausnachbarn, weil er nicht über die Fenster, sondern in den Hausflur
abziehe. Der 75-jährige Mieter bestreitet die Belästigung. Außerdem könne
er nichts dafür, dass seine Wohnungstür undicht sei.
Bislang gilt das Rauchen in der eigenen Wohnung als höchstrichterlich
geschützte persönliche Freiheit. Das Amtsgericht entschied aber nun
zugunsten der Vermieterin. Die fristlose Kündigung wurde bestätigt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Adolfs kann nun dagegen Berufung
einlegen. (Az.: 24 C 1355/13).
31 Jul 2013
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Mietrecht
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