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# taz.de -- Wohnungsloser Raucher: Ein unerbittlicher Kampf
> Die Nichtraucher zogen feixend große Mengen Frischluft in ihre
> top-gesunden Lungen. Die Raucher zündeten sich nervös zitternd erst mal
> eine an.
Bild: Dieser ältere kettenrauchende Herr muss keine Angst um seine Wohnung hab…
Es ist ein unerbittlicher Kampf, der seit Jahren in diesem Land tobt:
Raucher gegen Nichtraucher. Und nun ein erneuter - allerdings bloß
vermeintlicher - Punktsieg für die Nichtraucher: Das Amtsgericht Düsseldorf
hat die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses von Friedhelm Adolfs,
Ex-Hausmeister und bekennendem Kettenraucher, bestätigt. Unzumutbarer
Rauchgeruch im Treppenhaus! Die Nichtraucher im Lande zogen feixend eine
extra große Portion Frischluft in ihre vor Selbstgerechtigkeit aufgeblähten
top-gesunden Lungen, die Raucher zündeten sich nervös zitternd erst mal
eine an.
Obwohl eigentlich gar nichts passiert ist: Es handelt sich um das Urteil
eines Amtsgerichts - andere Gerichte sind nicht daran gebunden. Und das
Urteil ist auch noch nicht rechtskräftig. Adolfs wird vorraussichtlich
Berufung einlegen - verloren hatte er ohnehin nur wegen seiner wohl etwas
schusseligen Anwältin, die vergessen hatte, rechtzeitig zu bestreiten, dass
„eine unzumutbare und unerträgliche Geruchsbelästigung vorliegt“ – dann
nämlich wäre die Klägerin erst einmal in der Beweispflicht gewesen.
Stattdessen hatte sich die Anwältin lediglich auf das Gewohnheitsrecht des
langjährigen Mieters berufen.
Wie dem auch sei: Das Rauchen in der eigenen Wohnung gilt weiterhin als
höchstrichterlich geschützte persönliche Freiheit. Der Bundesgerichtshof
ließ allerdings 2006 und 2008 ausdrücklich offen, ob „exzessives Rauchen“
als vertragswidrige Nutzung angesehen werden kann. Außerdem hatten Gerichte
Nichtrauchern, die sich durch Qualm belästigt fühlten, Mietminderungen
zugesprochen.
Interessant sind die spontanenÄngste und Hoffnungen, die aufgrund einer
solchen Meldung geschürt werden: Die einen hoffen, Rauchern endgültig den
Garaus machen zu können – sogar in ihren eigenen vier Wänden. Die anderen
fürchten, dass sie mittlerweile in einer Gesellschaft leben, die überhaupt
keinen Respekt mehr vor ihrer persönlichen Wahlfreiheit hat.
Schlimm ist, dass beide Parteien diese Wahrwerdung von Traum und Albtraum
im ersten Moment instinktiv für möglich gehalten haben – gut ist, dass die
Rechtslage komplizierter ist. Aber wer weiß? Die eigentlich moralische
Diskussion um Rauchverbote wird stets mit gesundheitlichen Mitteln geführt
– so auch im Falle Friedhelm Adolfs: Der durch die Ritzen seiner
Wohnungstür in den Flur dringende Zigarettenrauch gefährde die Gesundheit
der anderen Mieter, so hatte die klagende Vermieterin argumentiert.
In Deutschlands Medienlandschaft wimmelt es nun aktuell von Belüftungstipps
für Raucher: Stoßlüften. Grundlüften. Gründlich lüften. Doch die Gegensei…
wird mit Sicherheit aufrüsten. Man sieht es schon vor sich: Die lieben
Nachbarn auf allen Vieren mit High-Tech-Messgeräten vor der Haustür
krabbelnd, Feinstaubproben nehmend.
31 Jul 2013
## AUTOREN
Martin Reichert
## TAGS
Mieten
Rauchen
Friedhelm Adolfs
Feinstaub
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Toleranz
Gericht
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