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# taz.de -- Landgericht Düsseldorf bestätigt: Raucher muss raus
> Zu viel geraucht: Friedhelm Adolfs wird seine Wohnung zum Jahresende
> räumen müssen. Ein Landgericht ließ allerdings die Revision beim
> Bundesgerichtshof zu.
Bild: Darauf erstmal ne Frustkippe? Friedhelm Adolfs.
DÜSSELDORF afp | Der rauchende Mieter Friedhelm Adolfs muss nach dem Willen
des Landgerichts Düsseldorf seine Wohnung räumen. Das Gericht bestätigte am
Donnerstag in zweiter Instanz das Räumungsurteil gegen den Rentner, dessen
Fall seit Monaten bundesweit für Schlagzeilen sorgt. Dem nicht
rechtskräftigen Urteil zufolge muss der langjährige Mieter bis zum
Jahresende aus seiner Wohnung ausgezogen sein. (Az. 21 S 240/13)
Das Gericht befand, Rauchen eines Mieters in seiner Wohnung stelle für sich
genommen kein vertragswidriges Verhalten dar und könne dementsprechend
weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung rechtfertigen.
Adolfs habe jedoch einen schwerwiegenden Pflichtverstoß begangen: Der
Rentner habe nicht versucht zu verhindern, dass Zigarettenrauch in den
Hausflur zieht. Er habe die Geruchsbelästigung sogar noch gefördert, indem
er seine Wohnung unzureichend gelüftet und seine zahlreichen Aschenbecher
nicht geleert habe.
Die Zivilkammer war nach der Beweisaufnahme zudem davon überzeugt, dass die
Vermieterin den Rentner mündlich im Jahr 2012 mehrfach abgemahnt hatte. Bei
der Bemessung der vergleichsweise langen Räumungsfrist berücksichtigte das
Gericht, dass Adolfs bereits seit rund 40 Jahren in der Wohnung lebt.
Das Landgericht ließ allerdings die Revision gegen das Urteil beim
Bundesgerichtshof zu. Damit wollen die Richter eine grundsätzliche Klärung
der Frage ermöglichen, ob die durch das Rauchen eines Mieters verursachten
Immissionen innerhalb eines Mehrfamilienhauses einen Kündigungsgrund
darstellen können.
26 Jun 2014
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