# taz.de -- Kommentar Raucher-Urteil in Düsseldorf: Miese Botschaft für alle … | |
> Es geht nicht ums Rauchen, es geht um die Macht der Vermieter. Der Fall | |
> von Friedhelm Adolfs zeigt auch, wie wichtig für Mieter ein guter Anwalt | |
> ist. | |
Bild: Erstmal eine rauchen: Friedhelm Adolfs nach der Urteilsverkündung | |
Nein, das ist keine Grundsatzentscheidung darüber, ob jemand in seiner | |
Wohnung rauchen darf oder nicht. Auch wenn der Fall, [1][über den an diesem | |
Donnerstag das Landgericht Düsseldorf in der Berufung geurteilt hat], genau | |
dazu hochstilisiert wird. | |
Angesichts der aufgeheizten Diskussion um den Nichtraucherschutz ist das | |
zwar nachvollziehbar, vernebelt jedoch den Kern, um den es geht. Denn | |
zunächst einmal handelt es sich hier um nichts anderes, als um ein | |
Musterbeispiel dafür, welch mieser Methoden sich Immobilienbesitzer | |
bedienen, um die Rentabilität ihrer Gebäude zu erhöhen. Und dass sie damit | |
sogar durchkommen können. | |
Darum geht es wirklich: um die Umwandlung einer wenig lukrativen | |
Mietwohnung in einen teuren Büroraum. Mit dem sonst so beliebten | |
Eigenbedarf kann man da schlecht kommen. Also suchte die Vermieterin nach | |
einer anderen Möglichkeit, um den 75-jährigen Friedhelm Adolfs nach mehr | |
als 40 Jahren aus seiner kleinen Parterrewohnung zu vertreiben. | |
Und sie fand einen Weg. Der starke Tabakkonsum ihres früheren Hausmeisters | |
war ein willkommener Vorwand, um den Mieterschutz auszuhebeln. Dass sie mit | |
ihrer verhaltensbedingten Räumungsklage nach dem derzeitigen Stand Erfolg | |
hat, ist deshalb eine schlechte Nachricht nicht speziell für Raucher, | |
sondern für alle Mieter. | |
## Revisionsmöglichkeit ist wichtig | |
Der Fall von Friedhelm Adolfs zeigt, wie wichtig für Mieter eine gute | |
anwaltliche Vertretung ist. Denn die fehlte Adolfs in der ersten Instanz – | |
was entscheidend dafür war, dass er jetzt auch in der Berufung verloren | |
hat. Durch Fristversäumnis verpasste es seine damalige Anwältin, die | |
entscheidende Behauptung der Vermieterin zu bestreiten: dass von Adolfs | |
eine unerträgliche und gesundheitsgefährdende Geruchsbelästigung für die | |
anderen Mietparteien ausging. | |
Deswegen galt diese Frage fatalerweise als unstrittig, was auch nicht mehr | |
von seinem neuen Anwalt in der Berufungsverhandlung korrigiert werden | |
konnte. Jetzt ging es nur noch darum, ob Adolfs vor seiner fristlosen | |
Kündigung rechtlich einwandfrei abgemahnt worden war. | |
Dass sich das Landgericht dieses Dilemmas bei seiner Urteilsfindung bewusst | |
war, lässt sich daran ablesen, dass es ausdrücklich die Revision zum | |
Bundesgerichtshof zugelassen hat. Dort könnte es dann tatsächlich ein | |
Grundsatzurteil geben, ob das Rauchen eines Mieters als Kündigungsgrund | |
zulässig ist. | |
Passionierte Raucher wie militante Nichtraucher mögen einem solchen Urteil | |
mit fundamental entgegengesetzten Erwartungen entgegenfiebern. Dabei lautet | |
die eigentliche Frage, ob das Gericht die Rechte von Mietern gegen die | |
Interessen von Vermietern verteidigen wird oder nicht. Das geht alle an. | |
26 Jun 2014 | |
## LINKS | |
[1] /Landgericht-Duesseldorf-bestaetigt/!141184/ | |
## AUTOREN | |
Pascal Beucker | |
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