Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kommentar Raucher-Urteil in Düsseldorf: Miese Botschaft für alle …
> Es geht nicht ums Rauchen, es geht um die Macht der Vermieter. Der Fall
> von Friedhelm Adolfs zeigt auch, wie wichtig für Mieter ein guter Anwalt
> ist.
Bild: Erstmal eine rauchen: Friedhelm Adolfs nach der Urteilsverkündung
Nein, das ist keine Grundsatzentscheidung darüber, ob jemand in seiner
Wohnung rauchen darf oder nicht. Auch wenn der Fall, [1][über den an diesem
Donnerstag das Landgericht Düsseldorf in der Berufung geurteilt hat], genau
dazu hochstilisiert wird.
Angesichts der aufgeheizten Diskussion um den Nichtraucherschutz ist das
zwar nachvollziehbar, vernebelt jedoch den Kern, um den es geht. Denn
zunächst einmal handelt es sich hier um nichts anderes, als um ein
Musterbeispiel dafür, welch mieser Methoden sich Immobilienbesitzer
bedienen, um die Rentabilität ihrer Gebäude zu erhöhen. Und dass sie damit
sogar durchkommen können.
Darum geht es wirklich: um die Umwandlung einer wenig lukrativen
Mietwohnung in einen teuren Büroraum. Mit dem sonst so beliebten
Eigenbedarf kann man da schlecht kommen. Also suchte die Vermieterin nach
einer anderen Möglichkeit, um den 75-jährigen Friedhelm Adolfs nach mehr
als 40 Jahren aus seiner kleinen Parterrewohnung zu vertreiben.
Und sie fand einen Weg. Der starke Tabakkonsum ihres früheren Hausmeisters
war ein willkommener Vorwand, um den Mieterschutz auszuhebeln. Dass sie mit
ihrer verhaltensbedingten Räumungsklage nach dem derzeitigen Stand Erfolg
hat, ist deshalb eine schlechte Nachricht nicht speziell für Raucher,
sondern für alle Mieter.
## Revisionsmöglichkeit ist wichtig
Der Fall von Friedhelm Adolfs zeigt, wie wichtig für Mieter eine gute
anwaltliche Vertretung ist. Denn die fehlte Adolfs in der ersten Instanz –
was entscheidend dafür war, dass er jetzt auch in der Berufung verloren
hat. Durch Fristversäumnis verpasste es seine damalige Anwältin, die
entscheidende Behauptung der Vermieterin zu bestreiten: dass von Adolfs
eine unerträgliche und gesundheitsgefährdende Geruchsbelästigung für die
anderen Mietparteien ausging.
Deswegen galt diese Frage fatalerweise als unstrittig, was auch nicht mehr
von seinem neuen Anwalt in der Berufungsverhandlung korrigiert werden
konnte. Jetzt ging es nur noch darum, ob Adolfs vor seiner fristlosen
Kündigung rechtlich einwandfrei abgemahnt worden war.
Dass sich das Landgericht dieses Dilemmas bei seiner Urteilsfindung bewusst
war, lässt sich daran ablesen, dass es ausdrücklich die Revision zum
Bundesgerichtshof zugelassen hat. Dort könnte es dann tatsächlich ein
Grundsatzurteil geben, ob das Rauchen eines Mieters als Kündigungsgrund
zulässig ist.
Passionierte Raucher wie militante Nichtraucher mögen einem solchen Urteil
mit fundamental entgegengesetzten Erwartungen entgegenfiebern. Dabei lautet
die eigentliche Frage, ob das Gericht die Rechte von Mietern gegen die
Interessen von Vermietern verteidigen wird oder nicht. Das geht alle an.
26 Jun 2014
## LINKS
[1] /Landgericht-Duesseldorf-bestaetigt/!141184/
## AUTOREN
Pascal Beucker
## TAGS
Rauchen
Düsseldorf
Vermieter
Friedhelm Adolfs
Miete
Zwangsräumung
Friedhelm Adolfs
Mietwohnung
## ARTIKEL ZUM THEMA
Streit um Raucher Adolfs: Zwangsräumung abgesagt
Friedhelm Adolfs wird nächste Woche nicht aus seiner Wohnung geschmissen.
Das Landgericht Düsseldorf sagte die Räumung ab. Jetzt geht es ums
Berufungsverfahren.
Landgericht Düsseldorf bestätigt: Raucher muss raus
Zu viel geraucht: Friedhelm Adolfs wird seine Wohnung zum Jahresende räumen
müssen. Ein Landgericht ließ allerdings die Revision beim Bundesgerichtshof
zu.
Kündigung gegen Raucher unwirksam: Noch eine Zigarette mit Herrn Adolfs
Der berühmteste Raucher nach Altkanzler Helmut Schmidt wird wohl doch nicht
aus seiner Wohnung fliegen. Der Grund: ein Formfehler bei der Kündigung.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.