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# taz.de -- Kommentar NS-Prozesse: Mörder – auch mit 90
> Die mutmaßlichen KZ-Wachmänner, die erst jetzt vor Gericht sollen, haben
> nicht einfach Glück gehabt. In der BRD wurde zu lange weggeschaut.
Bild: Was hier geschah, verjährt nie: Das Gelände von Auschwitz heute
Ein Menschenalter nach dem Ende des Nazi-Regimes wollen die Ermittlungen
gegen die Täter nicht enden. Diesmal sind es fast 40 Wachmänner des
Vernichtungslagers Auschwitz, die in die Fänge der Justiz geraten sind.
Aber ist es noch richtig, dass diesen Greisen im Alter von weit über 90
Jahren eine Haftstrafe droht? Mord verjährt nicht. Dieses Rechtsprinzip hat
die Bundesrepublik erst nach langen Auseinandersetzungen gerade über die
Straftaten der NS-Täter eingeführt. Aus gutem Grund: Warum sollten die
Täter einer Bestrafung entkommen, nur weil sie sehr alt geworden sind?
Bei einem Strafprozess geht es nicht um Rache, sondern um Sühne für
begangene Verbrechen. Warum sollte diese Sühne ausfallen, nur weil es den
Tätern gelungen ist, sich über Jahrzehnte verborgen zu halten? Etwa als
Belohnung? Und behaupte niemand, man würde da Schwerstkranke oder Demente
anklagen wollen. Selbstverständlich gilt, dass wer nicht mehr
verhandlungsfähig ist, auch nicht mehr vor Gericht gestellt werden kann.
Die mutmaßlichen Auschwitz-Wachmänner haben in ihrem Leben viel Glück
gehabt, sie haben ein besonders hohes Lebensalter erreicht. Jetzt holt sie
das Pech ein: Im Gegensatz zur großen Zahl ihrer Mittäter, die niemals vor
Gericht gestellt worden und längst verstorben sind, sollen sie sich für
ihre Tataten verantworten.
Die neuen Ermittlungen können nicht verdecken, dass die juristische
Aufarbeitung der Nazi-Verbrechen in der Bundesrepublik über Jahrzehnte eine
Geschichte von von Wegschauen und Versagen war. Bestenfalls die
Schreibtischtäter wurden verfolgt, und auch diese mit einer Langmut, die
sich nur dadurch erklären lässt, dass kein einziger NS-Richter jemals für
seine Unrechtstaten büßen musste.
Die „kleinen Täter“, die eigentlichen Mörder, aber ließ man häufig bis …
21. Jahrhundert generell unbehelligt, solange man ihnen keinen ganz
konkreten Mordvorwurf machen konnte. Dass diese Männer jetzt von der
[1][Staatsanwaltschaft] verfolgt werden, ist ein zivilisatorischer
Fortschritt. Er kommt zu spät. Aber besser als nie.
4 Sep 2013
## LINKS
[1] http://www.zentrale-stelle.de/servlet/PB/menu/1193201/index.html
## AUTOREN
Klaus Hillenbrand
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Ludwigsburg
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