# taz.de -- NS-Prozess in Hagen: Der Angeklagte ist nicht dement | |
> Der Prozess gegen den früheren SS-Mann Bruins soll bis zum Urteil | |
> weitergeführt werden: Das Gericht glaubt nicht an die beginnende | |
> Erkrankung des Angeklagten. | |
Bild: Angeklagt und verhandlungsfähig: der frühere SS-Mann Siert Bruins (92). | |
HAGEN dpa | Das Hagener Landgericht hat eine Einstellung des Mordprozesses | |
gegen den früheren SS-Mann Siert Bruins wegen seiner angeblichen | |
Demenzerkrankung abgelehnt. Die Richter folgten am Freitag einem | |
medizinischen Gutachter, der den 92-Jährigen für verhandlungsfähig hält. | |
Die Verteidigung hatte die Einstellung beantragt, weil der Angeklagte | |
Anzeichen von Demenz zeige und er der Verhandlung nicht mehr selbstkritisch | |
folgen könne. | |
Es hätten sich aber keine Anhaltspunkte für eine Desorientierung ergeben, | |
sagte der medizinische Gutachter vor Gericht. Es gebe nur eine leichte | |
kognitive Störung, die man als Altersvergesslichkeit bezeichnen könne. | |
„Eine Verhandlungsunfähigkeit ist aus medizinischer Sicht nicht gegeben.“ | |
Der Gutachter sah aber Anzeichen dafür, dass sich der gebürtige | |
Niederländer aus Resignation ein Stück aus dem Prozess zurückgezogen haben | |
könnte. | |
Bruins soll 1944 als Mitglied des deutschen Grenz- und Sicherheitsdienstes | |
im niederländischen Delfzijl an der Erschießung eines Widerstandskämpfers | |
beteiligt gewesen sein. Die Anklage wirft ihm vor, zusammen mit einem | |
inzwischen gestorbenen SS-Mann den Widerstandskämpfer Aldert Klaas Dijkema | |
auf dem Weg in dessen Heimatort Appingedam hinterrücks erschossen zu haben. | |
1980 war Bruis bereits wegen Beihilfe zum Mord an zwei jüdischen Brüdern zu | |
sieben Jahren Haft verurteilt worden. Wegen der Taten hatte ein | |
niederländisches Sondergericht Bruins nach dem Krieg in Abwesenheit zum | |
Tode verurteilt, die Strafe wurde später auf lebenslänglich abgeändert. Er | |
wurde aber nie ausgeliefert. | |
22 Nov 2013 | |
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