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# taz.de -- NS-Prozess in Hagen: Verfahren gegen SS-Mann eingestellt
> Der mutmaßliche NS-Verbrecher Siert Bruins ist nicht wegen Mordes an
> einem Widerstandskämfers verurteilt worden. Der 92-Jährige hatte die Tat
> stets bestritten.
Bild: Der frühere SS-Mann Siert Bruins verlässt den Gerichtssaal in Hagen.
HAGEN epd | Einer der wohl letzten NS-Kriegsverbrecherprozesse ist ohne
Urteilsspruch zu Ende gegangen. Das Landgericht Hagen stellte am Mittwoch
das Verfahren gegen den früheren SS-Mann Siert Bruins ein. Richterin Heike
Hartmann-Garschagen begründete die Einstellung mit dem großen zeitlichen
Abstand zum Geschehen, das bei der Würdigung der Beweise eine besondere
Vorsicht erfordere. Dem heute 92-Jährigen war die Ermordung des
niederländischen Widerstandskämpfers Aldert Klaas Dijkema zur Last gelegt
worden. Der Angeklagte hatte die Tat bestritten.
Noch im Dezember hatte die Staatsanwaltschaft Hagen in dem Verfahren wegen
Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe beantragt. Aufgrund der
Beweisaufnahme sei davon auszugehen, dass sich der Angeklagte des Mordes an
dem holländischen Widerstandskämpfer Dijkema schuldig gemacht habe, hatte
die Staatsanwaltschaft erklärt.
Der Angeklagte, damals Angehöriger des Sicherheitsdienstes der Nazis im
niederländischen Delfzijl, habe zumindest die Erschießung mit ermöglicht
und sich damit zum Mittäter eines Mordes gemacht. Zudem weise die Tat
Merkmale der Heimtücke auf, erklärte die Staatsanwaltschaft.
## Im Ruhrgebiet aufgespürt
Frühere Ermittlungen gegen Bruins wegen Totschlags waren 1978 wegen
Verjährung eingestellt worden. Bereits 1949 war Bruins von einem
niederländischen Sondergerichtshof wegen drei Erschießungen zum Tode
verurteilt worden. Später wurde das Urteil in lebenslange Freiheitsstrafe
umgewandelt.
Nachdem Bruins jahrzehntelang unbehelligt am südöstlichen Rand des
Ruhrgebiets lebte, spürte ihn der Nazi-Jäger Simon Wiesenthal dort 1978 in
der sauerländischen Kleinstadt Breckerfeld auf. Seinen Namen hatte er
geändert. Das Oberlandesgericht Hamm lehnte seine Auslieferung an die
Niederlande seinerzeit ab, weil er seit 1943 Deutscher sei - Grundlage für
den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft während der deutschen Besatzung
der Niederlande war ein Erlass Adolf Hitlers.
Das Landgericht Hagen verurteilte Bruins jedoch 1980 wegen Beihilfe zum
Mord an zwei jüdischen Brüdern im April 1945 - ebenfalls in Delfzijl - zu
sieben Jahren Gefängnis, von denen er fünf verbüßte. Das
Ermittlungsverfahren wegen des Todes von Aldert Klaas Dijkema wurde
eingestellt, weil die Anklage lediglich auf Totschlag lautete, der jedoch
bereits verjährt war. Nun wurde neu verhandelt, weil die Staatsanwaltschaft
inzwischen von Mord ausging, der nicht verjährt.
8 Jan 2014
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