| # taz.de -- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Asmae muss schwimmen gehen | |
| > Eine 13-jährige Muslimin scheitert vor Gericht mit dem Versuch, sich vom | |
| > Schwimmunterricht befreien zu lassen. Ein Ganzkörperanzug sei zumutbar. | |
| Bild: Asmae A. nahm mit einem schwarzem Kopftuch bekleidet an der Verhandlung t… | |
| LEIPZIG taz | Muslimische Mädchen können sich in Deutschland nicht mehr aus | |
| religiösen Gründen vom Schwimmunterricht ihrer Schule befreien lassen. Mit | |
| diesem Grundsatzurteil änderte das Bundesverwaltungsgericht seine bisherige | |
| Rechtsprechung aus dem Jahr 1993. Damals gab es allerdings noch keine | |
| korankonformen Badeanzüge, sogenannte Burkinis. | |
| Geklagt hatte die heute 13-jährige Asmae A. aus Frankfurt am Main, die ein | |
| Kopftuch trägt. Sie nimmt seit zwei Jahren nicht mehr am Schwimmunterricht | |
| ihrer Schule teil. Die Kleidervorschriften des Koran verböten ihr, sich den | |
| KlassenkameradInnen im Badenanzug zu zeigen, lautete ihre Begründung. | |
| Sie berief sich dabei auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von | |
| 1993, das eine Befreiung vom Schwimmunterricht vorsieht, wenn der Konflikt | |
| zwischen Religionsfreiheit und schulischem Erziehungsauftrag unlösbar ist. | |
| A.s Frankfurter Gymnasium und die hessischen Verwaltungsgerichte | |
| akzeptierten das alte Urteil aber nicht. Sie verwiesen darauf, dass es | |
| jetzt Burkinis aus Elastan gebe, die den Körper, Arme, Beine und Haare | |
| bedecken, aber beim Schwimmen kaum behindern. So sei dem Mädchen der | |
| Schwimmunterricht zumutbar. | |
| ## Burkini unzumutbar | |
| Doch Asmae A., Tochter von marokkanischen Eltern, ging in die Revision. Ihr | |
| Anwalt Klaus Meissner argumentierte, dass das Tragen eines Burkini | |
| unzumutbar sei. „Damit wird das Mädchen stigmatisiert und ausgegrenzt“, | |
| sagte er. Außerdem sei es Asmae aus religiösen Gründen auch nicht möglich, | |
| leicht bekleidete Jungs anzuschauen. Solange die Schule den | |
| Schwimmunterricht nicht nach Geschlechtern getrennt anbiete, müsse Asmae | |
| daher von den gemeinsamen Schwimmstunden ihres Gymnasiums befreit werden, | |
| argumentierte der Anwalt. | |
| Damit hatte Meissner beim Bundesverwaltungsgericht jedoch keinen Erfolg. | |
| Die Richter hielten das Tragen eines Burkini für zumutbar. „Wer eine | |
| zumutbare Ausweichmöglichkeit ausschlägt, hat keinen Anspruch auf Befreiung | |
| vom Schwimmunterricht“, erklärte der Vorsitzende Richter Werner Neumann zur | |
| Begründung. | |
| Den Anblick leichtbekleideter junger Männer könne man im Sommer, aber auch | |
| in der Werbung „in unserem Kulturkreis“ kaum vermeiden, sagte Neumann | |
| weiter. „Religiöse Tabuisierungsvorstellungen können sich deshalb auch in | |
| der Schule nicht durchsetzen“, erklärte Richter Neumann. | |
| ## Schule muss nicht koedukativ sein | |
| Rechtsanwalt Klaus Meissner zeigte sich mit der Entscheidung unzufrieden. „ | |
| Die Koedukation gehört nicht zum Kernbereich des staatlichen | |
| Bildungsauftrags, da hätte die Religionsfreiheit eigentlich Vorrang haben | |
| müssen.“ | |
| Erst im Januar hatten die Richter des Bundesverwaltungsgerichts den Bau | |
| eines neuen Jungengymnasiums in Brandenburg akzeptiert. In der Verhandlung | |
| stellten die Richter jedoch klar. „Zwar muss Schule nicht koedukativ sein. | |
| Aber wenn sich der Schulträger für koedukativen Unterricht entschieden hat, | |
| kann nicht eine einzelne Schülerin erzwingen, dass getrennt unterrichtet | |
| wird.“ | |
| Asmae A. nahm mit einem schwarzem Kopftuch bekleidet an der Verhandlung | |
| teil. Nach ihrer Niederlage sagte die Schülerin, sie akzeptiere das Urteil, | |
| allerdings werde sie auch weiterhin nicht am Schwimmunterricht teilnehmen. | |
| „Die können mich nicht dazu zwingen.“ (Az.: 6 C 25.12) | |
| 11 Sep 2013 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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