# taz.de -- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Asmae muss schwimmen gehen | |
> Eine 13-jährige Muslimin scheitert vor Gericht mit dem Versuch, sich vom | |
> Schwimmunterricht befreien zu lassen. Ein Ganzkörperanzug sei zumutbar. | |
Bild: Asmae A. nahm mit einem schwarzem Kopftuch bekleidet an der Verhandlung t… | |
LEIPZIG taz | Muslimische Mädchen können sich in Deutschland nicht mehr aus | |
religiösen Gründen vom Schwimmunterricht ihrer Schule befreien lassen. Mit | |
diesem Grundsatzurteil änderte das Bundesverwaltungsgericht seine bisherige | |
Rechtsprechung aus dem Jahr 1993. Damals gab es allerdings noch keine | |
korankonformen Badeanzüge, sogenannte Burkinis. | |
Geklagt hatte die heute 13-jährige Asmae A. aus Frankfurt am Main, die ein | |
Kopftuch trägt. Sie nimmt seit zwei Jahren nicht mehr am Schwimmunterricht | |
ihrer Schule teil. Die Kleidervorschriften des Koran verböten ihr, sich den | |
KlassenkameradInnen im Badenanzug zu zeigen, lautete ihre Begründung. | |
Sie berief sich dabei auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von | |
1993, das eine Befreiung vom Schwimmunterricht vorsieht, wenn der Konflikt | |
zwischen Religionsfreiheit und schulischem Erziehungsauftrag unlösbar ist. | |
A.s Frankfurter Gymnasium und die hessischen Verwaltungsgerichte | |
akzeptierten das alte Urteil aber nicht. Sie verwiesen darauf, dass es | |
jetzt Burkinis aus Elastan gebe, die den Körper, Arme, Beine und Haare | |
bedecken, aber beim Schwimmen kaum behindern. So sei dem Mädchen der | |
Schwimmunterricht zumutbar. | |
## Burkini unzumutbar | |
Doch Asmae A., Tochter von marokkanischen Eltern, ging in die Revision. Ihr | |
Anwalt Klaus Meissner argumentierte, dass das Tragen eines Burkini | |
unzumutbar sei. „Damit wird das Mädchen stigmatisiert und ausgegrenzt“, | |
sagte er. Außerdem sei es Asmae aus religiösen Gründen auch nicht möglich, | |
leicht bekleidete Jungs anzuschauen. Solange die Schule den | |
Schwimmunterricht nicht nach Geschlechtern getrennt anbiete, müsse Asmae | |
daher von den gemeinsamen Schwimmstunden ihres Gymnasiums befreit werden, | |
argumentierte der Anwalt. | |
Damit hatte Meissner beim Bundesverwaltungsgericht jedoch keinen Erfolg. | |
Die Richter hielten das Tragen eines Burkini für zumutbar. „Wer eine | |
zumutbare Ausweichmöglichkeit ausschlägt, hat keinen Anspruch auf Befreiung | |
vom Schwimmunterricht“, erklärte der Vorsitzende Richter Werner Neumann zur | |
Begründung. | |
Den Anblick leichtbekleideter junger Männer könne man im Sommer, aber auch | |
in der Werbung „in unserem Kulturkreis“ kaum vermeiden, sagte Neumann | |
weiter. „Religiöse Tabuisierungsvorstellungen können sich deshalb auch in | |
der Schule nicht durchsetzen“, erklärte Richter Neumann. | |
## Schule muss nicht koedukativ sein | |
Rechtsanwalt Klaus Meissner zeigte sich mit der Entscheidung unzufrieden. „ | |
Die Koedukation gehört nicht zum Kernbereich des staatlichen | |
Bildungsauftrags, da hätte die Religionsfreiheit eigentlich Vorrang haben | |
müssen.“ | |
Erst im Januar hatten die Richter des Bundesverwaltungsgerichts den Bau | |
eines neuen Jungengymnasiums in Brandenburg akzeptiert. In der Verhandlung | |
stellten die Richter jedoch klar. „Zwar muss Schule nicht koedukativ sein. | |
Aber wenn sich der Schulträger für koedukativen Unterricht entschieden hat, | |
kann nicht eine einzelne Schülerin erzwingen, dass getrennt unterrichtet | |
wird.“ | |
Asmae A. nahm mit einem schwarzem Kopftuch bekleidet an der Verhandlung | |
teil. Nach ihrer Niederlage sagte die Schülerin, sie akzeptiere das Urteil, | |
allerdings werde sie auch weiterhin nicht am Schwimmunterricht teilnehmen. | |
„Die können mich nicht dazu zwingen.“ (Az.: 6 C 25.12) | |
11 Sep 2013 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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