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# taz.de -- Urteil zu Schwimmunterricht: Burkini ist zumutbar
> Ein muslimisches Mädchen muss am Schwimmunterricht mit Jungen teilnehmen.
> Das Tragen eines Burkinis sei zumutbar, urteilte das Verwaltungsgericht
> Kassel.
Bild: Staatlicher Erziehungsauftrag: Diese Mädchen schwimmen nicht im Burkini …
KASSEL epd | Muslimischen Schülerinnen kann im Schwimmunterricht das Tragen
eines Ganzkörper-Badeanzugs (Burkini) zugemutet werden. Eine Befreiung vom
Unterricht ist dann nicht möglich, urteilte am Freitag der Hessische
Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Das Grundrecht auf Religionsfreiheit
müsse hier teilweise zurücktreten, entschieden die Richter. Sie ließen
Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. (AZ: 7 A 1590/12)
In dem Rechtsstreit hatte sich eine heute zwölfjährige muslimische
Schülerin 2011 geweigert, zusammen mit Jungen am Schwimmunterricht
teilzunehmen. Das aus Marokko stammende Mädchen besuchte ein Gymnasium in
Frankfurt am Main. Es begründete die Weigerung mit seiner im Grundgesetz
geschützten Religionsfreiheit. Die Bekleidungsvorschriften im Koran würden
einen gemeinsamen Schwimmunterricht mit Jungen nicht erlauben.
Auch das Tragen eines Ganzkörperbadeanzugs, den Burkini, den einige
muslimische Mädchen beim Schwimmen tragen, komme für sie nicht infrage. Ihr
Religionsverständnis verbiete es, Jungen in Badehosen und mit nacktem
Oberkörper ansehen zu müssen. Außerdem könne es im Bad zu unbeabsichtigten
Berührungen kommen, argumentierte das Mädchen.
Das Land Hessen verwies auf den im Grundgesetz verankerten staatlichen
Erziehungsauftrag. Die Schülerin könne sich zwar auf ihre Religionsfreiheit
und die Eltern auf ihr Erziehungsrecht berufen, mit dem Tragen des Burkinis
werde den religiösen Belangen indes ausreichend Rechnung getragen.
## Religionsfreiheit muss teilweise zurücktreten
Schule finde nun mal nicht im isolierten Raum statt, hieß es. Auch im
normalen Alltag müsse die Schülerin mal leichter bekleidete Menschen
ertragen. Außerdem würden auch andere muslimische Mädchen am Gymnasium
einen Burkini tragen.
Das Gericht gab dem Land recht. Die Religionsfreiheit müsse hier teilweise
zurücktreten. Die Eltern und die Schülerin hätten sich Deutschland als
Lebensmittelpunkt ausgesucht. Da sei es hinzunehmen, dass die Schülerin im
Schwimmunterricht auch nackte Oberkörper von Jungen sieht.
Das Bundesverfassungsgericht habe zudem in mehreren Entscheidungen
klargestellt, dass der staatliche Erziehungsauftrag dem Vermitteln von
sozialer Kompetenz im Umgang mit Andersdenkenden dient. Dem dürfe sich auch
die Schülerin nicht entziehen.
28 Sep 2012
## TAGS
Schwerpunkt Flucht
Burkini
Bundesverwaltungsgericht
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