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# taz.de -- Kommentar Schwimmpflicht: Es geht ums Prinzip
> Wenn Kinder nachweislich schwimmen können, hat der Staat seine Pflicht
> getan.
Bild: Staatlicher Erziehungsauftrag: Diese Mädchen schwimmen nicht im Burkini …
Bei der Bremer Klage gegen die Pflicht zum Schwimmunterricht geht es um
alles Mögliche – nur nicht um das Wohl des Kindes. Die Eltern wollen ein
Grundsatzurteil erzwingen, obwohl ihre jüngste Tochter davon nicht mehr
betroffen sein wird. Der hätten sie einen besseren Dienst erwiesen, wenn
sie ihr ein Attest besorgt hätten, das ihre offenkundigen Probleme mit dem
Schwimmen belegt.
Aber auch die Schule und die Stadt schalten unnötig auf stur: Für zwei
ausstehende Schwimmstunden ließe sich eine geräuschlose Lösung finden,
ginge es nicht ums Prinzip. Auf das Verhängen von Bußgeldern könnte die
Stadt auch verzichten, nachdem sie juristisch auf ganzer Linie gewonnen
hat.
Und ist das eigentliche Anliegen gerechtfertigt? Die islamischen
Bekleidungsvorschriften dienen dazu, die Reize einer Frau vor gierigen
Männerblicken zu verbergen. Dass Achtjährige keine solchen Reize haben,
dürfte klar sein. Die diskutable Frage ist, ab wann das der Fall ist. Die
unter Muslimen am weitesten verbreitete Ansicht ist: mit Einsetzen der
ersten Periode. Daran könnte auch der Staat sich grob halten.
Und wie weit reicht seine Fürsorgepflicht? Wenn muslimische Eltern
nachweisen können, dass ihre Töchter schwimmen können, wäre ihr genüge
getan. Alternative: Nach Geschlechtern getrennter Schwimmunterricht. Der
würde auch manchem Nicht-muslimischen Mädchen gut tun.
2 Jul 2012
## AUTOREN
Jan Kahlcke
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