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# taz.de -- Islamische Kleidungsvorschriften: Mädchen soll nicht schwimmen
> Eine muslimische Familie aus Bremen klagt bisher erfolgslos gegen
> gemischten Schwimmunterricht für ihre Tochter. Nun soll das
> Bundesverfassungsgericht darüber urteilen.
Bild: Ab welchem Alter darf auf den Schwimmunterricht verzichtet werden?
HAMBURG taz | Eine muslimische Familie aus Bremen will vor das
Bundesverfassungsgericht ziehen, um eine Befreiung ihrer Tochter vom
schulischen Schwimmunterricht durchzusetzen.
Das Oberverwaltungsgericht Bremen (OVG) hat am 13. Juni entschieden, dass
Schülerinnen muslimischen Glaubens grundsätzlich am Schwimmunterricht
teilnehmen müssen. Die Familie war mit ihrem Antrag auf einstweilige
Anordnung gescheitert.
Die Eltern der Neunjährigen argumentieren, nach ihrer Auslegung des Korans
würden die islamischen Kleidungsvorschriften bereits ab einem Alter von
achteinhalb Jahren gelten. Somit wäre zwar die Teilnahme am Sportunterricht
in weiter Kleidung, nicht aber am gemischten Schwimmunterricht erlaubt.
Das OVG ist der Auffassung, erst nach Einsetzen der Pubertät, nach
Vollendung des zwölften Lebensjahres, hätten muslimische Schülerinnen einen
Anspruch, vom Schwimmunterricht befreit zu werden. Anwalt Matthias
Westerholt reicht jetzt Verfassungsbeschwerde ein.
2 Jul 2012
## AUTOREN
Yasmina Sayhi
## TAGS
Kanzlerkandidatur
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