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# taz.de -- Unterricht für Zeugen Jehovas: Schwarze Magie für alle
> Schlechte Nachrichten für die Zeugen: Ihre Kinder müssen sich die
> Preußler-Verfilmung „Krabat“ im Schulunterricht anschauen.
Bild: Dieser furchterregende Anblick bleibt auch Tim T. nicht erspart: Szenenbi…
LEIPZIG taz | Auch auf die religiösen Besonderheiten der Zeugen Jehovas
müssen Schulen nur „ausnahmsweise“ Rücksicht nehmen. In einer zweiten
Entscheidung lehnte es das Bundesverwaltungsgericht ab, einen Schüler vom
Unterricht zu befreien, wenn sich dieser mit „Spiritismus“ und “schwarzer
Magie“ beschäftigt.
Konkret ging es um einen Fall in Bocholt. Tim T. besuchte die 7. Klasse
eines Gymnasiums, als dort das Jugendbuch „Krabat“ von Otfried Preußler
behandelt wurde. Im Buch wird ein Waisenjunge zum Zauberlehrling, sagt sich
dann aber von der dunklen Magie los. Als die Klasse gemeinsam die
Verfilmung des Buches anschaute, weigerte sich Tim T. teilzunehmen.
Seine Eltern, Zeugen Jehovas, argumentierten, dass der Film Szenen von
„schwarzer Magie“ enthalte. Diese anzuschauen sei für Jehovas Zeugen
genauso verboten wie die Teilnahme an derartigen Praktiken. Beim
Oberverwaltungsgericht Münster hatten Tim T. und seine Eltern Erfolg. Hier
liege ein unauflösbarer Gewissenskonflikt vor, der Junge hätte von der
Filmvorführung befreit werden müssen.
Gegen diese Entscheidung war das Land Nordrhein-Westfalen in Revision
gegangen. Ein Vertreter des Schulministeriums erklärte: „Es kann nicht
sein, dass man Unterrichtsinhalte einfach abwählen kann.“ Er betonte, dass
die Schule einen Integrationsauftrag habe, der Unterricht könne sich nicht
auf den „kleinsten gemeinsamen Nenner“ beschränken.
Elternanwalt Armin Pikl entgegnete, die Schule habe auch einen
Toleranzauftrag gegenüber Minderheiten. Die Zeugen Jehovas seien auch
tolerant, sie akzeptierten die Schulpflicht, den Sexualunterricht und die
Vermittlung der Evolutionstheorie, auch wenn sie andere Vorstellungen
hätten. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte im konkreten Fall dennoch einen
Anspruch auf Befreiung ab.
Eine Entscheidung müsse „verallgemeinerungsfähig“ sein, erklärte der
Vorsitzende Richter Werner Neumann, sonst würde der gemeinsame
Bildungsauftrag unterlaufen.
Im Fall des „Krabat“-Films sei das religiöse Erziehungsrecht der Eltern nur
leicht eingeschränkt worden. Weder habe die Schule „schwarze Magie“
praktiziert noch habe sie dafür geworben. Deshalb habe der staatliche
Erziehungsauftrag hier Vorrang. (Az.: 6 C 12.12)
12 Sep 2013
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Religion
Schule
Unterricht
Zeugen Jehovas
Preußler
Otfried Preußler
Burkini
Burkini
Bundesverwaltungsgericht
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