| # taz.de -- Unterricht für Zeugen Jehovas: Schwarze Magie für alle | |
| > Schlechte Nachrichten für die Zeugen: Ihre Kinder müssen sich die | |
| > Preußler-Verfilmung „Krabat“ im Schulunterricht anschauen. | |
| Bild: Dieser furchterregende Anblick bleibt auch Tim T. nicht erspart: Szenenbi… | |
| LEIPZIG taz | Auch auf die religiösen Besonderheiten der Zeugen Jehovas | |
| müssen Schulen nur „ausnahmsweise“ Rücksicht nehmen. In einer zweiten | |
| Entscheidung lehnte es das Bundesverwaltungsgericht ab, einen Schüler vom | |
| Unterricht zu befreien, wenn sich dieser mit „Spiritismus“ und “schwarzer | |
| Magie“ beschäftigt. | |
| Konkret ging es um einen Fall in Bocholt. Tim T. besuchte die 7. Klasse | |
| eines Gymnasiums, als dort das Jugendbuch „Krabat“ von Otfried Preußler | |
| behandelt wurde. Im Buch wird ein Waisenjunge zum Zauberlehrling, sagt sich | |
| dann aber von der dunklen Magie los. Als die Klasse gemeinsam die | |
| Verfilmung des Buches anschaute, weigerte sich Tim T. teilzunehmen. | |
| Seine Eltern, Zeugen Jehovas, argumentierten, dass der Film Szenen von | |
| „schwarzer Magie“ enthalte. Diese anzuschauen sei für Jehovas Zeugen | |
| genauso verboten wie die Teilnahme an derartigen Praktiken. Beim | |
| Oberverwaltungsgericht Münster hatten Tim T. und seine Eltern Erfolg. Hier | |
| liege ein unauflösbarer Gewissenskonflikt vor, der Junge hätte von der | |
| Filmvorführung befreit werden müssen. | |
| Gegen diese Entscheidung war das Land Nordrhein-Westfalen in Revision | |
| gegangen. Ein Vertreter des Schulministeriums erklärte: „Es kann nicht | |
| sein, dass man Unterrichtsinhalte einfach abwählen kann.“ Er betonte, dass | |
| die Schule einen Integrationsauftrag habe, der Unterricht könne sich nicht | |
| auf den „kleinsten gemeinsamen Nenner“ beschränken. | |
| Elternanwalt Armin Pikl entgegnete, die Schule habe auch einen | |
| Toleranzauftrag gegenüber Minderheiten. Die Zeugen Jehovas seien auch | |
| tolerant, sie akzeptierten die Schulpflicht, den Sexualunterricht und die | |
| Vermittlung der Evolutionstheorie, auch wenn sie andere Vorstellungen | |
| hätten. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte im konkreten Fall dennoch einen | |
| Anspruch auf Befreiung ab. | |
| Eine Entscheidung müsse „verallgemeinerungsfähig“ sein, erklärte der | |
| Vorsitzende Richter Werner Neumann, sonst würde der gemeinsame | |
| Bildungsauftrag unterlaufen. | |
| Im Fall des „Krabat“-Films sei das religiöse Erziehungsrecht der Eltern nur | |
| leicht eingeschränkt worden. Weder habe die Schule „schwarze Magie“ | |
| praktiziert noch habe sie dafür geworben. Deshalb habe der staatliche | |
| Erziehungsauftrag hier Vorrang. (Az.: 6 C 12.12) | |
| 12 Sep 2013 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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