# taz.de -- Unterricht für Zeugen Jehovas: Schwarze Magie für alle | |
> Schlechte Nachrichten für die Zeugen: Ihre Kinder müssen sich die | |
> Preußler-Verfilmung „Krabat“ im Schulunterricht anschauen. | |
Bild: Dieser furchterregende Anblick bleibt auch Tim T. nicht erspart: Szenenbi… | |
LEIPZIG taz | Auch auf die religiösen Besonderheiten der Zeugen Jehovas | |
müssen Schulen nur „ausnahmsweise“ Rücksicht nehmen. In einer zweiten | |
Entscheidung lehnte es das Bundesverwaltungsgericht ab, einen Schüler vom | |
Unterricht zu befreien, wenn sich dieser mit „Spiritismus“ und “schwarzer | |
Magie“ beschäftigt. | |
Konkret ging es um einen Fall in Bocholt. Tim T. besuchte die 7. Klasse | |
eines Gymnasiums, als dort das Jugendbuch „Krabat“ von Otfried Preußler | |
behandelt wurde. Im Buch wird ein Waisenjunge zum Zauberlehrling, sagt sich | |
dann aber von der dunklen Magie los. Als die Klasse gemeinsam die | |
Verfilmung des Buches anschaute, weigerte sich Tim T. teilzunehmen. | |
Seine Eltern, Zeugen Jehovas, argumentierten, dass der Film Szenen von | |
„schwarzer Magie“ enthalte. Diese anzuschauen sei für Jehovas Zeugen | |
genauso verboten wie die Teilnahme an derartigen Praktiken. Beim | |
Oberverwaltungsgericht Münster hatten Tim T. und seine Eltern Erfolg. Hier | |
liege ein unauflösbarer Gewissenskonflikt vor, der Junge hätte von der | |
Filmvorführung befreit werden müssen. | |
Gegen diese Entscheidung war das Land Nordrhein-Westfalen in Revision | |
gegangen. Ein Vertreter des Schulministeriums erklärte: „Es kann nicht | |
sein, dass man Unterrichtsinhalte einfach abwählen kann.“ Er betonte, dass | |
die Schule einen Integrationsauftrag habe, der Unterricht könne sich nicht | |
auf den „kleinsten gemeinsamen Nenner“ beschränken. | |
Elternanwalt Armin Pikl entgegnete, die Schule habe auch einen | |
Toleranzauftrag gegenüber Minderheiten. Die Zeugen Jehovas seien auch | |
tolerant, sie akzeptierten die Schulpflicht, den Sexualunterricht und die | |
Vermittlung der Evolutionstheorie, auch wenn sie andere Vorstellungen | |
hätten. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte im konkreten Fall dennoch einen | |
Anspruch auf Befreiung ab. | |
Eine Entscheidung müsse „verallgemeinerungsfähig“ sein, erklärte der | |
Vorsitzende Richter Werner Neumann, sonst würde der gemeinsame | |
Bildungsauftrag unterlaufen. | |
Im Fall des „Krabat“-Films sei das religiöse Erziehungsrecht der Eltern nur | |
leicht eingeschränkt worden. Weder habe die Schule „schwarze Magie“ | |
praktiziert noch habe sie dafür geworben. Deshalb habe der staatliche | |
Erziehungsauftrag hier Vorrang. (Az.: 6 C 12.12) | |
12 Sep 2013 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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