# taz.de -- Justizministerkonferenz in Berlin: Keine Polizeifahndung auf Facebo… | |
> Die Justizminister wollen die Unterbringung psychisch kranker Straftäter | |
> reformieren. Abgelehnt wurde ein Vorschlag zur Funkzellenabfrage. | |
Bild: Sieht fast aus wie ein Fahndungsfoto, ist aber ein Porträt von Mark Zuck… | |
BERLIN taz | Die Polizei soll künftig verstärkt im Internet fahnden dürfen | |
– nicht aber bei Facebook oder in anderen sozialen Netzwerken. Das | |
beschloss an diesem Donnerstag die Justizministerkonferenz in Berlin. | |
Öffentliche Fahndungsaufrufe sollen nur auf staatlichen Internetseiten | |
möglich sein. | |
Öffentliche Fahndungsaufrufe sind bei „Straftaten von erheblicher | |
Bedeutung“ schon lange gesetzlich erlaubt. Üblich waren bisher Steckbriefe | |
und Fahndungsaufrufe in Zeitungen sowie in Rundfunk- und Fernsehsendern. | |
Theoretisch kann auf dieser gesetzlichen Grundlage auch das Internet | |
genutzt werden, eine Verwaltungsvorschrift besagt jedoch: „Private | |
Internetanbieter sollen grundsätzlich nicht eingeschaltet werden.“ | |
Künftig sollen Fahndungsaufrufe zwar verstärkt auf Behördenseiten | |
verbreitet werden, nicht aber auf Facebook. „Wir müssen sicherstellen, dass | |
die Fahndung sofort beendet wird, wenn die Person gefunden wurde“, sagte | |
Uta-Maria Kuder (CDU), die Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern. | |
Dies wäre bei Facebook nicht gewährleistet. Die restriktive | |
Verwaltungsvorschrift solle aber immerhin gelockert werden. Ein | |
Modellversuch in Hessen habe gute Ergebnisse gebracht. | |
Die Justizminister wollen außerdem auf den Fall Mollath reagieren und die | |
Unterbringung psychisch kranker Straftäter reformieren. „Es ist bedenklich, | |
wenn einem schuldunfähigen Täter für die gleiche Tat viel länger die | |
Freiheit entzogen werden kann als einem schuldfähigen Täter“, sagte die | |
saarländische Ministerin Anke Rehlinger (SPD). | |
## Vier Ansatzpunkte | |
Diskutiert werden sollen vier Ansatzpunkte: Die Unterbringung in der | |
Psychiatrie könnte auf schwere Anlasstaten beschränkt und auch zeitlich | |
befristet werden. Außerdem könnte die Fortdauer der Unterbringung häufiger | |
und auch von externen Gutachtern überprüft werden. Zuständig für eine | |
gesetzliche Reform ist der Bund. | |
Der schleswig-holsteinische Vorstoß zur Neuformulierung des | |
Mord-Paragraphen im Strafgesetzbuch, wurde von der Justizministerkonferenz | |
nur „zur Kenntnis“ genommen. Die Kieler Ministerin Anke Spoorendonk (SSW) | |
will die aus der NS-Zeit stammende Formulierung „Mörder ist, wer …“ durch | |
eine bloße Beschreibung der Tat ersetzen, weil es „keine geborenen Mörder“ | |
gebe. | |
Abgelehnt wurde ein Vorschlag, bei der Funkzellenabfrage die | |
Benachrichtigung der Betroffenen zu verbessern. Die gegenwärtige Regelung, | |
die in der Regel keine Benachrichtigung vorsieht, sei „ausreichend“. Ein | |
Vorschlag aus Sachsen, die polizeiliche Nutzung von Handydaten | |
einzuschränken, wurde gar nicht diskutiert. | |
14 Nov 2013 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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