Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Justizministerkonferenz in Berlin: Keine Polizeifahndung auf Facebo…
> Die Justizminister wollen die Unterbringung psychisch kranker Straftäter
> reformieren. Abgelehnt wurde ein Vorschlag zur Funkzellenabfrage.
Bild: Sieht fast aus wie ein Fahndungsfoto, ist aber ein Porträt von Mark Zuck…
BERLIN taz | Die Polizei soll künftig verstärkt im Internet fahnden dürfen
– nicht aber bei Facebook oder in anderen sozialen Netzwerken. Das
beschloss an diesem Donnerstag die Justizministerkonferenz in Berlin.
Öffentliche Fahndungsaufrufe sollen nur auf staatlichen Internetseiten
möglich sein.
Öffentliche Fahndungsaufrufe sind bei „Straftaten von erheblicher
Bedeutung“ schon lange gesetzlich erlaubt. Üblich waren bisher Steckbriefe
und Fahndungsaufrufe in Zeitungen sowie in Rundfunk- und Fernsehsendern.
Theoretisch kann auf dieser gesetzlichen Grundlage auch das Internet
genutzt werden, eine Verwaltungsvorschrift besagt jedoch: „Private
Internetanbieter sollen grundsätzlich nicht eingeschaltet werden.“
Künftig sollen Fahndungsaufrufe zwar verstärkt auf Behördenseiten
verbreitet werden, nicht aber auf Facebook. „Wir müssen sicherstellen, dass
die Fahndung sofort beendet wird, wenn die Person gefunden wurde“, sagte
Uta-Maria Kuder (CDU), die Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern.
Dies wäre bei Facebook nicht gewährleistet. Die restriktive
Verwaltungsvorschrift solle aber immerhin gelockert werden. Ein
Modellversuch in Hessen habe gute Ergebnisse gebracht.
Die Justizminister wollen außerdem auf den Fall Mollath reagieren und die
Unterbringung psychisch kranker Straftäter reformieren. „Es ist bedenklich,
wenn einem schuldunfähigen Täter für die gleiche Tat viel länger die
Freiheit entzogen werden kann als einem schuldfähigen Täter“, sagte die
saarländische Ministerin Anke Rehlinger (SPD).
## Vier Ansatzpunkte
Diskutiert werden sollen vier Ansatzpunkte: Die Unterbringung in der
Psychiatrie könnte auf schwere Anlasstaten beschränkt und auch zeitlich
befristet werden. Außerdem könnte die Fortdauer der Unterbringung häufiger
und auch von externen Gutachtern überprüft werden. Zuständig für eine
gesetzliche Reform ist der Bund.
Der schleswig-holsteinische Vorstoß zur Neuformulierung des
Mord-Paragraphen im Strafgesetzbuch, wurde von der Justizministerkonferenz
nur „zur Kenntnis“ genommen. Die Kieler Ministerin Anke Spoorendonk (SSW)
will die aus der NS-Zeit stammende Formulierung „Mörder ist, wer …“ durch
eine bloße Beschreibung der Tat ersetzen, weil es „keine geborenen Mörder“
gebe.
Abgelehnt wurde ein Vorschlag, bei der Funkzellenabfrage die
Benachrichtigung der Betroffenen zu verbessern. Die gegenwärtige Regelung,
die in der Regel keine Benachrichtigung vorsieht, sei „ausreichend“. Ein
Vorschlag aus Sachsen, die polizeiliche Nutzung von Handydaten
einzuschränken, wurde gar nicht diskutiert.
14 Nov 2013
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Justizministerkonferenz
Fahndung
Reform
Internet
Justiz
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Meta
Pädophilie
Vorratsdatenspeicherung
Leutheusser-Schnarrenberger
## ARTIKEL ZUM THEMA
Bevorstehende Innenministerkonferenz: Hamburg will die Facebook-Fahndung
Bis jetzt ist Facebook nur vereinzelt eine Fahndungshilfe. Nun will
Hamburgs Innensenator Neumann dafür werben, das soziale Netzwerk für
Ermittlungszwecke zu nutzen.
Computermodell gegen Kindesmissbrauch: „Sweetie“ überführt Tausende
Es ist zehn Jahre alt, süß, unschuldig und ein Weltstar. Das
Phantom-Mädchen Sweetie lockte viele Pädophile an. Aber ob sie je vor einen
Richter kommen, ist fraglich.
Schwarz-rote Pläne zu Datenspeicherung: Die Antwort ist Massenüberwachung
So weit geht die Empörung über die Ausspähung durch den NSA dann doch
nicht. CDU/CSU und SPD halten an der Vorratsdatenspeicherung fest.
Leutheusser-Schnarrenberger und FDP: Die Anschlussverwendung
Die FDP-Minister scheiden schleichend aus dem Amt. Nur für die
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger bedeutet das Ende einen
Neuanfang.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.