Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Bayerns Justizminister zum Kunstfund: Ausstellung und eigenes Gesetz
> Der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) will einen Teil der
> Werke von Gurlitt öffentlich ausstellen. Außerdem schlägt er eine
> Gesetzesänderung vor.
Bild: Teil des Kunstschatzes von München: Max Liebermanns „Reiter am Strand�…
MÜNCHEN afp/dpa | Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) hat
vorgeschlagen, im Zuge einer „gütlichen Einigung“ einen Teil der Werke im
Besitz des Kunsthändlersohnes Cornelius Gurlitt öffentlich auszustellen.
„Man könnte zum Beispiel - jedenfalls für einen Teil der Bilder - an etwas
im Sinne einer Stiftungslösung denken, mit der Kunstwerke, die
offensichtlich von größtem kunsthistorischem Interesse sind, auch der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden könnten“, sagte Bausback der
[1][Welt am Sonntag].
In einer gütlichen Einigung könnte „viel in den Blick genommen werden“,
auch die Berücksichtigung berechtigter Rückgabeforderungen oder die Frage,
wie die Bilder nach Abschluss des Verfahrens sicher verwahrt werden können.
„Es wäre doch gut, wenn man eine Lösung fände, mit der alle Beteiligten
leben können“, sagte Bausback. „Den Dialog sollte man in Ruhe zwischen den
Beteiligten führen." Für die Ausgestaltung dieser Stiftung gebe es
„unterschiedliche vorstellbare Modelle“.
Die Kritik an der Rückgabe kann Bausback nachvollziehen: „Ich habe
natürlich vollstes Verständnis für die Besorgnis des Zentralrats der Juden
mit Blick auf mögliche Ansprüche von Menschen, denen ihr Eigentum im
Zusammenhang mit Flucht und Verfolgung durch die nationalsozialistische
Terrorherrschaft entzogen wurde“, sagte der CSU-Politiker. „Ich sehe auch
deshalb meine Aufgabe darin, auf eine einvernehmliche Lösung
hinzuarbeiten.“
Gleichzeitig betonte Bausback, dass eine gütliche Einigung nicht vor
weiteren Ermittlungen schützen könne: „Das Ermittlungsverfahren muss davon
natürlich getrennt werden. Ein 'Kuhhandel', Strafffreiheit gegen Bilder,
ist in einem Rechtsstaat nicht darstellbar. Das eine hat mit dem anderen
nichts zu tun“.
## Lex Gurlitt
Außerdem strebt der Justizminister ein Gesetz an, nach dem Besitzer von
NS-Raubkunst nicht mehr in jedem Fall geltend machen können, dass
Herausgabeansprüche früherer Eigentümer nach deutschem Recht nach 30 Jahren
verjährt sind.
Er habe dafür einen Gesetzesvorschlag erarbeiten lassen, wonach jemand, der
beim Erwerb „bösgläubig“ war - also wusste, dass die Bilder oder andere
Gegenstände, die er kauft oder erbt, ihrem Eigentümer abhandengekommen sind
-, sich nicht auf Verjährung berufen kann, [2][sagte Bausback dem Spiegel].
Dies solle rückwirkend gelten, also auch für den Fall Gurlitt. „Es wäre f�…
mich schwer erträglich“, sagte Bausback zu dieser möglichen „Lex Gurlitt�…
"wenn man Rückgabeforderungen der Eigentümer nun entgegenhalten würde, dass
ihre Ansprüche verjährt sind".
23 Nov 2013
## LINKS
[1] http://www.welt.de/regionales/muenchen/article122172033/Bayerns-Justizminis…
[2] http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/muenchner-kunstfund-bayerischer-j…
## TAGS
Schwerpunkt Cornelius Gurlitt
Kunstfund
NS-Raubkunst
Bayern
München
NS-Raubkunst
Der Spiegel
Schwerpunkt Cornelius Gurlitt
NS-Raubkunst
Jewish Claims Conference
Hildebrand Gurlitt
Kunstfund
## ARTIKEL ZUM THEMA
Forschung zur NS-Raubkunst: Ein weißer Fleck in der Geschichte
NS-Rauborganisationen sind bisher zu wenig untersucht worden. 1.400 vom
„Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg“ konfiszierte Gemälde fehlen bis heute.
Kolumne Knapp überm Boulevard: Gurlitt, der gute Erbe
Der „Spiegel“ stellt Gurlitt als einsamen, entrückten Herrn dar, der aus
der Zeit gefallen ist. Das ist dem Thema NS-Kunstraub nicht angemessen.
Kunstfund in München: Gurlitt soll Werke zurückbekommen
Der Kunsthändlersohn Gurlitt soll rund 300 Bilder aus dem Münchner
Kunstfund zurückerhalten. Einem Medienbericht zufolge ist dies nicht der
erste Rückgabeversuch.
Kommentar Münchner Kunstfund: Die pure Heuchelei
Die bei Gurlitt sichergestellten Gemälde werden wohl nicht zurückgegeben
werden. Schuld daran könnten jahrelange Versäumnisse der deutschen Justiz
sein.
Münchener Kunstfund: Gurlitt-Task-Force eingerichtet
Sind die in der Wohnung des Kusthändlers Gurlitt beschlagnahmten Bilder
NS-Raubkunst? Juristen und Kunstexperten arbeiten an einer Klassifizierung.
Kunstmarkt im Nationalsozialismus: Glänzende Geschäfte
Der Fall Gurlitt zeigt: Der deutsche Kunstmarkt muss jetzt endlich
gesellschaftliche Verantwortung für die Raubzüge des „Dritten Reiches“
übernehmen.
Kunstfund in München: Gurlitt will kein Bild zurückgeben
Der Kunstsammler-Sohn äußert sich im „Spiegel“ erstmals öffentlich zu dem
Fund: Er will alles behalten. Die Bilder seien von seinem Vater rechtmäßig
erworben worden.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.