# taz.de -- Bayerns Justizminister zum Kunstfund: Ausstellung und eigenes Gesetz | |
> Der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) will einen Teil der | |
> Werke von Gurlitt öffentlich ausstellen. Außerdem schlägt er eine | |
> Gesetzesänderung vor. | |
Bild: Teil des Kunstschatzes von München: Max Liebermanns „Reiter am Strand�… | |
MÜNCHEN afp/dpa | Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) hat | |
vorgeschlagen, im Zuge einer „gütlichen Einigung“ einen Teil der Werke im | |
Besitz des Kunsthändlersohnes Cornelius Gurlitt öffentlich auszustellen. | |
„Man könnte zum Beispiel - jedenfalls für einen Teil der Bilder - an etwas | |
im Sinne einer Stiftungslösung denken, mit der Kunstwerke, die | |
offensichtlich von größtem kunsthistorischem Interesse sind, auch der | |
Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden könnten“, sagte Bausback der | |
[1][Welt am Sonntag]. | |
In einer gütlichen Einigung könnte „viel in den Blick genommen werden“, | |
auch die Berücksichtigung berechtigter Rückgabeforderungen oder die Frage, | |
wie die Bilder nach Abschluss des Verfahrens sicher verwahrt werden können. | |
„Es wäre doch gut, wenn man eine Lösung fände, mit der alle Beteiligten | |
leben können“, sagte Bausback. „Den Dialog sollte man in Ruhe zwischen den | |
Beteiligten führen." Für die Ausgestaltung dieser Stiftung gebe es | |
„unterschiedliche vorstellbare Modelle“. | |
Die Kritik an der Rückgabe kann Bausback nachvollziehen: „Ich habe | |
natürlich vollstes Verständnis für die Besorgnis des Zentralrats der Juden | |
mit Blick auf mögliche Ansprüche von Menschen, denen ihr Eigentum im | |
Zusammenhang mit Flucht und Verfolgung durch die nationalsozialistische | |
Terrorherrschaft entzogen wurde“, sagte der CSU-Politiker. „Ich sehe auch | |
deshalb meine Aufgabe darin, auf eine einvernehmliche Lösung | |
hinzuarbeiten.“ | |
Gleichzeitig betonte Bausback, dass eine gütliche Einigung nicht vor | |
weiteren Ermittlungen schützen könne: „Das Ermittlungsverfahren muss davon | |
natürlich getrennt werden. Ein 'Kuhhandel', Strafffreiheit gegen Bilder, | |
ist in einem Rechtsstaat nicht darstellbar. Das eine hat mit dem anderen | |
nichts zu tun“. | |
## Lex Gurlitt | |
Außerdem strebt der Justizminister ein Gesetz an, nach dem Besitzer von | |
NS-Raubkunst nicht mehr in jedem Fall geltend machen können, dass | |
Herausgabeansprüche früherer Eigentümer nach deutschem Recht nach 30 Jahren | |
verjährt sind. | |
Er habe dafür einen Gesetzesvorschlag erarbeiten lassen, wonach jemand, der | |
beim Erwerb „bösgläubig“ war - also wusste, dass die Bilder oder andere | |
Gegenstände, die er kauft oder erbt, ihrem Eigentümer abhandengekommen sind | |
-, sich nicht auf Verjährung berufen kann, [2][sagte Bausback dem Spiegel]. | |
Dies solle rückwirkend gelten, also auch für den Fall Gurlitt. „Es wäre f�… | |
mich schwer erträglich“, sagte Bausback zu dieser möglichen „Lex Gurlitt�… | |
"wenn man Rückgabeforderungen der Eigentümer nun entgegenhalten würde, dass | |
ihre Ansprüche verjährt sind". | |
23 Nov 2013 | |
## LINKS | |
[1] http://www.welt.de/regionales/muenchen/article122172033/Bayerns-Justizminis… | |
[2] http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/muenchner-kunstfund-bayerischer-j… | |
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