# taz.de -- US-Nutzer klagen gegen Facebook: Privat ist nicht privat | |
> Weil der Konzern private Nachrichten mitliest, reichen Verbraucher in den | |
> USA eine Sammelklage ein. Facebook weist die Vorwürfe zurück. | |
Bild: Den Daumen runter gibt's für die Privatsphäre. | |
BERLIN taz | Private Nachrichten von Nutzern scannen, um ihnen daraufhin | |
Werbung zu präsentieren – für Internetkonzerne wie Google und Yahoo ist das | |
ein Teil des Geschäftsmodells. Facebook hat für diese Praxis jetzt eine | |
Klage am Hals. Die Facebook-Nutzer Matthew Campbell und Michael Hurley | |
haben in Kalifornien eine Sammelklage gegen das Unternehmen eingereicht, | |
weitere Nutzer können sich anschließen. | |
Die Kläger stützen sich unter anderem auf die Kalifornische Verfassung, die | |
in Artikel 1 unter anderem das Recht auf „Privatsphäre“ festschreibt. Und | |
Facebook selbst verspreche deutliche Unterschiede zwischen den über das | |
Netzwerk möglichen Kommunikationswegen, von öffentlich und für alle | |
einsehbar, bis hin zu privaten Chats und Nachrichten. „Facebook verletzt | |
systematisch die Privatsphäre der Nutzer, indem es die privaten Nachrichten | |
der Nutzer ohne ihr Wissen mitliest“, heißt es in der [1][Klageschrift]. | |
Die Kläger beziehen sich unter anderem auf eine [2][Untersuchung] des | |
Schweizer Unternehmens High-Tech Bridge vom vergangenen August. Die | |
Security-Firma hatte mehrere Dutzend Angebote wie kostenlose Mail-Provider | |
und Netzwerke unter die Lupe genommen, in dem sie extra generierte URLs | |
über die jeweiligen Funktionen für private Nachrichten schickte und | |
anschließend auswertete, welcher Dienst die Adressen aufgerufen hatte. | |
Facebook gehörte dazu – ohne dass dies dem Nutzer offen gelegt werde. | |
Facebook selbst weist die Vorwürfe zurück: „Wir glauben, dass die | |
Anschuldigungen in dieser Klage unbegründet sind und werden uns energisch | |
dagegen wehren“, erklärt ein Sprecher des Unternehmens. | |
## Klage in Deutschland schwieriger | |
Es wäre nicht das erste Mal, dass Facebook gezwungenermaßen | |
Nutzungsbedingungen ändern muss: Im vergangenen Jahr reagierte das | |
Unternehmen auf einen Gerichtsbeschluss zu den sogenannten „Sponsored | |
Stories“ - eine Kombination aus bezahlter Werbung mit Profilbildern von | |
Nutzern, die das entsprechende Unternehmen beispielsweise mit einem „Like“ | |
versehen hatten. Facebook hatte damals vor Gericht argumentiert, die | |
Kombination habe keinen werbenden, sondern informierenden Charakter. | |
In Deutschland, wo es keine Sammelklagen gibt, ist es deutlich schwieriger, | |
gegen zweifelhafte Praktiken beim Datenschutz vorzugehen. So erwähnt etwa | |
Facebook das Scannen von Nachrichten gar nicht ausdrücklich in seinen | |
Nutzungsbedingungen - Verbraucherschützern ist damit das Handwerk gelegt. | |
Denn Verbände dürfen bislang zwar gegen Klauseln klagen, aber nicht gegen | |
Datenschutzverstöße. Höchstens die Datenschutzbeauftragten könnten hier | |
eingreifen. | |
Verbraucherschützer setzen daher darauf, dass die Koalition eines ihrer | |
Versprechen aus dem Koaltionsvertrag schnell umsetzt. Dort heißt es, dass | |
auch Verbraucherverbände das Recht bekommen sollen, Datenschutzverstöße | |
abzumahnen. „Es ist einfach nicht zu rechtfertigen, dass Datenschutz kein | |
Verbraucherschutz sein soll“, sagt Michaela Zinke, Referentin für | |
Datenschutz und Netzpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). | |
6 Jan 2014 | |
## LINKS | |
[1] http://digitalcommons.law.scu.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=1611&cont… | |
[2] http://www.htbridge.com/news/social_networks_can_robots_violate_user_privac… | |
## AUTOREN | |
Svenja Bergt | |
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