| # taz.de -- Prokon doch nicht vor Insolvenz?: Komplizierte Genussrechte | |
| > Die Anleger sichern Prokon nur rund 50 Prozent des Kapitals zu. Wie es im | |
| > Hinblick auf eine drohende Insolvenz weitergeht, bleibt offen. | |
| Bild: Die Zukunft des Windparkbetreibers Prokon bleibt unsicher | |
| FREIBURG taz | Rund die Hälfte der Prokon-Anleger überlässt dem | |
| Windparkbetreiber aus Itzehoe weiterhin ihr Geld. Kurz vor Ablauf der vom | |
| Unternehmen selbst gesetzten Frist hatten bis Montagnachmittag mehr als | |
| 38.000 Investoren zugesagt, ihre Genussrechte zu halten, zu erhöhen oder | |
| ausgesprochene Kündigungen zurückzunehmen. Kapital in Höhe von rund 740 | |
| Millionen Euro werde der Firma damit nicht entzogen, teilte Prokon auf | |
| seiner Internetseite mit. | |
| Misst man das Unternehmen an seiner Aussage von vor zehn Tagen, ist das | |
| allerdings deutlich zu wenig – Prokon stünde damit vor der Insolvenz. Denn | |
| am 10. Januar hatte der Windparkbetreiber in einem Schreiben an seine | |
| Anleger erklärt, eine Insolvenz könne nur verhindert werden, wenn bis 20. | |
| Januar für mindestens 95 Prozent der Anlegergelder eine entsprechende | |
| Zusage vorliege. Doch nur für gut die Hälfte der 1,4 Milliarden Euro an | |
| Investorengeldern gab es bis gestern eine Zusicherung der Gläubiger, das | |
| Geld bis mindestens Ende Oktober im Unternehmen zu belassen und | |
| anschließend eine Ratenzahlung zu akzeptieren. | |
| Wie es weitergeht, ist dennoch offen. Unklar ist nämlich, ob die | |
| Insolvenzdrohung vom 10. Januar überhaupt noch gilt. Zwischenzeitlich | |
| informierte das Unternehmen über eine „neue Entwicklung“: Ein | |
| hinzugezogener Insolvenzberater, der bereits „mehrere namhafte Unternehmen | |
| begleitet“ habe, sei zu der Einschätzung gekommen, dass gekündigte | |
| Genussrechte im Fall Prokon „in einem Insolvenzverfahren möglicherweise | |
| nicht als fällige Forderungen zu bewerten wären“. Rechtsgutachten zur | |
| Überprüfung dieser Einschätzung habe man in Auftrag gegen. | |
| Die Unsicherheit basiert auf einer komplizierten Rechtslage: Viel nämlich | |
| hängt von der Einschätzung ab, ob die Genussrechte als Forderung gegen das | |
| Eigenkapital oder gegen das Fremdkapital zu werten sind. | |
| ## Eigen- oder Fremdkapital? | |
| Juristisch verzwickt wird es zudem, weil Prokon auch noch zwei verschiedene | |
| Arten von Genussrechten ausgegeben hat: Papiere vom Typ A sind unbefristet | |
| und können nach 6 Monaten Mindestlaufzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum | |
| Monatsende gekündigt werden. Papiere vom Typ B haben eine feste Laufzeit, | |
| die der Anleger bei Zeichnung selbst wählen kann. Sie liegt bei mindestens | |
| 5 und maximal 10 Jahren. Am Ende kann die Bewertung, ob es sich um | |
| Eigenkapital oder Fremdkapital handelt, daher unterschiedlich ausfallen. | |
| Prokon ist damit ein Sonderfall. Wenn andere Firmen Liquiditätsprobleme | |
| haben, sind es oft Banken, Sozialversicherungsträger oder Lieferanten, die | |
| den Insolvenzantrag stellen. Doch im Fall von Prokon gibt es offenbar | |
| seitens dieser Gläubiger keine offenen Forderungen. Prokon interpretiert | |
| die Aussagen des Insolvenzberaters daher so, dass ein Insolvenzantrag vom | |
| Gericht abgelehnt werden müsse. | |
| 20 Jan 2014 | |
| ## AUTOREN | |
| Bernward Janzing | |
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