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# taz.de -- Windparkbetreiber Prokon: Leichtsinn und Politikversagen
> Die Lübecker Staatsanwaltschaft prüft, ob es bei Prokon einen
> Anfangsverdacht auf Betrug gibt. Viele Kunden lassen dennoch nichts auf
> die Firma kommen.
Bild: Es ging doch um die gute Sache bei Prokon – doch es gibt offenbar auch…
HAMBURG taz | Nachdem Prokon am Freitag drohte, Insolvenz anzumelden,
bedurfte es der Warnungen von Verbraucherschützern gar nicht mehr: Vor der
Hamburger Geschäftsstelle des Windparkbetreibers auf den Colonnaden an der
Alster standen die Anleger am Montag Schlange, um zu erfahren, was nun aus
ihrem Geld wird. Die Antworten waren nicht sehr befriedigend. Die letzte
Zinszahlung soll es am 3. Januar gegeben haben, weitere Auszahlungen soll
das Unternehmen derzeit gestoppt haben, auch an Anleger, die ihre
Genussrechte gekündigt haben.
Nach den Gesprächen sind viele Kunden aufgewühlt. Aber zumindest die, die –
anonym – einen Kommentar abgeben wollen, lassen nichts auf Prokon kommen.
„Prokon ist eine gute Sache“, sagt einer. Und ein anderer: „Man sollte au…
im Umfeld recherchieren, zum Beispiel bei den Banken. Sonst zwingt man die
Falschen in die Knie.“ Der Nächste wiederum weiß schon, was bei solchen
Untersuchungen herauskäme: „Prokon ist bei den Banken verhasst, weil sie
alles selbstständig aufgebaut haben.“
Das ist nicht ganz die Geschichte, die Anlegerschützer erzählen. Für sie
strotzte das Prokon-Modell mindestens vor Leichtsinn: Denn die
Geschäftsführung finanzierte langfristige Projekte mit kurzfristigem Geld.
Konkret verkaufte sie privaten Anlegern monatlich kündbare
Genussrechtsanteile, für die sie außergewöhnlich hohe Zinsen von mindestens
6, wenn nicht 8 Prozent versprach. Weil sich zu viele Anleger von ihren
Papieren trennten, fehlen nun flüssige Mittel, um die laufenden Kosten zu
begleichen.
Tatsächlich hat das Thema auch die Staatsanwaltschaft Lübeck erreicht. Man
habe in den vergangenen Monaten mehrere Strafanzeigen gegen Prokon
erhalten, sagte Oberstaatsanwältin Wenke Haker-Alm. Nun werde geprüft, „ob
ein Anfangsverdacht wegen Betruges und weiterer Wirtschaftsdelikte
besteht“.
## Riskante Umweltinvestments
Möglich ist aber auch, dass die Anleger leichtsinnig waren, vielleicht weil
es um eine gute Sache, um die Förderung von Windenergie, ging. Sie ließen
sich mit den Genussrechten auf eine riskante Anlageform ein. Inhaber von
Genussscheinen werden bei einer Insolvenz nachrangig bedient.
Verbraucherschützer kritisieren allerdings seit längerem auch ein
Politikversagen: Gerade riskante Umweltinvestments in Wind, Sonne und
Wälder werden oftmals auf dem sogenannten Grauen Markt gehandelt, der auch
nach der Lehman-Pleite immer noch viel zu wenig reguliert ist. So konnte
Prokon nicht allein mit Superrenditen werben, sondern auch für eine „rundum
sichere Sache“ – ohne dass die Finanzaufsicht Bafin das beanstandet hätte.
Kein Wunder: Die Bafin prüfe Verkaufsprospekte nur auf Vollständigkeit,
erklärt Thomas Hagen von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein,
„jedoch weder Seriosität der Anbieter noch deren Geschäftsmodell“. Die
Stiftung Warentest hatte die im Mai aufgelegten Prokon-Genussrechte denn
auch auf ihre Warnliste gesetzt.
13 Jan 2014
## AUTOREN
Hermannus Pfeiffer
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